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BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Die Bundesregierung will die Versorgung von schwerstkranken Menschen mit betäubungsmittelhaltigen Schmerzmitteln in der letzten Phase ihres Lebens verbessern. Stationären Hospizen und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) soll es deshalb künftig erlaubt sein, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln vorrätig zu halten. Zudem sollen nicht mehr benötigte BTM für andere Patienten weiterverwendet werden dürfen.
Lieferung ins Hospiz: Einrichtunge der Palliativversorgung sollen künftig BTM-Notfalldepots bekommen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Änderungen soll in der Novelle der Betäubungsmittel-Verordnung
(BTMVV) umgesetzt werden. Die Versorgung der Patienten mit BTM soll
einem Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zufolge an die
Praxis im Krankenhaus angelehnt werden, um einen schnellen und sicheren
Einsatz von BTM auch in Hospizen zu realisieren. BTM seien dann zum
Beispiel bei Schmerzdurchbrüchen schneller verfügbar.
Grundlage für die Belieferung der Einrichtungen mit BTMs soll eine
schriftliche Vereinbarung mit der versorgenden Apotheke sein. Das
Hospiz kann die BTM dann über einen BTM-Anforderungsschein bei der
Apotheke bestellen und in ihr Notfalldepot aufnehmen. Zur Entnahme sind
nur Ärzte berechtigt. Sie müssen genau dokumentieren, welcher Patient
welches Betäubungsmittel erhalten hat.
Hospize sollen zudem die Möglichkeit erhalten, nicht mehr benötigte BTM
an andere Patienten abzugeben. In Altenpflegeheimen ist es auch bislang
schon möglich, Anbrüche oder Originalpackungen an die Apotheke oder den
Arzt zurückzugeben. Dies gilt aber nur für BTM, die das Heim unter
Verantwortung des Arztes und der Apotheke für den Patienten verwahrt
und ausgibt.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 17. August 2010, 18:24 Uhr
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