Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Anzahl der
Arzneimittel auf Rezept, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit
sind, hat sich binnen Monatsfrist leicht erhöht. Zum 1. Juli waren es
27,5 Prozent aller Arzneimittelpackungen mit Festbetrag, seit 1. August
sind es 27,7 Prozent. Jedes vierte der etwa 30.400 festbetragsgeregelten
Medikamente ist somit von der Befreiung erfasst. Darauf macht der
Deutsche Apothekerverband (DAV) die gesetzlich Versicherten aufmerksam,
die Zuzahlungen in der Apotheke zugunsten ihrer Krankenkassen leisten
müssen. Mit dem leichten Anstieg ist allerdings noch nicht wieder das
Niveau vom März 2010 erreicht, als noch jede dritte Packung
zuzahlungsfrei war. Zum April wurden die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen
durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
verändert.
Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann
ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen - allerdings nur
für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Auch hier hat sich der
Anteil der zuzahlungsfreien und -ermäßigten Präparate binnen
Monatsfrist leicht von 55,3 auf 55,4 Prozent erhöht (Stand: 1. August).
Das heißt, für jedes zweite der rund 26.800 Rabattarzneimittel liegt -
je nach Krankenkasse - eine Halbierung oder Befreiung von der
Zuzahlungspflicht vor.
Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat
zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln
müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens
müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist
immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die GKV
einzusammeln und an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf http://www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
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