Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Für
Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, hat das neue Jahr
einige Veränderungen gebracht. Erst kurz vor Weihnachten hatten sich
der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die
neuen Vergütungsmodalitäten verständigt. Angesichts der kurzfristigen
Umstellungen hatte der DAV eine Friedenspflicht vorgeschlagen - mit
Erfolg, wie es scheint.
Wie eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber apotheke adhoc
bestätigte, ist den Apotheken bei der Abrechnung im Januar
hergestellter Rezepturen ein Spielraum von einem Monat zugestanden
worden: Apotheken, die technisch noch nicht in der Lage seien, die neu
geforderten Datensätze zu übermitteln, könnten ihre Rezepturen auch
noch im Februar abrechnen. Seit 1. Januar sind die Apotheken
verpflichtet, detaillierte Informationen über die verarbeiteten
Fertigarzneimittel zu übermitteln.
Die Taxation muss jedoch in jedem Fall nach der seit Jahresbeginn
geltenden Anlage 3 der Hilfstaxe erfolgen. Die neuen
Berechnungsgrundlagen hatten die Softwarehäuser erst am 11. Januar vom
DAV zur Verfügung gestellt bekommen. Übergangslösungen waren deshalb
gefragt: „Unsere Kunden konnten parenterale Rezepturen seit 1. Januar
nach den neuen Vorgaben erfassen, die fehlenden Daten konnten dann per
Hand nachgetragen werden", sagte ein Sprecher des
Apothekensoftware-Anbieters Asys gegenüber apotheke adhoc. Bis Ende
Februar haben sie nun dafür Zeit.
Beim DAV wollte man sich zu der Vereinbarung mit den Kassen nicht äußern. Man werde die Apotheken direkt über die Einzelheiten einer etwaigen Übergangsregelung informieren, hieß es. Dies sei schließlich der Dienstleistungsauftrag von DAV und Landesapothekerverbänden gegenüber ihren Mitgliedern.(apotheke adhoc)
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