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  • 14.01.2010 - LEISTUNGSKATALOG - Insulin-Hersteller scheitern vor Gericht
    14.01.2010 - LEISTUNGSKATALOG - Insulin-Hersteller scheitern vor Gericht
    Die Pharmakonzerne Sanofi-Aventis und Lilly sind mit ihrem Versuch gescheitert, den Ausschluss ihrer kurzwirksamen Insulinanaloga Apidra und Humalog für Typ-2-Diabetiker aus dem L...

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ApoRisk® Branchennews:

LEISTUNGSKATALOG

Insulin-Hersteller scheitern vor Gericht

 

Berlin  -  Die Pharmakonzerne Sanofi-Aventis und Lilly sind mit ihrem Versuch gescheitert, den Ausschluss ihrer kurzwirksamen Insulinanaloga Apidra und Humalog für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gerichtlich anzufechten. Das Sozialgericht Berlin wies gestern die Klagen der Insulinhersteller gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab.

Der G-BA hatte im Jahr 2006 beschlossen, dass Ärzte kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnen dürfen, solange sie teurer als Humaninsulin sind. Die Firmen hatten daraufhin Rabattverträge mit den Krankenkassen geschlossen. Der G-BA hatte sich bei der Entscheidung auf eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gestützt, nach der die Analogpräparate keinen nachgewiesenen Zusatznutzen haben.

Die Hersteller machten verschiedene Verfahrensfehler und die fehlende Transparenz des Bewertungsverfahrens durch das IQWiG geltend. Insbesondere habe das Institut nicht nach den Maßstäben der evidenzbasierten Medizin entschieden beziehungsweise deren Vorgaben verkannt. Sie forderten nach Angaben des Sozialgerichts eine umfassendere Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse und beriefen sich auf internationale Leitlinien. Außerdem machten sie die Unverhältnismäßigkeit des Ausschlusses geltend.

Dieser Argumentation schloss sich das Gericht nicht an. Es hielt das Bewertungsverfahren des IQWiG auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zur Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse für rechtmäßig und den G-BA demnach für berechtigt, den Leistungsausschluss vorzunehmen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Auf Basis des schriftlichen Urteils, das den Beteiligten bislang noch nicht vorliegt, will Sanofi nach Angaben einer Sprecherin weitere Schritte prüfen. (apotheke adhoc)

 

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