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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
AMNOG
Berlin - Die vorgesehene
Änderung der Großhandelsvergütung wird nach Ansicht der ABDA massive
und unangemessene Belastungen der Apotheken zur Folge haben. Pro
Apotheke sei bei einer Gesamtbelastung von 500 Millionen Euro mit einem
Rohertragsverlust von 23.000 Euro zu rechnen. Es sei nicht einzusehen,
warum kleine mittelständische Unternehmen wie die Apotheken diesen
Sparbeitrag zu Gunsten einer anderen Handelsstufe übernehmen sollten,
kritisiert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG).
Massive Belastung: Die Apotheken wollen nicht unter der Umstellung des Großhandelshonorars leiden. Foto: Elke Hinkelbein
Laut ABDA hat der Großhandel keine heilberufliche Aufgabe, sondern
ausschließlich eine Handelsfunktion. Daher sei die Umstellung auf ein
Fixhonorar plus Zuschlag ordnungspolitisch nicht sinnvoll. Auch der im
Entwurf geschätzte Sparbetrag von 340 Millionen Euro für die Kassen ist
laut ABDA nicht korrekt. In der Jägerstraße geht man von 630 Millionen
Euro für 2011 aus.
Außerdem fordert die ABDA Nachbesserungen beim Kassenabschlag: Klagen
gegen die Beschlüsse der Schiedsstelle dürften keine aufschiebende
Wirkung haben, da sonst eine jährliche Anpassung faktisch unmöglich
sei. Beim Herstellerrabatt sind die Apotheker zwar weiter bereit, den
Einzug zu übernehmen, wollen aber vom Inkassorisiko - etwa bei
Streitigkeiten oder Insolvenzen - befreit werden.
Bei den Rabattverträgen ist die ABDA für praktische Lösungen: So
haben die Apotheker kein Problem mit einer großzügigen Auslegung der
Indikationsbereiche, solange sie bei nicht 100-prozentiger
Übereinstimmung selbst entscheiden können, ob sie substituieren oder
nicht. Auch dass künftig Packungen mit der gleichen N-Kennzeichnung
ausgetauscht werden dürfen, auch wenn die Stückzahl sich unterscheidet,
ist für die ABDA kein Problem, so lange der Arzt keine definierte Menge
verordnet hat.
Damit die Rabattarzneimittel nicht zu häufig wechseln, schlägt die ABDA
eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vor. Betäubungsmittel sollten
wegen der geringen therapeutischen Breite überhaupt nicht ausgetauscht
werden können.
Die Idee, Packungsgrößen an der Behandlungsdauer zu orientieren,
bewertet die ABDA zwar positiv, hält sie aber nicht für umsetzbar. Zu
den noch klärungsbedürftigen Punkten gehört die Kennzeichnung von
Kombinationsarzneimitteln, die fehlende Normierung, eine bislang nicht
vorgesehene Übergangsregelung sowie fehlende Vorschriften für
Arzneimittel, für die es mehrere Dosierungsschemata gibt.
Außerdem pocht die ABDA in ihrer Stellungnahme auf das aus dem
Referentenentwurf genommene Pick-up-Verbot. Anliegen des Gesetzgebers
müsse es sein, im Interesse einer hohen Patientensicherheit
Rahmenbedingungen für den Versandhandel zu formulieren. Schließlich
wirbt die ABDA noch einmal für ihr Garantiepreismodell bei Generika.
Yvette Meißner, Donnerstag, 23. September 2010, 12:56 Uhr
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