ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 29.10.2010 - „Die Preisbindung lässt keine Ausnahmen zu
    29.10.2010 - „Die Preisbindung lässt keine Ausnahmen zu"
    POLITIK – VIDEO-INTERVIEW BGH Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in sechs zusammengefassten Verfahren über die Zulässigkeit von Rabattsystemen bei verschreibungspf...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


VIDEO-INTERVIEW BGH

„Die Preisbindung lässt keine Ausnahmen zu"

 

Berlin  -  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in sechs zusammengefassten Verfahren über die Zulässigkeit von Rabattsystemen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entschieden. Demnach verstoßen Rx-Boni grundsätzlich gegen die Arzneimittelpreisbindung. Kleine Rabatte können aber unter die sogenannte Bagatellgrenze fallen. APOTHEKE ADHOC sprach mit dem Vorsitzenden Richter, Professor Dr. Joachim Bornkamm, über das Grundsatzurteil. Bornkamm erklärt, wo das Wettbewerbsrecht und das Arzneimittelrecht aufeinander stoßen, wieso es die Bagatellgrenze gibt und warum die Apothekerkammern trotzdem jeden Bonus verbieten könnten.

ADHOC: Sind Rx-Boni jetzt erlaubt?
BORNKAMM: Man kann eigentlich nicht sagen, dass aufgrund der Entscheidung Boni auf Rezept zulässig seien. Die Entscheidung, die unser Senat getroffen hat, ist eine Entscheidung zum Wettbewerbsrecht. Hier haben andere Apotheker geklagt, also Mitbewerber derjenigen, die diese Boni gewährt haben. Die Entscheidung sagt letztlich nur, dass in diesem Bagatellbereich wettbewerbsrechtlich gegen solche Boni nichts einzuwenden ist. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass wir dahinter stehend eine relativ strenge gesetzliche Regelung haben, nämlich die Preisbindung für Arzneimittel. Und diese Preisbindung für Arzneimittel lässt im Grunde keinerlei Ausnahmen zu.

ADHOC: Worauf begründet sich die Entscheidung?
BORNKAMM: Es sind zwei Regelungssysteme, die hier angewandt werden müssen: Das eine ist das Werberecht, das von der Zielrichtung her den Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung schützen soll, zum Beispiel vor übermäßigen Versprechungen. Das ist der Hintergrund der Regelung im Heilmittelwerbegesetz. Auf der anderen Seite stehen die Preisbestimmungen für Arzneimittel. Die haben eine vollkommen andere Zielrichtung, nämlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Sie sollen gewährleisten, dass auch die kleine Apotheke auf dem Land ein Auskommen hat und nicht unter einem übertriebenen Preisdruck leidet.

ADHOC: Gelten noch Festpreise für Arzneimittel?
BORNKAMM: Die Preisbestimmungen des Arzneimittelrechts sind sehr rigide, sehr streng und sehen keinerlei Ausnahmen vor. Anders als bei der Buchpreisbindung, bei der es mancherlei Rabattmöglichkeiten gibt, ist es bei Arzneimitteln noch beschränkter. Ob man das für richtig oder falsch hält, ist eine vollkommen andere Frage, die ich auch gar nicht diskutieren möchte. Darüber hat jeder seine eigene Meinung. Aber das Gesetz ist in diesem Punkte klar.

ADHOC: Wieso gibt es dann eine Bagatellgrenze?
BORNKAMM: Auch wenn es nur ein Bagatellbetrag ist, also die Boni sich nur in einem geringen Bereich bewegen bis zu einem Euro, bleibt es ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Preisbindung für Arzneimittel, der von den Kammern oder zuständigen öffentlich-rechtlichen Behörden auch verfolgt werden kann. In der Regel ist es allerdings so, dass die Behörden aus Gründen der Opportunität solche Fälle nicht unbedingt verfolgen, so dass immer Wettbewerber mit einem zivilrechtlichen Anspruch ein Verbot erreichen wollen. Dieses Verbot haben wir nicht hergegeben.

ADHOC: Sind Apotheken unter der Bagatellgrenze sicher?
BORNKAMM: In diesem Bereich spielen die Klagen der Wettbewerber eine sehr große Rolle, wenn nicht die entscheidende. Denn bei Bagatellen wird eine Kammer nicht einschreiten. Wenn sie es aber tut, dann wird sie die Arzneimittelpreisbindung mit aller Härte durchsetzen können. Denn dieses Recht kennt keine Begrenzung.

ADHOC: Was ist mit Gutscheinen, die später eingelöst werden?
BORNKAMM: Manche Oberlandesgerichte haben darin einen Grund gesehen für die Zulässigkeit der Rabatte. Die Argumentation in diesen Verfahren war: Es geht gar nicht darum, dass der Preis wirklich gesenkt wird, sondern man bekommt ja den Bonus dafür, dass man später ein anderes Präparat billiger verkauft. Das konkrete verschreibungspflichtige Arzneimittel wird nach wie vor für 22,30 Euro abgegeben, keinen Cent billiger.
Das ist eine Augenwischerei, die der Senat selbstverständlich nicht mitgemacht hat. Wenn der Kunde für den Einkauf eines solchen Präparats, das 22,30 Euro kostet, einen Bonus erhält, für den er nachher vielleicht Tempotaschentücher oder Nivea oder irgendein anderes Produkt um einen Euro billiger kaufen kann, dann ist das so gut wie Bargeld. Das ist wirtschaftlich aus der Sicht des Kunden dasselbe. Deswegen haben wir hier auch keinen Unterschied gesehen.

ADHOC: Wieso wurde keine exakte Grenze festgelegt?
BORNKAMM: Also wir sind ja kein Gesetzgeber und schreiben irgendwelche kleinlichen Regelungen in Entscheidungen hinein. Wir haben im Einzelfall zu entscheiden. Natürlich müssen wir berücksichtigen, dass eine gewisse Rechtssicherheit erforderlich ist. Wir wissen, dass wir auch direkt oder indirekt Leitfäden geben müssen für die Praxis. Das kann man dem Urteil sicherlich entnehmen, dass man jetzt von einem Euro ausgehen kann. Im Laufe der Zeit kann sich das durch eine gewisse Entwertung sicherlich verändern: Früher hat man von einer Mark gesprochen, jetzt ist also der Betrag von einem Euro im Raum und das ist sicherlich die Marge, an der man sich orientieren kann.

ADHOC: Ist ein Euro Rabatt für Apotheken eine Bagatelle?
BORNKAMM: Natürlich kann man sich vorstellen, dass eine Apotheker deutlich weniger daran verdient, vielleicht fünf oder sechs Euro. Dann kann man natürlich sagen: Ein Euro ist viel. Darum geht es aber bei der wettbewerbsrechtlichen Frage überhaupt nicht. Für die Frage, ob es eine Bagatelle ist oder nicht, ist entscheidend, ob der Verbraucher unsachlich beeinflusst wird. Wird er möglicherweise Dinge nachfragen, die er gar nicht braucht? Man kann davon ausgehen, dass das eher nicht der Fall sein wird.

Alexander Müller, Freitag, 29. Oktober 2010, 09:15 Uhr

Weitere Dateien zu diesem Beitrag Wichtige Entscheidung: Das BGH-Urteil zu Rx-Boni berücksichtigte Arzneimitte...

Lesen Sie auch

Bundesgerichtshof: Bornkamm: Barrabatte sind noch nicht entschieden

Bundesgerichtshof: BGH: Feste Preise schützen Verbraucher

Bundesgerichtshof: Wettbewerbsrecht versenkt AMPreisV

Kommentar: Verbotene Boni sind erlaubt

Rx-Boni: BGH: Barrabatte sind erlaubt

Video-Interview ABDA: Wolf: Spielregeln gelten für alle

BGH-Urteil: Buse: Nutznießer sind die Niederlande

Wettbewerbszentrale: „Keine Rabattschlacht in Apotheken"

Gemeinsamer Senat: Die Richter der Richter

BGH-Urteil: Boni auf Rezept sind unzulässig

(APOTHEKE ADHOC)

 

Weitere Meldungen


All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de

www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken