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Sehr geehrte Apothekerin,
sehr geehrter Apotheker,



mit der Wahl des Apothekerberufs haben Sie sich auch entschieden Unternehmer zu werden. Ob Ihre Rechnung am Ende aufgeht, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur von Ihrer Tüchtigkeit. Ihr unternehmerisches Risiko nimmt Ihnen keine Versicherungsgesellschaft ab. Ihren Markt müssen Sie schon selbst kennen. Aber selbst wenn Ihr Konzept als Apotheker In stimmt, können Sie dennoch Pech haben. Genau dann brauchen Sie die richtige Versicherung.

ApoRisk hat sich auf Apotheken spezialisiert. Wir kennen Ihr Geschäft und die damit verbundenen Gefahren. Über 4.900 Apothekerinnen und Apothekern haben wir mit unserer Beratung dabei geholfen, die Versicherungskosten deutlich zu senken. Gerne machen wir das auch für Sie! Mit ApoBusiness stellen wir Ihnen nun ein aufeinander abgestimmtes geschäftliches Vorsorgekonzept vor, das keine Lücken offen lässt. Das modulare System lässt sich selbstverständlich an Ihre individuellen Anforderungen und Wünsche anpassen. Zusammengefasst:

ApoBusiness

ApoBusiness ist ein umfassendes Produktpaket für die Absicherung Ihre Apotheke.


Damit Sie bestens informiert sind, erhalten Sie hier einen Überblick über die gängigsten Versicherungen für Sie als Apotheker In.


Betriebs- und Berufshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie oder ihren Betrieb erheben.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt, wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich, den Ersatz von berechtigten Schadenersatzansprüchen sowie die Prüfung und Abwehr nicht berechtigter Haftpflichtansprüche. Sie leistet dabei "passiven" Rechtsschutz, denn im Falle eines Rechtsstreits werden für die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche die Prozesskosten übernommen.

Die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem von der vereinbarten Deckungssumme abhängig. In jedem Fall sollten Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren, denn kraft Gesetzes haften Sie unbegrenzt!


Gute Gründe für die Absicherung

  • Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter.
  • Abwehr unberechtiger Ansprüche Dritter durch "passive Rechtsschutzfunktion".
  • Versicherungsschutz umfasst i.d.R. Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Die Beiträge zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sind Betriebsausgaben.
  • Versichert sind auch Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter verursacht werden.


 

Erweiterte Produkthaftpflicht

Haftung für Produktmängel auch ohne Verschulden:

Immer größere Bedeutung gewinnt die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die ebenfalls mit der Betriebshaftpflicht kombiniert werden kann. Nach dem Produkthaftungsgesetz, das seit 1990 in Kraft ist, haftet ein Warenhersteller (und vielfach sogar der Importeur) für Schäden aus Produktmängeln auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.

Über die Betriebshaftpflichtversicherung ist lediglich das Betriebsstättenrisiko versichert (zum Beispiel wenn die auf dem Betriebsgelände liegende Ware sich entzündet und zu einem Feuerschaden in der Nachbarschaft führt).

Risiken durch Produktfehler müssen über eine zusätzliche Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden!

Hierzu zwei Beispiele:

Eine Firma stellt Behälter zur Lagerung von Flüssigkeiten her. Sie liefert eine Anzahl von Behältern an einen Getränkehersteller. Da die Behälter nicht geschmacksneutral sind, wird der Inhalt unbrauchbar. Hatte die Firma garantiert, haftet sie für das Fehlen der garantierten Eigenschaft auch ohne dass Sie ein Verschulden trifft. In diesem Fall besteht Deckung für den eingetretenen Schaden nur über die gesondert zu vereinbarende erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.

Die von einer Firma hergestellte Gewürzessenz enthält einen Bitterstoff. Die unter Verwendung dieser Essenz hergestellten Waren sind ungenießbar. Für den hier eintretenden Vermögensschaden besteht Versicherungsschutz über die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
Die Kosten für einen erforderlichen Rückruf mangelhaft hergestellter Produkte sind grundsätzlich nicht mehr über die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung gedeckt. Hier bietet der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung Schutz.



Umwelthaftpflicht

Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Umwelthaftpflichtversicherung.

Sie schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen, die durch betrieblich verursachte Umwelteinwirkungen entstehen. Zu denken ist hier zum Beispiel an Fälle, in denen austretende Gase bei Bewohnern der Nachbarschaft Verätzungen hervorrufen.



Geschäftsinhalt

Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre Betriebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte und sogar das Eigentum Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch folgende Gefahren beschädigt werden:

Wenn es brennt

Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie bezahlt nicht nur den Schaden, sondern auch die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem kommt sie für alle Maßnahmen auf, die der Schadenminderung dienen. Die Übernahme der Kosten ist i. d. R. begrenzt und kann bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein.

Bei Einbruchdiebstahl/Vandalismus

Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen, wenn Sie Vandalismus mitversichert haben.

Nach einem Rohrbruch

Die wenigsten vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden vorzustellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters kann komplett zerstört werden. Die Leitungswasserversicherung kommt für alle Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache war.

Für Schäden am Gebäude (also die Kosten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben)kommt die Geschäftsgebäudeversicherung auf.

... und bei Sturm

Ein Herbststurm deckt das Dach Ihres Geschäftsgebäudes ab oder zerstört die Schaufensterscheibe und verwüstet die Büroeinrichtung oder das Warenlager. Für Schäden an der Büroeinreichtung oder am Warenlager kommt die Geschäftsinhaltsversicherung auf. Hagelschäden können separat eingeschlossen werden. Die Schäden an Scheiben und Gebäude können über die Geschäftsgebäudeversicherung / Glasversicherung abgedeckt werden.


Gute Gründe

  • Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen die finanziellen Folgen aus Zerstörung und Beschädigung durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus sowie Sturm und Hagel.
  • Entschädigt wird der Neuwert der zerstörten Sachen (Neuwertprinzip).
  • Die Beiträge zur Geschäftsinhaltsversicherung sind Betriebsausgaben.
  • Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Warenvorräte und sogar Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen.
  • Einschluss weiterer Sachen oder Werte durch individuelle Vereinbarung möglich.



Betriebsunterbrechung

Im Schadensfall ersetzt die Geschäftsinhaltsversicherung die entstandenen Sachschäden am Betriebsinventar.
Häufig steht aber nach einem Schadensfall der Betrieb still, und es kann nicht gearbeitet werden! Eine teilweise oder vollständige Unterbrechung des Betriebsablaufes kann weitreichende Folgen haben, denn viele Betriebskosten fallen auch dann an, wenn Sie keinen Umsatz machen. So laufen, z. B. Löhne und Gehälter, Pacht und Zinsen weiter.

Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) können Sie auch hier die richtige Vorsorge treffen.

Die Versicherer unterscheiden in der Regel drei Formen:

  • Die so genannte „Klein-BU-Versicherung" bis zu 500.000 EUR Versicherungssumme.
    Sie kann immer nur zusammen mit einer Geschäftsinhaltsversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) abgeschlossen werden. Der Einfachheit halber wird die Versicherungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung auch für die Klein-BU verwendet. Durch hohe Umsätze bzw. Gewinne oder Betriebskosten kann sie aber zu niedrig bemessen sein. Dann ist eine eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig.
  • Die „Mittlere-BU-Versicherung" wird in der Regel für Versicherungssummen bis 2,5 Millionen EUR angeboten. Sie kann unabhängig von einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
  • Die "Groß-BU-Versicherung" für Industrierisiken.


Kleine und mittlere Unternehmen nutzen häufig gebündelte Policen (Inhaltsversicherung und Klein-BU) auf Grund der einfachen Vertragsgestaltung.

Damit Ihr Betrieb so schnell wie möglich wieder einsatzbereit ist, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Versicherungssumme auch Mehrkosten zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge. Und für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.


Gute Gründe

  • Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen laufende Betriebskosten bei teilweiser oder vollständiger Unterbrechung des Betriebsablaufes nach einem Schadenfall.
  • Versichert sind auch Gewinne aus hergestellten und gehandelten Waren und Dienstleistungen.
  • Übernahme von Mehrkosten (im Rahmen der Versicherungssumme) zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge.
  • Ggf. sogar Übernahme von Kosten für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.
  • Die Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung sind Betriebsausgaben.



Elektronikversicherung

Mit einer separaten Elektronikversicherung können Sie sich besser vor finanziellen Verlusten bei Beschädigung moderner Kommunikationsmittel schützen, als das im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung, möglich ist. Laut Statistik werden nämlich nur fünf Prozent aller EDV-Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl verursacht, die durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert sind.
Viel häufiger streikt der Computer als Folge von Überspannung oder Blitzeinwirkung, vor allem jedoch wegen falscher Handhabung, oder gar mutwilliger Beschädigung.
Die Prämie beträgt meist nur wenige Promille der Versicherungssumme.

Den umfassenden Versicherungsschutz der Elektronikversicherung zeigen diese Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter stolpert über ein Kabel, reißt die Telefonzentrale vom Tisch. Die Versicherung trägt den Schaden.
  • Während der Frühstückspause wird ein teurer Laptop aus dem Büro gestohlen. Die Apothekenangestellte hatte die Türe während einer kurzen Abwesenheit nicht verschlossen. Es handelt sich also um keinen Einbruchdiebstahl (gegen den Sie über die Inhaltsversicherung ggf. schon versichert sind). In der Elektronikversicherung ist jedoch auch einfacher Diebstahl mitversichert.
  • Eine Auszubildende verschüttet eine Tasse mit Kaffee ausgerechnet über dem neuen Fotokopierer. Der gibt seinen Geist auf. Die Reparatur ist aufwändig. Auch diese Kosten werden vom Versicherer übernommen.


Gute Gründe

  • Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen die finanziellen Folgen der Beschädigung und Zerstörung der kommunikationstechnischen Betriebseinrichtung.
  • Die Beiträge zur Elektronikversicherung sind Betriebsausgaben.
  • Im Teilschadensfall werden die Wiederherstellungskosten geleistet.
  • Im Totalschadensfall werden die Wiederbeschaffungskosten ersetzt (Neuwertentschädigung).



Computer

Nicht durch die Elektronikversicherung abgesichert sind der Verlust oder die Beschädigung von Datenträgern (Software), der Computermissbrauch durch Mitarbeiter, der Datenmissbrauch durch Hacker oder Software-Schäden durch Viren. Dafür gibt es spezielle Versicherungen.


Datenträgerversicherung

Ohne die zur EDV-Anlage gehörenden Programme sowie die gespeicherten Informationen ist der Rechner für Ihr Unternehmen wertlos.
Gehen die Firmendaten verloren - gleichgültig, ob durch einen Bedienungsfehler, Diebstahl oder Sabotage - bedeutet das meist Stillstand für den ganzen Betrieb.

Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für den Ersatz der Programme, sondern auch für die Wiedereingabe der Daten.


Mehrkosten bei EDV-Ausfall

Produktionsausfälle und Terminschwierigkeiten sind nicht selten die Folge eines längeren Ausfalls der Datenverarbeitungsanlage. Vorausschauende Apotheker Innen versuchen, solche Störungen des Betriebsablaufs zu vermeiden. Sie erarbeiten schon vor Eintritt des Störfalls ein Konzept zur Schadenbegrenzung. So kann beispielsweise mit einem befreundeten Unternehmen (auf Gegenseitigkeit) vereinbart werden, dass es bei einem Crash die anfallende Datenverarbeitung übernimmt (im Rahmen der Datenschutzvorschriften). Ein vorsorgliches Abkommen mit einem Rechenzentrum ist ebenfalls möglich.
Auch wenn das alles im Ernstfall funktioniert, entstehen dadurch Mehrkosten. Das Rechenzentrum stellt seine Leistungen in Rechnung, die befreundete Apothkeninhaber zumindest die durch Mehrarbeit ihrer Mitarbeiter angefallenen Kosten der Überstunden. Das alles lässt sich durch eine Mehrkostenversicherung abdecken. Voraussetzung für den Eintritt der Versicherung ist der Ausfall Ihrer EDV-Anlage in Folge eines Sachschadens.



Glas- und Werbeanlagen

Glück und Glas ... wie leicht bricht das. Während eine Versicherung für Einfachverglasung nicht unbedingt nötig ist, sieht die Sache ganz anders aus, wenn es sich um teures Spezialglas handelt, zum Beispiel bei großflächigen Schaufenstern. Aber auch für Zwischenwände in Büros oder Produktionsräumen wird aus Gründen der Wärme- und Schallisolierung immer häufiger Spezialglas verwendet. Nicht vergessen werden darf die Versicherung für Türverglasungen, Vitrinen, Schaukästen, Stand- oder Wandspiegel, Außen- und Dachverglasungen.

Die gläserne Werbeschrift über dem Eingang erfordert i. d. R. einen eigenen Vertrag in der Werbeanlagenversicherung.

Was auch immer davon zu Bruch geht: Die Glasversicherung kommt dafür auf. Dabei beschränkt sich die Kostenübernahme nicht allein auf die neue Verglasung. Wenn zum Beispiel eine großflächige Schaufensterscheibe nicht sofort geliefert werden kann, finanziert die Versicherung auch eine Zwischenlösung, außerdem bis zur vereinbarten Summe die Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Ausbesserungskosten an Mauerwerk und Anstrich.

Scherben bringen Glück! Aber nicht, wenn Sie dabei an den finanziellen Schaden denken. Und wie schnell kann eine Scheibe zu Bruch gehen. Oft reicht nur ein wenig Durchzug und schon schlägt ein Fenster zu oder eine Türe knallt. Die Glasversicherung bzw. Glasbruchversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch Bruch (z. B. Riss oder Zerbrechen) entstehen.


Gute Gründe

  • Gerade große Glasflächen sind stark gefährdet.
  • Glastüren und Glastische sind mitversichert.
  • Viele Versicherer haben auch das Cerankochfeld mitversichert.
  • Auch Wintergärten und Glasdächer bieten eine große Angriffsfläche bei Stürmen und Unwettern.
  • Gebäudeverglasung für die Sie per Mietvertrag die Haftung tragen sind ebenfalls versichert.



Maschinenversicherung

Das High-Tech-Zeitalter hat begonnen. Und vielleicht haben auch Sie für ihren Betrieb die eine oder andere moderne Maschine angeschafft. Anstelle der früher manuell bedienten Maschinen werden heutzutage häufig CNC-gesteuerte Automaten eingesetzt. Deren Wert ist nicht nur um ein Vielfaches höher, sie sind auch empfindlicher gegen Bedienungs- und Wartungsfehler.

Bei einem Schaden müssen nicht selten ganze Aggregatgruppen ausgetauscht werden. Das kann ganz schön ins Geld gehen.

Doch auch hierfür gibt es eine Lösung:
Das finanzielle Risiko für solche Schäden können Sie durch eine Maschinenversicherung auf ein Versicherungsunternehmen verlagern. Das bezahlt die teure Reparatur, und das sogar, wenn ein Totalschaden mutwillig von einem frustrierten Mitarbeiter verursacht wurde, oder nach einem Kurzschluss oder dem Versagen von Sicherungseinrichtungen Schäden an den Maschinen eingetreten sind. Die Versicherung ersetzt in der Regel den Zeitwert der Maschine zum Zeitpunkt des Schadens einschließlich Montage- und Frachtkosten. Allerdings ist bei dieser Versicherungsart eine Selbstbeteiligung der Firma üblich, die jeweils von der zu ersetzenden Summe abgezogen wird.

Darin erschöpft sich Ihr Schaden aber keineswegs. So fallen die fixen Kosten für Gehälter, Miete, Bankzinsen usw. in voller Höhe weiter an. Auch Ertragsausfälle durch Maschinenschäden werden oft unterschätzt. Nach einem Maschinenschaden kann es auf Grund lang andauernder Reparaturarbeiten (Lieferfristen etc.) zu hohen Ertragsausfällen kommen. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn Maschinen im Engpassbereich betroffen sind.

Dieser Aufwand an fortlaufenden Kosten und der entgangene Betriebsgewinn können durch eine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU-Versicherung) gedeckt werden. Sie soll sicherstellen, dass Sie das gleiche Betriebsergebnis erzielen, das Sie ohne die Betriebsunterbrechung gehabt hätten.



Betriebskosten

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihr Unternehmen als reine Sachversicherung vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.

Ihr eigenes Einkommen können Sie im Krankheitsfall durch die Krankentagegeldversicherung absichern.

Aber was ist mit den Betriebskosten in Ihrem Krankheitsfall? Sollten Sie erkranken oder einen Unfall erleiden, laufen die Betriebskosten Ihrer Apotheke weiter.

Mit einer Betriebskostenversicherung lassen sich die Ausgaben für Mieten, Zinsen, Löhne u. a. auffangen. Nach den Versicherungsbedingungen werden für bis zu zwölf Monate Leistungen zur Verfügung gestellt, wenn Ihr Betrieb auf Grund Ihrer vorübergehenden, vollständigen, Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise unterbrochen werden muss.

Der Versicherungsschutz ist dabei anders konzipiert als bei der Verdienstausfall- oder Krankentagegeldversicherung, die maximal bis zur Höhe des entgangenen Nettoeinkommens leistet.


Gute Gründe

  • Wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung auf Grund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Inhabers.
  • Übernahme der Kosten für Mieten, Zinsen, Löhne u. a.
  • Vereinbarung des Versicherungsschutzes ist unabhängig vom Umsatz.
  • Die Beiträge zur Betriebskostenversicherung sind Betriebsausgaben.



Rechtsschutz für Selbstständige

Ein Rechtsstreit kann Sie teuer zu stehen kommen

Sicher ist aber, dass Ihr gutes Recht Sie immer Geld kosten wird. Ihren Rechtsanwalt müssen Sie immer bezahlen, ganz gleich, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Ihr Gegner trägt die Kosten nur dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen - vorausgesetzt, er ist dazu in der Lage. Unterliegen Sie, tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch noch die der Gegenseite. Hinzu kommen noch die Kosten für das Gerichtsverfahren, wie etwa Gerichtsgebühren, Zeugenauslagen und die Kosten für ein Sachverständigengutachten.

Gerade im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Apotheker In ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Deshalb bieten Versicherungen Rechtsschutzpolicen für Selbstständige an.


Kombipakete - Rundum-Rechtsschutz für selbstständige Apotheker Innen

Die meisten Versicherer bieten Rechtsschutzpakete für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige an. Sie sind speziell auf den Versicherungsbedarf dieser Zielgruppe zugeschnitten und decken Rechtsgebiete sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem privaten Bereich ab.
Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der nichteheliche Lebenspartner, die Kinder, sofern sie in Ihrem Haushalt leben und minderjährig oder unter 25 Jahren und nicht berufstätig sind. Auch die Mitarbeiter Ihres Betriebes sind mitversichert.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Rechtsstreitigkeiten, die Sie als Arbeitgeber führen, Rechtsstreitigkeiten um privat und/oder gewerblich genutzte Grundstücke und Wohnungen sowie auf die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Disziplinarverfahren. Im Paket sind außerdem Verkehrsrechtsschutz sowie eine anwaltliche Beratung im Familien- und Erbrecht enthalten.

Der Versicherungsschutz umfasst jeweils die Gebühren für einen von Ihnen bestimmten Anwalt (auf Wunsch hilft Ihnen der Versicherer bei der Anwaltssuche) und, soweit erforderlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren und die der Gegenseite. Nur im Familien- und Erbrechtsschutz trägt der Versicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung.

Die Prämie für diese Versicherung bemisst sich meist nach der Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Alternativ können Sie jedoch den beruflichen und den privaten Bereich auch voneinander trennen.



Unfallversicherung

Mehr als eine Absicherung für den Beruf!

Alle vier Sekunden wird in Deutschland jemand durch einen Unfall verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Berufsunfällen und bei Unfällen auf den Wegen zur und von der Arbeit, doch das alleine reicht nicht aus: Rund 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub. Für die Folgen von mehr als 2/3 aller Unfälle ist die gesetzliche Unfallversicherung dementsprechend gar nicht zuständig. Selbstständige erhalten häufig sogar überhaupt keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Erfolg eines Unternehmens hängt zum großen Teil von den Menschen ab, die dort arbeiten. Qualifizierte, verantwortungsbewusste und hoch motivierte Mitarbeiter sind die Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. Diese Mitarbeiter müssen ständig weiter motiviert werden und an Ihr Unternehmen gebunden werden.

Durch die Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer Gruppenunfallversicherung zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie Ihre unternehmerische Verantwortung ernst nehmen. So sind Ihre Mitarbeiter im Ernstfall zumindest finanziell besser abgesichert. Außerdem ist eine Gruppenunfallversicherung erheblich günstiger als entsprechende Einzelverträge Ihrer Mitarbeiter, da mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden können.

Und wenn Sie dann noch die interessanten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, können Sie und Ihre Mitarbeiter sogar mehrfach profitieren: Sie erhalten eine wichtige finanzielle Absicherung, sparen bei den Beiträgen und nutzen steuerliche Vorteile.


Gute Gründe

  • Finanzielle Sicherheit und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten des Leistungsumfangs.
  • Versicherungsschutz rund um die Uhr - nicht nur während der Arbeitszeit.
  • Für Beruf und Freizeit.
  • Auf der ganzen Welt.
  • Interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Leistungen

ApoBusiness:
Ihr betriebliches Sicherheitspaket


 

PharmaRisk® Police - Apothekenversicherung


Die Allgefahren-Versicherung PharmaRisk
PharmaRisk steht für die neueste Generation der Geschäftsversicherung und lässt Ihnen den Kopf frei für das Wesentliche: Die Leitung Ihrer Apotheke!

PharmaRisk bedeutet:

  • eine Versicherung – gegen alle relevanten Risiken
  • ein Beitrag – günstiger als die Summe der Einzelversicherungen
  • eine Versicherungssumme – problemlos zu ermitteln
  • ein Antrag – statt dem üblichen Formular-Wust
  • ein Vertrag – keine Lücken oder Überschneidungen
  • ein Ansprechpartner – für optimale Beratung und Betreuung


    Der Jahres-Netto-Umsatz Ihrer Apotheke bildet als Versicherungssumme die Grundlage der Prämie.

    Ein sinnvoller Ansatz, denn er bestätigt diejenigen, die ihr Unternehmen bereits auf realistische Ziele ausgerichtet und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien optimiert haben.

    Bis zur Höhe der Versicherungssumme haftet der Versicherer für Sachsubstanzschäden unabhängig von der Schadensart und Anteil. Für Ansprüche Dritter aus der Haftpflichtversicherung steht deren Deckungssumme in Höhe von 30.000.000,00 Euro zusätzlich zur Verfügung.

    » Die All-Inklusive Versicherung für Apotheken - PharmaRisk OMNI
    » Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke - PharmaRisk FLEX



    CostRisk® Police - Vertreterkosten-Versicherung

    Die clevere Ergänzung zum Krankentagegeld
    Als Apotheker In erzielen Sie Ihr Einkommen durch Ihre persönliche Verfügbarkeit. Wenn Sie ausfallen, z.B. durch Krankheit, entstehen Ihnen Verluste und zusätzliche Kosten. Deshalb ist die Krankentagegeld-Versicherung so wichtig. Häufig sind jedoch die Aufwendungen für eine Vertretung insgesamt höher als die versicherungsrechtlich beschränkten Tagegelder.

    Anders als bei einer Absicherung durch Krankentagegeld, die in der Regel nur Ihr Nettoeinkommen abdeckt, übernimmt die CostRisk® die tatsächlichen Gesamtkosten für Ihre Vertretung. Zwei gewichtige Argumente sprechen für die Vertreterkosten-Versicherung:

    • Die Beiträge sind deutlich niedriger als die einer Krankentagegeld-Versicherung.
    • Die Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zudem stehen der Versicherungsleistung effektive Kosten gegenüber, sodass diese Einnahme nicht zu einem steuerpflichtigen Ertrag führt. Ihre Krankentagegeldversicherung zahlen Sie hingegen aus Ihrem versteuerten Einkommen und die Versicherungsleistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

    Das für Apotheker Innen einzigartige Konzept bietet Ihnen viele Vorteile bei hoher Felxibilität in der Ausgestaltung. So können Sie eine pauschale Kostenerstattung von bis zu 500,00 EUR täglich vereinbaren. oder zwischen 5, 10 oder 15 Karenztage bis zum Leistungsbeginn wählen.  



    ApoRecht® Police - Rechtsschutzversicherung

    Recht haben und Recht bezahlen sind zweierlei.
    In erster Linie sind Sie Apotheker In und befassen sich weniger gern mit der juristischen Seite Ihres Berufs. Dennoch können Sie Rechtsauseinandersetzungen nicht immer aus dem Wege gehen und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Dabei entstehen hohe Kosten, die ärgerlich und gelegentlich sogar schmerzlich sind. Der ApoRisk® Rechtsschutz bietet Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die auf Ihren Beruf und Ihre Rechtsprobleme zugeschnitten ist.  Diese Bereiche sind versichert



    ApoSecura® Police - Unfallversicherung

    100% Schutz bei Beruf und Freizeit, 24h am Tag 365 Tage im Jahr, weltweit
    Ein falscher Schritt, eine unüberlegte Bewegung, einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es geschehen. Schnell kann so ein dummer Zufall schwere finanzielle Folgen haben, gerade für Selbstständige die keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Dennoch: Unfälle lassen sich nicht planen – Sicherheit aber schon mit der ApoSecura® Unfallversicherung Leistungen aus Ihrer Unfallversicherung erhalten Sie dann, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden, eine so genannte Invalidität, eintritt. Hier ist in der Regel der Grad der Invalidität maßgeblich für die Höhe der Versicherungsleistung. Die Höhe des Invaliditätsgrades ist in der so genannten Gliedertaxe festgelegt. Die Besonderheit bei ApoRisk®: Wir bietet Ihnen eine verbesserte, dem geringeren Risiko angepasste Gliedertaxe speziell für Heilberufe. Fragen Sie nach den Details.



    Gut informiert die richtige Entscheidung treffen.

    Der RiskCheck – Risiken mit System versichern
    Über unsere Leistungen im Versicherungswesen hinaus bieten wir unseren Kunden auch einmalige Dienstleistungen an. Im Rahmen einer ausführlichen Analyse stellen wir dem möglichen Risiko die Kosten gegenüber und setzen in sogenannten RiskChecks die Prioritäten für Ihre ganz persönlichen Risiken als Versicherungsnehmer. Dieser Check ermöglicht es uns, individuell auf unsere Kunden abgestimmte Versicherungspakete zu schnüren, in denen nur die Leistungen enthalten sind, die ihrem Risiko entsprechen. Das sichert Sie als Kunden ab und erspart Ihnen unnötige Kosten, die in unübersichtlicheren Paketen auf Sie lauern. Sie bezahlen nur die Leistung, die Sie auch bekommen.

    Der KostCheck – Geld sparen mit dem richtigen Überblick
    Um unsere Kunden auch sonst vor unnötig hohen Kosten zu bewahren, bieten wir Ihnen einen Kostcheck an. Diese Dienstleistung hilft bares Geld zu sparen. Wir vergleichen für Sie die Angebote großer namhafter Versicherungsunternehmen und suchen den für Sie günstigsten Tarif heraus. Dabei achten wir natürlich auch auf die Qualität der Leistungen, damit Sie im Schadensfall gut versichert sind.

     Sicherheitskompass

     RiskManagement

     Versicherungskosten-Check

     Apo-Team

     ApoBusiness

     ApoPrivate

    Prämien

    Ein Beispiel:

     

    Geschäftsversicherung PharmaRisk-Police
    Eine Versicherung gegen alle wichtigen Gefahren


    Bei 1.000.000,00 Euro Jahres-Nettoumsatz
    Inklusive 20% Nachlass für SB von 1.000,- EUR
    (keine SB bei Personenschäden und bei Privatrisiken).

    Monatsbeitrag
    43,75  EUR

     

    Vertreterkostenversicherung CostRisk-Police
    Die clevere Ergänzung zum Krankentagegeld


    Eintrittsalter 30-40 Jahre, EUR 125 Kostenerstattung pro Tag mit 15 Karenztagen
    je Leistungsfall (Alternativ sind 10 oder 15 Karenztage wählbar)

    Monatsbeitrag
    19,01 EUR

     

    Rechtsschutzversicherung ApoRecht-Police
    Bei Streitigkeiten auf der sicheren Seite


    Pauschaler Rechtsschutz für Apotheker bis 3 Mitarbeiter,
    Leistungsumfang Sorglos
    SB von 400,- EUR

    Monatsbeitrag
    27,32 EUR

     

    Unfallversicherung ApoSecura
    Beruflich und privat bestens geschützt


    Invaliditätssumme 100.000 EUR, Vollinvalidität 500.000 EUR
    Krankenhaustagegeld 50 EUR, Todesfallversicherung 100.000 EUR

    Monatsbeitrag
    10,63 EUR

     
    Monatliche Gesamtbeitrag für Apotheker Innen   
     

    84,46 EUR

     
    Die Beiträge verstehen sich zuzüglich Versicherungssteuer

    Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

    Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
    faxen Sie uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen oder Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.

    Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

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