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hier ist der vollständige Text für Sie:
HERSTELLERRABATT
Berlin - Die Reimporteure werden von der Erhöhung des Herstellerabschlags nicht ausgenommen. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigte, wurde ein entsprechender Vorschlag am Sonntag in den Beratungen abgelehnt. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) wollte die Erhöhung des Zwangsrabatts von 6 auf 16 Prozent nicht auf importierte Arzneimittel anwenden.
Keine Ausnahme: Reimporteure sollen doch 16 Prozent Herstellerrabatt zahlen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Nach Abwägung aller Argumente sei die Entscheidung gegen die
Ausnahmeregelung schließlich einvernehmlich gefallen, so der
BMG-Sprecher. Offenbar waren die Gesundheitsexperten von Schwarz-Gelb
nicht davon überzeugt, dass eine Anhebung des Preisabstands die
Ausfälle beim Herstellerrabatt kompensieren könnten. Nur gut jeder
zehnte Reimport ist Schätzungen aus der Branche zufolge teurer als 400
Euro und wäre damit vom neuen Mindestabstand betroffen gewesen.
Wie es mit der Importquote weitergeht, ist derzeit noch offen. Zunächst
bleibt es bei der Regelung, wonach Apotheken mindestens 5 Prozent
importierte Arzneimittel abgeben müssen. Diese müssen derzeit
mindestens 15 Prozent oder 15 Euro billiger sein als das
Originalpräparat.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 06. September 2010, 14:28 Uhr
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