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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PARENTERALE REZEPTUREN
Berlin - Die AOK
Berlin-Brandenburg darf nun exklusive Verträge mit Apotheken zur
Versorgung ihrer Patienten mit parenteralen onkologische Rezepturen in
Berlin schließen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat
der Kasse erlaubt, die Zuschläge zu erteilen. Bislang waren der Kasse
die Hände gebunden, da das LSG Mitte Mai per Eilbeschluss bis auf
Weiteres ein Zuschlagsverbot erteilt hatte.
Exlusive Verträge: Die AOK will Berliner Patienten künftig nur noch von einigen wenigen Apotheken mit Sterilrezepturen versorgen lassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Unter Einbeziehung der niedrigen Erfolgschancen der Beschwerde
überwiege das Interesse der Allgemeinheit am Abschluss des
Vergabeverfahrens, heißt es im Beschluss des LSG. Der Kasse solle es
möglichst bald ermöglicht werden, die mit der Ausschreibung „mutmaßlich
zu erzielenden Kosteneinsparungen zu realisieren".
Konkret geht es um das Beschwerdeverfahren, das eine Berliner
Apothekerin gegen die Ausschreibung angestrengt hatte. Sie hatte
zahlreiche Aspekte der Ausschreibung gerügt - darunter waren ein
angeblicher Verstoß gegen die Hilfstaxe sowie die zu ungenauen Angaben
für die Angebotskalkulation. Im Mai hatte das LSG deshalb im
Einvernehmen mit der Beschwerdeführerin und der Kasse das
Zuschlagsverbot bis zur Entscheidung verlängert.
Parallel gingen auch andere Apotheker gegen die Ausschreibung vor.
Mitte September wies das LSG in Parallelverfahren die Beschwerden von
zwei Apothekern zurück. Die AOK gab sich daraufhin optimistisch, dass
die Richter auch in den noch ausstehenden Verhandlungen zu ihren
Gunsten entscheiden würden. Ende September beantragte die Kasse deshalb
beim LSG, ihr vorab den Zuschlag zu gestatten.
Da das ursprünglich vorhandene Einvernehmen dadurch wegfiel, musste
das LSG nun abwägen. Neben dem Interesse der Allgemeinheit an einem
raschen Abschluss des Vergabeverfahrens sind laut Gericht auch die
Erfolgsaussichten der Beschwerde zu berücksichtigen. Die Richter
schätzten diese als niedrig ein.
Wann die AOK Berlin-Brandenburg die Zuschläge erteilen wird, ist
bislang unklar. Auf Nachfrage wies die Kasse darauf hin, dass noch
nicht alle Verfahren abgeschlossen seien. Bereits Ende Juni hatte sich
die Kasse entschieden, mit welchen Apotheken sie Verträge schließen
möchte. Die Bietergemeinschaft aus der Schlehen-Apotheke und der
Apotheke am Diakonissenhaus in Leipzig soll für insgesamt sieben
Gebietslose erhalten. Inhaber sind Dr. Uwe Krasselt beziehungsweise
Brigitte Krasselt-Zipf. 2006 hatte Krasselt den Herstellbetrieb
Oncosachs gegründet.
Vier weitere Lose sollen an die Berliner Pelikan-Apotheke von
Elac-Gründer Rolf Spielberger gehen. Mit je einem Los sind die
Leonoren-Apotheke und die Apotheke Helle Mitte aus Berlin dabei.
Letztere hatte ihr Angebot jedoch nicht verlängert.
Désirée Kietzmann, Montag, 25. Oktober 2010, 14:39 Uhr
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