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  • 20.01.2010 - TK-RABATTVERTRäGE - Streit um Dumping-Preise bei Generika
    20.01.2010 - TK-RABATTVERTRäGE - Streit um Dumping-Preise bei Generika
    Bei den Rabattverträgen der Techniker Krankenkasse (TK) gibt es Streit über vermeintliche Dumping-Angebote.

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ApoRisk® Branchennews:

TK-RABATTVERTRäGE

Streit um Dumping-Preise bei Generika

 

Berlin  -  Bei den Rabattverträgen der Techniker Krankenkasse (TK) gibt es Streit über vermeintliche Dumping-Angebote. Die Firma Norrispharm, eine Tochter der indischen Torrent, fühlt sich von der Kasse ungerecht behandelt, weil diese mehrere Gebote des Herstellers abgelehnt hat. Begründung: Die Angebote sollen unauskömmlich gewesen sein, was nach Vergaberecht verboten ist. Norispharm wehrt sich gegen den Vorwurf.

Das von der Torrent-Tochter eingeleitete Nachprüfungsverfahren wurde am vergangenen Freitag vor der Vergabekammer des Bundes verhandelt. Es geht um insgesamt 26 Wirkstoffe, für die der Hersteller Angebote abgegeben hatte. Bei den übrigen 63 Wirkstoffen konnte die TK bereits Zuschläge erteilen - fünf davon hat Norispharm gewonnen.

Den Ausschluss bei den anderen Geboten will die Torrent-Tochter nicht hinnehmen. Aus Sicht des Herstellers sind der Kasse bei der Bewertung der Angebote Fehler unterlaufen. Mit Blick auf die Generikapreise in anderen Märkte verteidigen die Inder ihre Angebote.

Bei der TK hält man sich bedeckt: „Wir äußern uns nicht zu Einzelheiten in einem laufenden Verfahren und warten die Entscheidung der Vergabekammer ab", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die könnte Ende des Monats fallen. Danach wäre beiden Parteien noch der Weg vor das zuständige Landessozialgericht Essen offen.

Bei Ausschreibungen überprüfen die Kassen gemäß Vergaberecht die Einhaltung formaler Kriterien, die Leistungsfähigkeit der Bieter sowie die Auskömmlichkeit der Angebote. Hat die Kasse den Verdacht, dass ein Hersteller unter Selbstkosten bietet, kann sie die Offenlegung der Kalkulation verlangen. Solche Kontrollen werden normalerweise durchgeführt, wenn das Angebot des Ausschreibungsgewinners rund 20 Prozent günstiger ist als das zweitbeste. Eine Verpflichtung zur Überprüfung haben die Kassen allerdings nicht, denn der entsprechende Passus im Vergaberecht soll vor allem den Auftraggeber vor der Insolvenz seiner Lieferanten schützen. (apotheke adhoc)

 

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