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PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
Berlin - Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) riskiert mit ihrem Vorstoß für ein Verbot der
Gendiagnostik an Embryonen einen Koalitionskonflikt. „Für die FDP kann
ich ein striktes Verbot der PID (Präimplantationsdiagnostik)
ausschließen", sagte FDP-Generalsekretär Christian Lindner dem
Handelsblatt. Er bedauerte, „dass die Bundeskanzlerin als
Naturwissenschaftlerin die Chancen dieser Methode nicht stärker
würdigt". Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor
ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht, so
dass sie aussortiert werden können.
Merkel hatte sich am Wochenende für ein PID-Verbot ausgesprochen. „Aus
meiner Sicht sollten wir die Präimplantationsdiagnostik verbieten",
sagte die CDU-Vorsitzende beim Deutschlandtag der Jungen Union. In der
eigenen Partei gibt es entschiedene Gegner dieser Position: So sagte
der frühere Generalsekretär und jetzige Chef der NRW-Landesgruppe der
CDU im Bundestag, Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hintze, ein solches
Verbot „wäre ein Verstoß gegen die Moral, es wäre ein Verstoß gegen die
Menschenwürde, es wäre ein Verstoß gegen die humanitäre Vernunft".
FDP-Generalsekretär Lindner sagte, in dieser ethischen Frage ende die
Richtlinienkompetenz der Kanzlerin. „Wenn durch die PID Kinderwünsche
erfüllt und gleichzeitig schwerste Gen-Defekte vor der Einpflanzung in
die Gebärmutter verhindert werden können, dann ist das ethisch
sinnvoll." Die FDP-Expertin Ulrike Flach sprach sich im ZDF dafür aus,
„eine streng nach ethischen Kriterien definierte Rahmenbedingung" für
die Präimplantationsdiagnostik zu schaffen.
Vorige Woche war deutlich geworden, dass die FDP angesichts des
heftigen Widerstands in der Union notfalls eine Mehrheit mit
Oppositions-Abgeordneten für eine Regelung der umstrittenen Gentests an
Embryonen anstrebt. Eltern mit Erbkrankheiten soll der FDP zufolge die
Möglichkeit zu solchen Tests offen stehen. Die rheinland-pfälzische
CDU-Chefin Julia Klöckner machte sich für ein striktes Verbot der
Gentests an Embryonen ohne Ausnahmen stark: Sie lehne es ab, „dass
Embryonen selektiert werden. Die Erfahrungen aus anderen Ländern
zeigen: Selbst wenn man die Präimplantationsdiagnostik ganz eng
begrenzt, kommt es zu einer Selektion."
Die CDU hat ihre Haltung - für ein Verbot der Gentests an Embryonen -
im Grundsatzprogramm festgeschrieben. Nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs vom Juli ist die PID nach einer künstlichen
Befruchtung aber nicht verboten. Das Embryonenschutzgesetz sieht dieses
Verbot nicht vor - die PID war damals in Deutschland noch nicht
verfügbar. Das Gesetz verbietet die Verwendung von Embryonen zu anderen
Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.
dpa, Montag, 18. Oktober 2010, 09:42 Uhr
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