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  • 27.11.2013 – Freizügigkeit: Fünf Aktionen für Bürger, Wachstum und Beschäftigung
    27.11.2013 – Freizügigkeit: Fünf Aktionen für Bürger, Wachstum und Beschäftigung
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Organe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger in der EU zu wahren, in einem ander...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Freizügigkeit: Fünf Aktionen für Bürger, Wachstum und Beschäftigung in der EU

 

Die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten und der EU-Organe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger in der EU zu wahren, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten, wird in einem soeben von der Europäischen Kommission verabschiedeten Grundsatzpapier unterstrichen. Um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, enthält das Papier der Kommission fünf konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Rechts auf Freizügigkeit und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausschöpfung der Vorteile, die daraus resultieren. In dem Strategiepapier wird das Recht der Unionsbürgerinnen und -bürger auf Freizügigkeit und den Zugang zu Sozialleistungen betont und es werden die Bedenken einiger Mitgliedstaaten in Bezug auf die Herausforderungen, die Migrationsströme für lokale Behörden haben können, angesprochen.

"Das Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundrecht und gehört zum Kern der Unionsbürgerschaft. Mehr als zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer glauben, dass die Freizügigkeit für ihr Land von Vorteil ist. Wir müssen dieses Recht stärken und schützen", sagte Vizepräsidentin Viviane Reding, die für Justiz zuständige EU-Kommissarin. "Ich kenne die Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich des potenziellen Missbrauchs im Zusammenhang mit Mobilitätsströmen. Missbrauch schwächt die Freizügigkeit. Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission am 25.11.2013 fünf Aktionen vor, die es den Mitgliedstaaten erleichtern werden, gegen möglichen Missbrauch vorzugehen und EU-Mittel wirksamer für die soziale Inklusion einzusetzen. Arbeiten wir zusammen, um das Recht auf Freizügigkeit zu wahren. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger setzen darauf."

Dazu László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration: "Die Kommission ist entschlossen sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger in der EU ihr Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten, auch tatsächlich ausüben können. Mitgliedstaaten und EU müssen zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen zur Freizügigkeit weiterhin ein Höchstmaß an Vorteilen für unsere Bürger und für unsere Volkswirtschaften bringen. Die Kommission erkennt an, dass es durch einen starken, plötzlichen Zustrom von Menschen aus anderen EU-Ländern in bestimmten geografischen Gebieten vereinzelt Probleme geben kann. So können sie beispielsweise eine große Belastung in den Bereichen Bildung, Wohnraum und Infrastruktur auslösen. Daher ist die Kommission bereit, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und die kommunalen Behörden und anderen Stellen zu unterstützen, den Europäischen Sozialfonds in vollem Umfang zu nutzen."

Über 14 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, zeigen, dass die Freizügigkeit - also die Möglichkeit, überall in der Union zu leben, zu arbeiten und zu studieren - für die Menschen in Europa die wichtigste Errungenschaft der EU ist. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der EU genießen dieses Recht seit den Anfangszeiten der Europäischen Union durch den im ersten europäischen Vertrag von Rom 1957 festgelegten Grundsatz.

Die Personenfreizügigkeit ist auch ein unverzichtbarer Bestandteil des Binnenmarktes und ein zentrales Element seines Erfolgs: sie fördert wirtschaftliches Wachstum, indem sie die Möglichkeit schafft, über Grenzen hinweg zu reisen, einzukaufen und zu arbeiten, und indem sie Unternehmen in die Lage versetzt, aus einem größeren Talentpool zu schöpfen. Die Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den Mitgliedstaaten trägt dazu bei, Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage bei Qualifikationen und Arbeitsplätzen auszugleichen, angesichts erheblicher Ungleichgewichte zwischen Arbeitsmärkten in der EU und einer alternden Bevölkerung.

Die EU-Vorschriften zur Freizügigkeit enthalten zudem eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Missbrauch zu verhindern.

In der Mitteilung vom 25.11.2013 werden die Auswirkungen der Unionsbürgermobilität auf die Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten analysiert. Alle Daten belegen in überwältigender Weise, dass die Mehrheit der EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, dies tun, um dort zu arbeiten. Sie sind tendenziell wirtschaftlich aktiver als Inländer und nehmen Sozialleistungen eher weniger in Anspruch. Der Anteil "mobiler" EU-Bürger, die Sozialleistungen erhalten, ist relativ gering im Vergleich zu den eigenen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und zu Drittstaatenangehörigen. In den meisten Mitgliedstaaten leisten die "mobilen" EU-Bürger einen Nettobeitrag zum Wohlfahrtssystem des Gastlandes.

In der Mitteilung wird dargelegt, welche Rechte und Pflichten Bürgerinnen und Bürger der EU nach dem Unionsrecht haben. Auch werden die Bedingungen erläutert, unter denen Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der sozialen Sicherheit haben. Angesichts der Herausforderungen, vor denen einige Mitgliedstaaten stehen, werden die Sicherheitsvorkehrungen zur Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und Fehlern dargelegt. Zudem werden die Instrumente zur sozialen Inklusion beschrieben, die den Mitgliedstaaten und lokalen Behörden zur Verfügung stehen, die durch den Zustrom mobiler EU-Bürger besonders unter Druck stehen.

Angesichts der Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Freizügigkeitsregeln nennt die Kommission fünf Aktionen zur Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden:

  1. Scheinehen verhindern: Die Kommission wird den nationalen Behörden durch die Ausarbeitung eines Handbuchs zur Bekämpfung von Scheinehen helfen, die EU-Vorschriften umzusetzen, die es ihnen ermöglichen, potenziellen Missbrauch des Rechts auf Freizügigkeit zu unterbinden.
  2. Anwendung der Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran, die "Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts" gemäß den EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) in einem praktischen Leitfaden klarer zu fassen, der Ende 2013 vorgelegt werden soll. Die strengen Kriterien dieses Tests gewährleisten, dass Bürger, die nicht erwerbstätig sind, nur dann Zugang zum System der sozialen Sicherheit in einem anderen Mitgliedstaat erlangen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich in diesen Staat verlegt haben (wenn beispielsweise ihre Familie dort lebt).
  3. Die Herausforderungen für soziale Inklusion angehen: Es geht darum, den Mitgliedstaaten zu helfen, auch weiterhin den Europäischen Sozialfonds für die soziale Inklusion einzusetzen: Ab dem 1. Januar 2014 sollten mindestens 20 % des ESF für die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung der Armut in allen Mitgliedstaaten eingesetzt werden.
  4. Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen lokalen Behörden: Die Kommission wird lokale Behörden in ganz Europa unterstützen, ihr Wissen auszutauschen, um den Herausforderungen der sozialen Inklusion besser zu begegnen. Die Kommission wird Ende 2013 eine Studie vorlegen, in der die Auswirkungen der Freizügigkeit in sechs großen Städten analysiert werden. Sie wird im Februar 2014 Bürgermeister einladen, die Herausforderungen zu diskutieren und bewährte Verfahren auszutauschen.
  5. Die Anwendung der EU-Vorschriften über die Freizügigkeit in der Praxis sicherstellen: Die Kommission wird außerdem bis Ende 2014, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, ein Online-Fortbildungsmodul schaffen, dass es den Mitarbeitern lokaler Behörden erleichtern soll, die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf Freizügigkeit in vollem Umfang zu verstehen und anzuwenden. Heute geben 47 % der EU-Bürger an, dass die Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, wenn sie in einem anderen EU-Land leben möchten, darauf zurückzuführen sind, dass Beamte in den lokalen Behörden nicht ausreichend mit den Rechten der Bürgerinnen und Bürger der EU auf Freizügigkeit vertraut sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission

 

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