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GESUNDHEITSMINISTERIN DR. MONIKA STOLZ: „MIT MAßNAHMENBÜNDEL DIE GUTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG VERBESSERN"
Stuttgart - „Wenn wir über
Rehabilitation sprechen, dann dürfen wir die ärztliche Versorgung nicht
aus den Augen verlieren", sagte Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz
am Donnerstag (30.9.) in Stuttgart. Beim Deutschen Reha-Tag erklärte die
Ministerin: „Vor nahezu jeder Rehabilitation besteht ein Arztkontakt.
Auch wenn es heute noch keinen allgemeinen Ärztemangel gibt, müssen die
Weichen auf Zukunft gestellt und die notwendigen Vorkehrungen getroffen
werden." Der Kassenärztlichen Vereinigung komme dabei im Rahmen der
Selbstverwaltung die größte Verantwortung zu. „Insbesondere im
ländlichen Raum zeichnen sich auf lokaler Ebene Versorgungsengpässe ab.
Dort wird es zunehmend schwieriger, für altershalber ausscheidende
Vertragsärzte einen Nachfolger zu finden. Unser Ziel ist es, schon heute
die entsprechenden Handlungsanleitungen zu entwickeln, die
erforderlichenfalls von den jeweils verantwortlichen Partnern passgenau
vor Ort umgesetzt werden müssen", erläuterte Stolz.
Sie sagte weiter: „Für die Landesregierung ist es wichtig, die ärztliche
Versorgung auch im ländlichen Raum auf hohem Niveau zu halten und zu
sichern. Wir legen die Hände nicht in den Schoß. Aktuell bereiten wir
ein Maßnahmenbündel zur Sicherstellung unserer guten ärztlichen
Versorgung vor, das im Herbst auf den Weg gebracht werden soll. Aber
auch auf Bundesebene muss es Änderungen geben, wie beispielsweise eine
Reform der Bedarfsplanung."
Bei ihrer Rede ging die Ministerin auch auf die aktuelle
Gesundheitspolitik ein. Sie betonte, dass ein steigender Finanzbedarf in
einer älter werdenden Gesellschaft unbestritten sei. „Eine zentrale
Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es, die Finanzierung der
Gesundheitskosten auf eine solide Basis zu stellen. Durch die jetzt
beschlossenen Änderungen werden die Lasten auf viele Schultern verteilt.
Durch den ebenfalls beschlossenen Sozialausgleich ist sichergestellt,
dass insbesondere Versicherte mit einem niedrigen Einkommen nicht
überfordert werden." Dennoch sieht die Ministerin Nachbesserungsbedarf.
Um die Finanzierung dauerhaft zu sichern, sei eine gerechtere
Finanzausstattung der Krankenkassen erforderlich. „Dazu gehört in erster
Linie, dass der Bundesgesetzgeber die regionalen Spielräume erweitert.
Nur mit einem deutlichen weniger an Zentralismus können effiziente
Lösungen auf der regionalen Ebene ermöglicht werden", erklärte Stolz.
Den Rehabilitationseinrichtungen empfahl die Ministerin „ihre
unternehmerischen Entscheidungen unbeeinflusst von staatlicher Planung,
in eigener Verantwortung zu treffen. Dazu sollten sie Trends und
Entwicklungen selbst und früh erkennen und nutzen."
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