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KASSENAUFSICHT
Berlin - Rabattverträge über das gesamte Sortiment eines Herstellers sind dem Bundesversicherungsamt (BVA) schon länger ein Dorn im Auge. In ihrem Tätigkeitsbericht kündigt die Behörde nun an, „unter Einsatz aufsichtsrechtlicher Mittel" darauf zu drängen, dass die Krankenkassen ihre nicht ordnungsgemäß ausgeschriebenen Rabattverträge beenden.
Keine Pauschalverträge: Das BVA geht gegen die Portfolio-Rabattverträge der Krankenkassen vor. Foto: Elke Hinkelbein
Seit Anfang 2009, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung
der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKVOrgWG), müssen die Krankenkassen alle Rabattverträge ausschreiben.
Portfolioverträge dürfen seitdem nicht mehr abgeschlossen werden. Bei
den bereits geschlossenen Verträgen berufen sich die Kassen auf lange
Laufzeiten.
Das BVA hält die Sortimentsverträge für vergaberechtswidrig und hatte
die Kassen bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, die Verträge zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Das nun angekündigte Vorgehen
betreffe auch Rabattverträge, deren Laufzeit vier Jahre überschreite,
stellte das BVA klar.
Inakzeptabel sind aus Sicht des BVA auch die sogenannten Erweiterungs-
und Aufnahmeklauseln, nach denen neu eingeführte Arzneimittel
automatisch in den bestehenden Vertrag miteinbezogen werden. Derartige
Klauseln behindern laut BVA den Wettbewerb.
Um sich einen Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen, hatte
das BVA die Rabattverträge mehrerer großer Kassen angefordert.
Insgesamt seien 200 Verträge vorgelegt worden. Die noch nicht
abgeschlossene Untersuchung hat demnach ergeben, dass in den Jahren
2006 bis 2008 vorrangig Sortimentsverträge geschlossen worden sind. Ob
sich das BVA letztendlich auf eine gerichtliche Klärung einlassen wird,
ist noch unklar.
Désirée Kietzmann, Freitag, 20. August 2010, 13:42 Uhr
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