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PATIENTENRECHTE
Berlin - Die Europäische
Union soll nach dem Willen des Europaparlaments bald auch für Kranke
keine Grenzen mehr haben. Der Gesundheitssausschuss hat heute in
zweiter Lesung über einen Richtlinienentwurf für Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung abgestimmt. Das Parlament
bekräftigte die Forderung nach weniger Hindernissen für Patienten, die
nicht in ihrem Heimatland behandeln werden wollen oder können.
Eine Reihe von EU-Regierungen steht den Forderungen des
Europaparlaments zurückhaltend gegenüber, weil sie einen
Gesundheitstourismus innerhalb der Union befürchten. Die Parlamentarier
halten diese Befürchtung für unbegründet. Der Ausschuss habe den
Bericht mit großer Mehrheit angenommen, teilte der EU-Abgeordnete Dr.
Peter Liese (CDU) mit. Bürokratische Vorgaben und finanzielle
Belastungen hielten viele Patienten davon ab, sich im Ausland behandeln
zu lassen, so Liese. Schon heute gilt das Prinzip der freien Arztwahl,
und EU-Bürger können sich in anderen Mitgliedstaaten behandeln lassen.
Die Gesundheitsexperten des Parlaments haben nun darüber abgestimmt,
dass Patienten nicht mehr in Vorkasse gehen müssen, sondern dass - je
nach Herkunftsland - entweder die Krankenkasse oder der staatliche
Gesundheitsdienst direkt mit den Krankenhäusern die Kosten abrechnet.
Für die Behandlung sollte nicht mehr an Zuzahlungen geleistet werden
als im eigenen Land. Vorherige Genehmigungen von Behandlungen seien
nicht grundsätzlich abzulehnen, doch müssten sie nach objektiv
nachvollziehbaren Kriterien erteilt werden. Zudem müsse allen
EU-Bürgern mit seltenen Krankheiten das Recht garantiert werden, in
einem anderen Mitgliedsland behandelt zu werden, wenn dies daheim nicht
möglich sei.
Die EU-Kommission hatte 2008 einen Richtlinienvorschlag gemacht, um
Patienten innerhalb der Mitgliedstaaten die ärztliche Behandlung im
Ausland zu vereinfachen. Zwar hatte das Parlament dem Vorschlag in
erster Linie zugestimmt, einige Länder hatten sich allerdings gegen den
Entwurf gestellt. Im Juni 2010 einigten sich die EU-Gesundheitsminister
auf einen Kompromiss. Nach der zweiten Lesung geht der Entwurf an den
Ministerrat zurück. Die Abstimmung im Plenum ist für Januar geplant.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 27. Oktober 2010, 15:31 Uhr
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