Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Druckerschwärze der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe ist noch nicht getrocknet, da zeichnet sich in Berlin eine komplett neue Regelung für die Vergütung parenteraler Zubereitungen ab: Die AOK Berlin-Brandenburg will mit Apotheken Einzelverträge für Rezepturen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie schließen. Insgesamt 13 Gebietslose sind in der Hauptstadt ausgeschrieben.
Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK
Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale
Rezepturen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die auf ein Jahr befristeten Verträge sollen laut Ausschreibung am 1.
April starten. Die Angebote der Apotheken müssen bis Anfang März bei
der Kasse eingegangen sein. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste
Preis. Bewerben können sich nur Apotheken. Sie können allerdings
Herstellungsbetriebe als Unterauftragnehmer einbinden.
Der jeweilige Ausschreibungsgewinner muss die Versorgung der in seinem
Gebietslos ambulant behandelnden Ärzte sicherstellen. Ausgenommen sind
Ärzte, die durch eine der drei Krankenhausapotheken versorgt werden,
mit denen die AOK Berlin-Brandenburg ebenfalls Verträge geschlossen hat.
Jede Apotheke kann sich allerdings nur um eines der 13 Gebietslose, die
sich im wesentlichen an den Berliner Verwaltungsbezirken orientieren,
bewerben. „Durch diese Regelung wollten wir monopolistische Strukturen
bewusst ausschließen", sagte ein Sprecher der AOK Berlin-Brandenburg
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) reagierte enttäuscht auf die
Ausschreibung: „Es ist wirklich bedauerlich, dass die erst vor wenigen
Tagen geschlossene Vereinbarung jetzt durch diese Ausschreibung wieder
torpediert und ausgehebelt wird", sagte BAV-Geschäftsführer
Friedrich-Wilhelm Wagner gegenüber APOTHEKE ADHOC. Erst kurz vor
Jahresende hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) auf eine neue Hilfstaxe verständigt.
Der Verband kritisiert zudem, dass qualitative Aspekte bei der
Ausschreibung unberücksichtigt bleiben: „Wenn der niedrigstmögliche
Preis zum alles bestimmenden Auswahlkriterium wird, kann sich dies nur
zu Lasten der Versorgungsqualität auswirken", so Wagner.
Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin stellen derzeit 29 Apotheken in
Berlin onkologische Rezepturen her. Durch die Beschränkung auf einen
Anbieter pro Los wird mehr als jede zweite Apotheke infolge der
Ausschreibung aus der Versorgung gedrängt.
Für eine Reihe von Apotheken steht laut Wagner daher zu befürchten,
dass die Herstellung parenteraler Zytostatika bei einem Wegfall der
AOK-Patienten wirtschaftlich nicht mehr zu bewerkstelligen ist. „Das
hätte auch negative Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten
anderer Kassen."
Bislang hatte die AOK Berlin-Brandenburg die Möglichkeit von
Einzelverträgen nicht genutzt. Ihr jetziges Engagement begründet die
Kasse mit den verbesserten Ausschreibebedingungen seit der AMG-Novelle:
„Die Preisbindung für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen
wurde aufgehoben. Außerdem erstreckt sich die gesetzliche Regelung
nunmehr auf alle parenterale Rezepturen in der Onkologie", sagte der
AOK-Sprecher.
Bis Juli vergangenen Jahres hatte das Sozialgesetzbuch nur Verträge über Zytostatika-Rezepturen erlaubt. Durch die Erweiterung sind nun auch hochpreisige biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie Antikörper eingeschlossen. (apotheke adhoc)
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