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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
AVIE Branchendienst - Aktuelles aus dem Apothekenmarkt
Perl - Das
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ist beschlossene Sache. Bei
der Bundestagssitzung am 11. November 2011 stimmten 314 Parlamentarier
mit „Ja", 269 lehnten das Gesetz ab. Auch der Entschließungsantrag der
SPD-Fraktion, mit dem das AMNOG in Gänze abgelehnt werden sollte, wurde
abgelehnt: Während sich Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler
(FDP) zufrieden zeigte, wurde seitens der Verbände und der Opposition
massive Kritik laut.
Am 17. Dezember wird sich noch der Bundesrat mit dem
nicht-zustimmungspflichtigen Gesetz befassen. Allerdings kann der
Bundesrat, sollte er mit dem Gesetz nicht einverstanden sein, den
Vermittlungsausschuss anrufen. Dies wird von Branchenexperten allerdings
nicht erwartet.
Für Apotheker, soviel ist klar, wird das nächste Jahr massive
finanzielle Einschnitte mit sich bringen. So werden die Apotheken durch
die Anhebung des Zwangsrabatts an die Krankenkassen von 1,75 Euro auf
2,05 Euro je Arzneipackung mit etwa 200 Millionen Euro belastet. Damit
ist jeder Apotheker in den kommenden zwei Jahren mit einem jährlichen
Rohertragsverlust von rund 7.500 Euro betroffen. Das macht deutlich,
dass sich Apotheker künftig noch mehr um die Ertragslage ihrer Apotheke
kümmern müssen.
KURZ NOTIERT
Jahresziel erreicht - 100 AVIE Apotheken bundesweit: Der
Apotheken-Systembetreiber AVIE verzeichnet eine kontinuierliche und
steigende Nachfrage nach Systempartnerschaften. Mit Michael Koop aus
Lingen trat im Oktober der 100. Apotheker AVIE bei. „Mit AVIE bin ich
flexibel und bewege mich in veränderbaren Strukturen. Ich möchte, dass
man auf meine Wünsche individuell eingeht und ich die Entwicklung meiner
Apotheke aktiv mitgestalten kann", so Koop zur Begründung der
Partnerschaft mit AVIE. Das Interesse an AVIE ist groß und hat im
letzten Jahr deutlich zugenommen", sagte AVIE Geschäftsführer Vertrieb
Dr. Thomas Zenk im Rahmen der Expopharm. Den Grund sieht er in der
kontinuierlichen Weiterentwicklung der Systemleistungen, die die
Apotheker erheblich entlasten und ihren wirtschaftlichen Erfolg steigern
können.
Trübe Aussichten: Die Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Deutschland
beurteilen die gegenwärtige Geschäftslage ihrer Apotheken mehrheitlich
(58,8 Prozent) als befriedigend. 21,2 Prozent bewerten ihre Situation
als gut, jeder Fünfte bewertet sie eher negativ. Noch negativer wird die
zukünftige Geschäftsentwicklung beurteilt: 61,6 Prozent fürchten eine
weitere Verschlechterung, 27,8 Prozent erwarten keine gravierenden
Veränderungen und lediglich jeder zehnte befragte Apotheker geht von
einer positiven Entwicklung aus. Dies sind Ergebnisse des
Apotheken-Konjunkturindex des Kölner Institut für Handelsforschung (IfH
Köln).
Krankenstand: Weiterhin leichter Anstieg: Der Krankenstand steigt im
vierten Jahr in Folge moderat an. Von Januar bis September 2010 liegen
die durchschnittlichen Krankenstandswerte bei vier Prozent monatlich, im
gleichen Vorjahreszeitraum waren es 3,9 Prozent (2008: 3,8 Prozent,
2007: 3,7 Prozent). Die gravierendsten Steigerungsraten weisen die
psychischen Leiden auf, Arbeitnehmer erkranken daran doppelt so häufig
wie noch vor zwanzig Jahren, schreibt der Report 2010 „Gesundheit in
einer älter werdenden Gesellschaft" des Bundesverbandes der
Betriebskrankassen (BKK-BV).
Deutsche werden immer älter: Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes
erreicht jeder zweite Deutsche das 80. Lebensjahr. Damit hat die
Lebenserwartung in Deutschland ihren bisher höchsten Stand erreicht: So
werden Jungen, die heute zur Welt kommen 77,4 Jahre alt und Mädchen 82,5
Jahre.
Medizintechnik: Wachstums- und Jobmotor: Nach wie vor präsentieren sich
die Unternehmen der Medizintechnologie als innovations- und
wachstumsstark. Über 80 Prozent der MedTech-Unternehmen rechnen in
diesem Jahr mit einem besseren Umsatzergebnis als im Krisenjahr 2009.
Das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr (3 Prozent) liegt bei rund 5,5
Prozent, schreibt der Schütze Brief in seiner Ausgabe 85 / 2010.
HINTERGRUND
Konsequenz aus dem BGH-Urteil zu Rx-Boni
Das viel beachtete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.09.2010 zu
den Rx-Boni kann weit reichende Folgen für viele praktizierte
Bonussysteme haben. Das Urteil beschränkt die Rechtsprechung nicht nur
auf direkt vom korrekten Preis abgezogene Rabatte. Vielmehr erstreckt
das Urteil die bisherige Rechtsprechung auch auf solche Fälle, in denen
„zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit
dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für
ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen".
Der BGH beurteilt die Zulässigkeit der Boni einerseits auf der Ebene des
Wettbewerbsrechts und andererseits auf der Ebene der
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Dem Urteil liegt das Vorgehen
von Apothekern gegen Mitbewerber zu Grunde, die Rabatte als Verstoß
gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beanstandeten. In ihrer
Entscheidung definieren die Richter erstmals einen Bereich, innerhalb
dessen keine spürbare Beeinträchtigung der wettbewerbsrechtlichen
Marktverhaltensregelungen angenommen wird. Danach werden Werbegaben im
Wert von etwa 1 EUR als zulässig und solche im Wert von rund 5 EUR als
unzulässig angesehen. Die Festlegung eines endgültigen Werts wird jedoch
erst künftig durch die Gerichte erfolgen müssen. Insoweit lässt das
Urteil des BGH noch einen gewissen Handlungsspielraum offen.
Auf die Gewährung von Boni findet allerdings auch die AMPreisV
Anwendung. Nach dieser ist ein Bonus hinsichtlich
verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Grund der strengen
Preisbindung nur innerhalb der vorgesehenen Preisspannen zulässig. Ein
wettbewerbsrechtlich zulässiger Bonus von 1 EUR kann also bereits die
nach der AMPreisV für ein bestimmtes Arzneimittel festgelegte
Preisspanne überschreiten und damit preisrechtlich unzulässig sein.
Wie ein und derselbe Bonus nach einem Gesetz zulässig und nach einem
anderen unzulässig sein kann, erläutert Prof. Dr. Joachim Bornkamm,
Vorsitzender Richter am BGH, mit den unterschiedlichen Zielsetzungen der
beiden Regelungssysteme¹. Das HWG und insbesondere das Verbot von
Werbegaben soll den Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung durch
Werbung schützen. Dagegen wird durch die AMPreisV ein einheitlicher
Apothekenabgabepreis sichergestellt. Die Entscheidung des BGH kann nun
in der Praxis dazu führen, dass wettbewerbsrechtlich zulässige Rabatte
auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Apothekenkammern und
Aufsichtsbehörden als Verstöße gegen die AMPreisV verfolgt werden.
Allerdings gibt es insoweit noch keine einheitliche Haltung der
Bundesapothekerkammer zum Umgang mit diesen Fällen. So kündigten
einzelne Apothekerkammern in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen an,
jeden Fall von Rx-Boni berufsrechtlich zu verfolgen². Die tatsächliche
Ahndung bleibt der zukünftigen Praxis vorbehalten.
Für die dem AVIE-System angehörenden Partner bedeutet die Entscheidung
indes keine Veränderung, sofern sich deren Bonusprogramme lediglich auf
nicht preisgebundene Arzneimittel erstrecken. Derartige Bonussysteme
können daher unverändert fortgeführt werden. Einzig eine Ausdehnung auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel müsste sich an dem BGH Urteil und
seiner praktischen Handhabung durch die Verantwortlichen orientieren.
Dies könnte zur Folge haben, dass Boni auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel unter Umständen als Verstöße gegen die AMPreisV geahndet
werden.
[1] Quelle: APOTHEKE ADHOC vom 29.10.2010
[2] Quelle: APOTHEKE ADHOC vom 03.11.2010
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bis hin zur Filialisierung und strategischen Partnerschaften. Die AVIE
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