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KRANKENKASSEN
Berlin - Anfang des
kommenden Jahres soll erstmals seit 1949 die Beitragsbemessungsgrenze
sinken. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung mit Bezug auf einen
Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Während
Krankenkassenbeiträge derzeit erst oberhalb eines jährlichen
Bruttoverdienstes von 45.000 Euro einfrieren, sollen sie ab 2011
bereits bei einem Jahreseinkommen von 44.550 Euro gedeckelt sein. Dies
entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 3712 Euro statt 3750
Euro.
Den Plänen des Ministeriums zufolge soll auch die
Versicherungspflichtgrenze gesenkt werden. Ein Wechsel in die private
Krankenkasse (PKV) soll demnach schon bei einem monatlichem
Bruttoverdienst von 4125 Euro möglich sein. Bislang liegt die Grenze
bei 4162 Euro.
Zuvor hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, die Wartefrist vor
einem Wechsel in die PKV zu verkürzen. Nach einem Überschreiten der
Versicherungspflichtgrenze soll es ab 2011 bereits zu Anfang des darauf
folgenden Jahres möglich sein, in die PKV zu wechseln. Derzeit besteht
eine Wartefrist von drei Jahren.
Nachdem der Verband der Ersatzkassen (vdek) davor gewarnt hatte, durch
die Verkürzung der Wartefrist die Krankenkassenstruktur zu
„entsolidarisieren", schließt sich nun auch der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) der Kritik an. Es sei widersinnig, den
Krankenkassen wertvolle Einnahmen zu entziehen und den Wechsel in die
PKV zu provozieren, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach
gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Benjamin Rohrer, Donnerstag, 16. September 2010, 14:10 Uhr
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