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hier ist der vollständige Text für Sie:
LANDESSOZIALGERICHT
Berlin - Zweimal war die AOK Berlin-Brandenburg im Streit um ihre Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen bereits erfolgreich. Nun steht die Kasse vor der nächsten Hürde: Am morgigen Freitag werden drei Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) verhandelt. Weitere sind in Potsdam noch anhängig. Erst wenn auch die brandenburger Richter letztendlich grünes Licht gegeben haben, kann die Kasse die Zuschläge erteilen.
Zulässig oder nicht: Über die Parenteralia-Ausschreibung der AOK entscheidet morgen das LSG Brandenburg. Foto: LSG Brandenburg
Der Widerstand gegen die Ausschreibung war von Anfang an groß. Die
Richter haben daher zahlreiche Rügen zu prüfen. So wird es unter
anderem um die Frage gehen, ob die Ausschreibung der
Zytostatika-Versorgung überhaupt zulässig ist. Daneben haben die Kläger
den Zuschnitt der Lose kritisiert.
Auch zahlreiche praktische Fragen sind noch offen. Was passiert, wenn
der Patient die Rezeptur nicht in der Apotheke bestellt, die seinem
Arzt zugewiesen wurde? Letztlich geht es dabei um die Frage, inwiefern
eine Ausschreibung die freie Apothekenwahl einschränken darf. Kritiker
sehen zudem Probleme, wenn der Arzt bei seiner Verordnung die
Substitution ausschließt, die Ausschreibungsgewinner ihre Ware aber aus
Kostengründen bei anderen Herstellern beziehen.
Daneben steht das Bieterverfahren in der Kritik: So sehen sich
Apotheker aus Berlin benachteiligt. Da sie die Situation vor Ort
kennen, haben sie nach eigenen Angaben vorsichtiger kalkuliert als
Bieter aus anderen Bundesländern. Auch die für die Angebote zur
Verfügung gestellten Daten waren von Anfang an moniert worden. Die AOK
hatte lediglich die abgerechneten Mengen der einzelnen Wirkstoffe aus
dem ersten Halbjahr 2009 zur Verfügung gestellt, nicht jedoch die
Anzahl der Rezepturen. Zahlreiche Apotheker sahen sich deshalb nicht in
der Lage, die geforderten Milligrammpreise zu kalkulieren.
Die AOK Berlin-Brandenburg geht optimistisch in die morgige
Verhandlung. Zweimal war sie schließlich schon erfolgreich vor Gericht:
Anfang August erklärte das LSG Essen die Ausschreibung für
vergaberechtskonform. Bereits Ende April hatte die Vergabekammer des
Bundes grünes Licht gegeben.
Sollte das LSG Brandenburg von den Entscheidungen abweichen, müsste die
Angelegenheit dem Bundessozialgericht vorgelegt werden. Doch womöglich
scheitern die Zuschläge letztlich an politischem Widerstand. Denn nach
dem Willen der Union sollen Krankenkassen die Versorgung mit
parenteralen Rezepturen künftig nicht mehr ausschreiben dürfen.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 16. September 2010, 15:33 Uhr
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