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GKV-FINANZIERUNGSGESETZ
Berlin - Die SPD-geführten Länder sind im Bundesrat mit ihrem Antrag gegen das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) gescheitert. Der Vorstoß fand keine Mehrheit. Die Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen hatten beantragt, die geplante Reform aufzugeben und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Kritisiert wurde vor allem, dass die Reform das soziale Ungleichgewicht zu Lasten kleiner Einkommen verschärfe, etwa über die künftig unbegrenzten Zusatzbeiträge.
Keine Mehrheit gegen Reform: Die SPD-geführten Bundesländern sind
mit ihrem Widerstand gegen das GKV-FinG im Bundesrat gescheitert. Foto:
Elke Hinkelbein
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) wies die Kritik
zurück. Die Umfinanzierung dulde keinen Aufschub. Werde nicht
gehandelt, sei im nächsten Jahr mit einem Defizit von neun Milliarden
Euro zu rechnen. Dann müsste jedes siebte Krankenhaus schließen, jedes
dritte bis vierte Medikament könne von den Kassen nicht mehr bezahlt
werden. Mit dem Einstieg in einkommensunabhängige Pauschalprämien werde
die Krisenanfälligkeit des Systems beendet und damit ein fataler
Teufelskreis endlich durchbrochen, so Rösler.
Im Bundesrat wurden auch die Anträge der übrigen Länder abgelehnt,
darunter Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen, Thüringen und
Baden-Württemberg. Stattdessen folgte die Länderkammer den Empfehlungen
des Gesundheitsausschusses - lediglich die vorgeschlagene Änderung zum
Krankenhausentgeltgesetz wurde gestrichen.
Allerdings wird der Bundesratsbeschluss keine unmittelbare Auswirkung
auf den Entwurf des GKV-FinG haben, da das Gesetz nach Ansicht der
Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig ist. Am 8. November soll der
Gesundheitsausschuss des Bundestags über den Entwurf diskutieren, die
Verabschiedung ist für den 13. November geplant.
dpa, Freitag, 15. Oktober 2010, 14:05 Uhr
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