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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-FINANZIERUNG
Berlin - Die
Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die von der Bundesregierung
geplante Gesundheitsreform. Auch die umstrittene Einführung von nach
oben offenen Zusatzbeiträgen in der Krankenversicherung mit einem
Sozialausgleich stößt bei den Ärzten auf positive Resonanz. In einem
Treffen mit Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) schloss sich
BÄK-Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe am späten Donnerstag
der Auffassung an, dass die von Kasse zu Kasse unterschiedlichen
Zusatzbeiträge den Einstieg in ein gerechteres Finanzierungsprinzip
darstellen könnten. Das teilten BÄK und Ministerium am Freitag mit.
Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen über die
Zusatzbeiträge und einen Sozialausgleich von Kassenmitgliedern und
Steuerzahlern beglichen werden. Die Höhe der für den Ausgleich nötigen
Steuermittel soll gemäß des dann feststehenden Bedarfs 2014 festgelegt
werden. Vom kommenden Jahr an sollen zunächst ein auf 15,5 Prozent
erhöhter Beitragssatz und Einsparungen die Finanzlage der Kassen
entspannen. Das Kabinett will am 22. September über die Reform
entscheiden.
Hoppe stärkte Rösler zudem bei weiteren Reformplänen den Rücken. So
sollen die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausgeweitet werden. Die
Patienten könnten dann beim Arzt zunächst selbst zahlen und sich das
Geld dann von ihrer Kasse zurückerstatten lassen. Dies entspreche
wiederholten Forderungen Deutscher Ärztetage, betonte die BÄK.
Kostenerstattung ermögliche mehr Transparenz und fördere das
Kostenbewusstsein. Die Krankenkassen hatten sich bereits skeptisch
geäußert.
Einigkeit herrschte auch darüber, dass die im Koalitionsvertrag
angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische
Versorgungszentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und
Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und
Ärzten verantwortlich geführt werden soll, schnell umgesetzt werden
soll. Der BÄK-Chef verwies darauf, dass zwischen MVZ und
niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten gleichartige
Wettbewerbsbedingungen herrschen müssten. Um eine Dominanz
wirtschaftlicher Interessen über medizinische Belange zu vermeiden,
seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das Primat der
ärztlichen Leitung von MVZ nötig.
dpa, Freitag, 27. August 2010, 08:37 Uhr
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