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hier ist der vollständige Text für Sie:
AOK BERLIN-BRANDENBURG
Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg ist mit ihrer Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen einen großen Schritt weiter gekommen. Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat die Ausschreibung für vergaberechtskonform erklärt. „Das LSG hat unsere Vorgehensweise wie auch die Vergabekammer des Bundes und die Vergabekammer Brandenburg auf ganzer Linie bestätigt und den Nachprüfungsantrag der Beschwerde führenden Apotheke zurückgewiesen", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Entscheidung pro AOK: Das Landessozialgericht Essen hat die
Zytostatika-Ausschreibung der AOK für rechtmäßig erklärt. Foto: Elke
Hinkelbein
Zwar liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor, die AOK geht aber
davon aus, „dass unserer Interpretation der Rechtslage im Wesentlichen
gefolgt wird", so der Sprecher. Auch Kalkulationsgrundlagen für die
Abgabe der Angebote seien im Verfahren ausführlich erörtert worden. In
der kurzen mündlichen Urteilsbegründung habe das Gericht deutlich
gemacht, dass es die Kalkulationsgrundlagen für ausreichend hält.
Nach der dritten Entscheidung zugunsten der Ausschreibung geht die
Kasse optimistisch in die noch ausstehenden Verfahren vor dem LSG
Berlin-Brandenburg. Zuschläge können allerdings erst erteilt werden,
wenn diese Verfahren abgeschlossen sind. „Wir gehen davon aus, dass nun
zeitnah in weiteren Verfahren entschieden wird", so der Sprecher.
Ende April hatte die Vergabekammer des Bundes die Ausschreibung für
rechtmäßig erklärt. Die Beschwerde eines Apothekers gegen den Beschluss
wurde am 22. Juli vom LSG Essen zurückgewiesen.
Aktuell sind noch mehrere Verfahren gegen die Ausschreibung sowohl beim
LSG Brandenburg als auch bei der Vergabekammer Brandenburg anhängig.
Das Gericht hatte der AOK Mitte Mai per Eilbeschluss bis auf Weiteres
untersagt, Zuschläge zu erteilen.
Die AOK hatte Anfang des Jahres Einzelverträge für Rezepturen aus
Fertigarzneimitteln in der Onkologie für insgesamt 13 Gebietslose
ausgeschrieben. Ursprünglich sollten die auf ein Jahr befristeten
Verträge am 1. April starten; im März hatte die AOK ihre Ausschreibung
geändert und den Start auf den 1. Juli verschoben. Kurz vor Ablauf der
Bindefrist informierte die AOK Ende Juni - trotz Zuschlagsverbot - die
Bewerber per Fax über die geplanten Zuschläge.
Alexander Müller, Donnerstag, 05. August 2010, 16:23 Uhr
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