Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Berlin - Apotheker, die sich einen Blisterautomaten angeschafft haben und für ihre Patienten in Eigenregie verblistern, sollen künftig bundesweit anhand strengerer Kriterien überprüft werden - zumindest nach Plänen der Pharmazieräte. Ein Leitlinien-Entwurf, der den Inspektoren künftig ihre Arbeit erleichtern soll, steht bereits. Das Papier ist etwa vier Monate alt, im Februar könnte es endgültig beschlossen werden. Der Grundgedanke: Medikamente, die in Apotheken maschinell verblistert werden, müssen die gleiche Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit vorweisen wie jene, die in Blisterzentren abgepackt werden.
Industrielle Standards: Maschinell verblisternde Apotheken sollen einheitlich überprüft werden. Foto: Elke Hinkelbein
Rund ein Dutzend deutsche Blisterzentren arbeiten als Dienstleister für
Apotheken. Sie benötigen eine Herstellungserlaubnis und müssen
Vorschriften zu Reinräumen ebenso wie die Arzneimittel- und
Wirkstoffherstellungsverordnung und die GMP-Richtlinien einhalten.
Geschätzte 130 Apotheken verblistern dagegen mit einem Automaten in
ihren eigenen Räumen. Eine Herstellungserlaubnis benötigen sie nur,
wenn sie Kollegen mit Blistern beliefern - sonst bildet die
Apothekenbetriebsordnung die gesetzliche Grundlage.
Bislang gibt es keine einheitlichen Vorgaben, nach denen Pharmazieräte
solche Apotheken überprüfen. Untersucht werden in der Regel
Hygienemaßnahmen, Maschinensauberkeit sowie die Dokumentation von
Patientendaten. Die Inspektion ist Teil der üblichen
Apothekenkontrollen, für die knapp 80 hauptamtliche und bis zu 1000
ehrenamtliche Pharmazieräte - von den Ländern berufene Apotheker -
zuständig sind. Die Abstände der Inspektionen variieren je nach
Bundesland zwischen zwei und vier Jahren, teilweise sind sie von den
Ergebnissen der letzten Überprüfung abhängig.
Wird nun die angestrebte Leitlinie beschlossen, ist sie als sogenanntes
„Aide-Mémoire" für die Pharmazieräte zwar rechtlich unverbindlich. Doch
Dr. Klaus Zeitler, Mitglied der Projektgruppe des Arzneimittel-,
Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesens (AATB), rechnet
trotzdem mit einem erheblichen Mehraufwand für Pharmazeuten: „Auf die
Apotheken wird eine größere Dokumentationspflicht zukommen", sagte
Zeitler gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Der Entwurf legt Anforderungen an Räumlichkeiten, Personal und die
Konstruktion der Automaten fest. Anweisungen für den Umgang mit dem
Blisterautomaten sowie für Reinigungs- und Hygienemaßnahmen müssen
schriftlich festgehalten werden. Ebenfalls dokumentiert werden sollen
die einzelnen Verblisterungen sowie Pläne für den Fall eines Rückrufs.
Herzstück des Entwurfs sind individuelle Risikoanalysen: Anhand von
Qualitäts- und Stabilitätsuntersuchungen sollen die Apotheken im
Vorfeld festlegen, welche Medikamente überhaupt verblistert werden
können. Hierbei sind die Wirk- und Hilfsstoffe der verwendeten
Fertigarzneimittel sowie ihre Darreichungsformen zu beachten. Außerdem
müssen Luftfeuchtigkeit, Licht, Temperatur und Folienmaterial sowie
mitverblisterte Medikamente berücksichtigt werden.
Die Apotheker sollen so eine individuelle Negativliste mit Medikamenten
erstellen, die gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen
verblistert werden dürfen. Diese Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel
Lichtschutz für Vorratsbehälter und Blisterfolien, müssen ebenfalls
festgelegt und dokumentiert werden.
Dass jede Apotheke diesen Aufwand betreiben muss und nicht auf Daten
der Hersteller zurückgreifen kann, ist für die Pharmazieräte nur
konsequent: Schließlich variierten Faktoren wie Lüftungssysteme oder
verwendete Folien von Apotheke zu Apotheke. „Die Apotheken stehen vor
dem Problem, belegen zu müssen, dass die Ent- und Verblisterung im
Einzelfall unproblematisch ist", sagte Dr. Andreas Schieweck, Mitglied
der AATB-Projektgruppe, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Aus den Unterlagen
der Hersteller gehe nicht hervor, in welchem Maß Kreuzkontaminationen
und Stäube vermieden werden.
Maschinelles Verblistern in Apotheken sehen die Pharmazieräte eher kritisch. Ihr Fazit: „Derzeit erscheint die manuelle Verblisterung unter der bisher unzureichend gelösten Problematik der Kreuzkontamination die bessere Alternative für den Apothekenbereich." (apotheke adhoc)
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