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TELEMATIK
Düsseldorf - Erstmals ist
ein Versicherter gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor
Gericht gezogen. Unterstützt von der Freien Ärzteschaft wehrt sich das
Mitglied der Bergischen Krankenkasse vor dem Sozialgericht Düsseldorf
gegen die Karte, die seit vergangenem Oktober in der Pilotregion
Nordrhein schrittweise ausgegeben wird.
Der Versicherte hat bei dem nicht öffentlichen Gerichtstermin
beantragt, die Pflicht zur Nutzung der Karte aufzuheben. Der Kläger
will nach Angaben seines Anwalts auch ohne die Karte weiter
medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen können. Grund seien vor
allem Bedenken, dass vertrauliche medizinische Daten auf der eGK
gespeichert werden könnten.
Außerdem hat die Klägerseite das Gericht gebeten, den Fall zur
generellen Klärung der Rechtmäßigkeit der eGK an das
Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten. Eine Entscheidung des
Sozialgerichts steht noch aus. Der Kläger kann wählen, ob er für ein
Urteil eine mündliche Verhandlung verlangt oder eine schnelle
schriftliche Entscheidung eventuell noch in diesem Jahr vorzieht.
Mit der eGK, die die bisherige Versichertenkarte künftig ersetzen soll,
sollen Stammdaten der Patienten künftig online-gestützt verwaltet
werden. Außerdem sind auf ihr Notfalldaten und Arztbrief gespeichert.
Die Chipkarte stößt bei vielen Ärzten auf Widerstand. Die Mediziner
fürchten um das Arzt-Patienten-Geheimnis und bezweifeln die
Datensicherheit.
dpa, Donnerstag, 26. August 2010, 17:14 Uhr
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