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hier ist der vollständige Text für Sie:
PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die geplante
Novellierung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) ist derzeit ein
heiß diskutiertes Thema. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat
beschäftigen sich mit der Änderung - und schlagen unterschiedliche
Modifizierungen des bisherigen Entwurfs vor.
Stückweise Änderungen: Die prozentualen Abweichungen sollen schon 2011, die neuen Packungsgrößen erst 2013 eingeführt werden. Foto: Elke Hinkelbein
Die Regierung will den Herstellern laut Änderungsantrag zum
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) mehr Zeit für die
Umstellung der Packungsgrößen geben. Die eigentliche Änderung der
Normgrößen auf Packungen für 10, 30 oder 100 Tage Behandlungsdauer soll
demnach erst im Juli 2013 erfolgen. Bis dahin sollen die bisherigen
Messzahlen weiter gelten.
Um dennoch die Substitution klarer zu regeln, werden laut
Änderungsantrag die Abweichungen von 20 Prozent (N1), 10 Prozent (N2)
beziehungsweise 5 Prozent (N3) schon zum Jahreswechsel eingeführt. Sie
orientieren sich an den aktuellen Messzahlen. Dadurch soll sicher
gestellt werden, dass die Inhalte zweier Packungen mit gleicher
Normgröße nur geringfügig voneinander abweichen.
Für die Umstellung ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten
vorgesehen. Bis Ende Juni dürften die Firmen damit noch Packungen
verkaufen, die oberhalb der erlaubten Abweichungen liegen.
Mehr Zeit: Der Bundesrat will die PackungsV in einem eigenen Verfahren neu regeln. Foto: Elke Hinkelbein
Der Bundesrat empfiehlt hingegen, die PackungsV aus dem aktuellen
Gesetzgebungsverfahren herauszulösen und in einem eigenen Verfahren zu
novellieren. Da die Änderung der PackungsV erhebliche praktische
Auswirkungen für die pharmazeutische Industrie, Apotheken,
Krankenkassen und für die Versicherten habe, sei die Novellierung unter
den engen zeitlichen Vorgaben des AMNOG nicht zu verantworten, so der
Gesundheitsausschuss. Die Änderungen müssten mit der Industrie und den
Ländern beraten werden. Dies sei bislang allerdings nicht erfolgt.
In seiner Begründung folgt der Ausschuss in weiten Teilen der
Argumentation der Herstellerverbände: Es sei nahezu ausgeschlossen,
dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
die zu ändernden 80.000 Zulassungen in angemessener Zeit bewältigen
könne.
Probleme sieht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats auch bei
Rabattverträgen. Da sie sich in der Regel auf klar definierte
Packungsgrößen bezögen, müssten sie bei einer Umstellung neu
ausgeschrieben werden. Die Länderkammer befürchtet zudem, dass der
Vorrat an siebenstelligen PZN aufgrund der Umstellung aufgebraucht sein
könnte, bevor die gegenwärtig laufende Umstellung auf acht Stellen
abgeschlossen ist. Dennoch will auch der Bundesrat den Bestandsmarkt
nicht außen vor lassen.
Ausnahmen schlägt der Bundesrat für homöopathische und
anthroposophische Arzneimittel vor. Für Präparate dieser besonderen
Therapierichtungen sollen die bisherigen Messzahlen weiterhin gültig
bleiben. Eine Umstellung würde die wirtschaftliche Herstellung dieser
Arzneimittel erschweren, so die Begründung. Zudem seien die Produkte
nur eingeschränkt zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig.
Inwiefern die Anmerkungen des Bundesrates allerdings im
Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden, ist offen. Denn das
AMNOG ist in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 14. September 2010, 14:41 Uhr
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