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  • 15.01.2010 - KÖRPERVERLETZUNG - Arzt desinfizierte mit Zitronensaft
    15.01.2010 - KÖRPERVERLETZUNG - Arzt desinfizierte mit Zitronensaft
    Ein ehemaliger Klinik-Chef, der die Wunde einer frisch operierten Patientin mit ausgepresstem Zitronensaft desinfiziert hat, ist zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden...

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ApoRisk® Branchennews:

KöRPERVERLETZUNG

Arzt desinfizierte mit Zitronensaft

 

Mönchengladbach  -  Ein ehemaliger Klinik-Chef, der die Wunde einer frisch operierten Patientin mit ausgepresstem Zitronensaft desinfiziert hat, ist zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Ex-Chefarzt der Klinik in Wegberg bei Mönchengladbach wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die über 80-jährige Patientin war nach einer Bauch-Operation infolge einer schweren Wund-Infektion an einem septischen Schock gestorben.

Die Verwendung des Zitronensaftes sei ohne Zweifel ein medizinischer Kunstfehler. Es komme letztlich nicht darauf an, ob die Patientin daran selbst gestorben sei, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Frau war ein mit Zitronensaft getränkter Streifen in die Wunde eingelegt worden. Später wurde die Wunde zwei Mal mit dem Saft gespült, so das Gericht. Über eine derart „originelle Vorgehensweise" hätte die Patientin so früh wie möglich aufgeklärt werden müssen. Stattdessen sei der Einsatz des unsteril gepressten Saftes in den Krankenakten „mit der falschen Bezeichnung als 'Ascorbinsäure' verschleiert worden".

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragt: Um den Einsatz teurer Desinfektionsmittel zu vermeiden, sei der Zitronensaft eingesetzt worden. Die Verteidiger des Mediziners hatten einen Freispruch gefordert, da der Einsatz des Zitronensaftes spontan während der Operation erfolgt sei. Deswegen habe die Patientin gar nicht vorab darüber aufgeklärt werden können. Außerdem sei die Verwendung medizinisch vertretbar.

Der Mediziner muss sich Anfang Februar in einem zweiten Prozess wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an 17 weiteren Patienten verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, für den Tod von sieben Patienten und für mehr als 60 Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein. Er habe aus Profitstreben seinen Patienten gesunde Organe entnommen und an teuren Medikamenten gespart, so die Anklage. (apotheke adhoc)

 

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