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hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESGERICHTSHOF
Berlin - Dürfen Apotheken beim Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamente Rabatte gewähren und gilt die Arzneimittelpreisverodnung (AMPreisV) auch für ausländische Versandapotheken? Zu diesen Grundsatzfragen wird der Bundesgerichtshof (BGH) morgen sein Urteil bekannt geben. Doch möglicherweise ist das letzte Wort dann noch immer nicht gesprochen.
Einheitliche Arzneimittelpreise? Der Bundesgerichtshof entscheidet morgen über Boni auf Rezept. Foto: Elke Hinkelbein
Denn halten die Richter Rx-Boni für grundsätzlich unzulässig, würden
sie damit einer anderen letztinstanzlichen Entscheidung widersprechen:
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte 2008 entschieden, dass sich
ausländische Versandapotheken nicht an die deutschen Arzneimittelpreise
halten müssen.
Sollte der BGH anderer Auffassung sein, müsste der Gemeinsame Senat der
Obersten Bundesgerichte angerufen werden. Erlaubt der BGH hingegen
Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, wäre die AMPreisV de
facto außer Kraft gesetzt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für den Apothekenmarkt ist der
Beratungsbedarf beim Gericht offenbar groß: Nach der mündlichen
Verhandlung am 15. April hatte der BGH die Urteilsverkündung eigentlich
für den 17. August angekündigt. Als die Richter den Termin dann
kurzfristig auf den 9. September verschoben, wurde unter den
Verfahrensbeteiligten spekuliert, dass sich eine mögliche Abstimmung
mit dem BSG verzögert haben könnte.
Alexander Müller, Mittwoch, 08. September 2010, 14:28 Uhr
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