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  • 29.09.2010 - Kartellamt beruhigt Krankenkassen
    29.09.2010 - Kartellamt beruhigt Krankenkassen
    POLITIK – RABATTVERTRÄGE Berlin - Das Bundeskartellamt hat nichts gegen die Rabattverträge. Zwar freut sich die Behörde, dass das Kartellverbot künftig im Gesundheitsw...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


RABATTVERTRÄGE

Kartellamt beruhigt Krankenkassen

 

Berlin  -  Das Bundeskartellamt hat nichts gegen die Rabattverträge. Zwar freut sich die Behörde, dass das Kartellverbot künftig im Gesundheitswesen gelten soll. Das derzeitige System der Rabattverträge werde damit aber nicht in Frage gestellt, heißt es in der Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Für die Krankenkassen sollen demnach die gesetzlichen Ausnahmen vom Kartellverbot gelten.

Effizienz für Verbraucher: Das Bundeskartellamt hat kein Problem mit gemeinsamen Ausschreibungen von Krankenkassen. Foto: Elke Hinkelbein

Effizienz für Verbraucher: Das Bundeskartellamt hat kein Problem mit gemeinsamen Ausschreibungen von Krankenkassen. Foto: Elke Hinkelbein

Insbesondere die AOK befürchtet, keine bundesweiten Verträge mehr aushandeln zu können, wenn das Kartellrecht für die Kassen gilt. „Die Pharmaindustrie wird das auszunutzen wissen. Sie wird uns mit Prozessen überziehen", sagte Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Aus Sicht des Kartellamtes sind solche Befürchtungen unbegründet: „Die bisherige Praxis der AOK, zwar bei den Rabattverträgen zu kooperieren, dann aber in Gebietslosen auszuschreiben, steht nicht grundsätzlich zur Debatte", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Denn nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Vereinbarungen vom Kartellverbot ausgenommen, wenn sie eine höhere Effizienz im Sinne der Verbraucher erzielen.

Dies ist laut Sprecher bei den bisherigen und geplanten Ausschreibungen der Fall: Einerseits sei die Bündelung von Nachfrage ein belebendes Element; andererseits lägen die Marktanteile maximal im niedrigen zweistelligen Bereich. Allerdings sei die Überführung in Kartellrecht - wie im AMNOG vorgesehen - Voraussetzung dafür, dass das Vorgehen der Kassen überprüft und „Exzesse" verhindert werden könnten, so der Sprecher.

Ebenfalls vom Kartellverbot nicht erfasst sind laut Bundeskartellamt künftig die Rahmenverträge, bei denen der Gesetzgeber ein kollektiv abgestimmtes Verhalten zwischen den Verbänden von Kassen und Leistungserbringern für erforderlich hält. Zudem richte sich das Kartellrecht nicht nur gegen die Bildung von Nachfragemacht: „Ganz im Gegenteil kann es gerade auf Seiten der Leistungserbringer in manchen Versorgungsgebieten bereits heute zu nennenswerter Marktmacht oder zu wettbewerbsschädlichen Kooperationen kommen", so das Kartellamt.

Auf der anderen Seite will die Behörde die mittelfristigen Auswirkungen der Rabattverträge im Auge behalten. Das Kartellamt sieht die Gefahr, dass ansonsten gerade kleinere Hersteller aus dem Markt gedrängt werden können. „Dies würde die Tendenz zur Oligopolisierung, beispielsweise bei den Generikaherstellern, verstärken und mittelfristig dazu führen, dass der Anbieterwettbewerb abnimmt und die Preise steigen", so die Stellungnahme.

APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 29. September 2010, 10:35 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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