Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Rezeptsicherheit
Oppenheim - In der Nacht
zum Mittwoch kam eine Kundin zum visavia Beratungs- und Abgabeterminal
in einer Mannheimer Apotheke und wollte ein Rezept einlösen, welches
sie zuvor verfälscht hatte. Der Apotheker im visavia Service-Center,
der das System von der Ferne aus steuert und die Kunden über das
visavia Beratungs- und Abgabeterminal berät, erkannte mit der im
visavia eingesetzten Technik die vorgelegte Rezeptfälschung sofort und
stellte dieses Rezept sicher. Insbesondre durch die im visavia
vorhandene Kamera konnten eindeutige Beweisfotos zur Aufklärung und
Dokumentation dieser Straftat erstellt werden.
Dies ist seit dem flächendeckenden Einsatz des visavia Systems das
erste Mal, dass versucht wurde, ein verfälschtes Rezept einzulösen.
Dies zeigt eindrucksvoll, dass es sich beim visavia System nicht um
einen Automaten im eigentlichen Sinn handelt, sondern die Abgabe der
Arzneimittel über das System nur durch einen Apotheker erfolgen kann,
der die abgegebenen Arzneimittel und das Rezept auf ihre Richtigkeit
bzw. Echtheit immer überprüft. Gerade die Kombination von ausgereifter
und durchdachter Technik zusammen mit einem fachlich kompetenten
Apotheker sorgt für die nötige Sicherheit bei der Abgabe von
Arzneimittel und konnte im vorliegenden Fall sogar eine Straftat
aufdecken.
Vor diesem Hintergrund können sowohl der Hersteller als auch die
Anwender des visavia Abgabe- und Beratungsterminals zuversichtlich
sein, sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe seitens der Behörden im
Hinblick auf die Feststellung der Dokumentenechtheit von Rezepten beim
Einsatz des visavia Systems durchsetzen zu können.
Besondere Relevanz dürfte dieser Vorfall für einen derzeit beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängigen Verwaltungsrechtsstreit haben:
Ein zufriedener visavia Anwender, den das Regierungspräsidium Karlsruhe
aufgefordert hatte, den Betrieb des visavia Systems einzustellen, ohne
den Betrieb jedoch unmittelbar zu verbieten, geht nun pro-aktiv gegen
dieses behördliche Verhalten vor. Durch eine s. g. negative
Feststellungklage wird dort versucht, noch weitere Rechtssicherheit im
Hinblick auf den Einsatz des visavia Systems zu schaffen. Eine positive
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird den
flächendeckenden Einsatz des visavia Systems sicherlich noch schneller
voran schreiten lassen als bisher.
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