Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Bonn - Wenn Apotheken
Medikamente an gesetzlich Versicherte über den Ladentisch abgeben, dann
nimmt der Steuerlaie an, es werde direkt von der Apotheke an den
Patienten geliefert. Dies ist im steuerlichen Sinne aber nicht so.
Aufgrund des sog. "Sach- und Dienstleistungsprinzips" erhält der
Versicherte die ärztlich verschriebenen Medikamente nicht von der
Apotheke, sondern unmittelbar von der gesetzlichen Krankenkasse. Die
vom Patienten geleistete Zuzahlung stellt umsatzsteuerlich ein "Entgelt
von dritter Seite" dar. In dieser Konstellation verbergen sich
erhebliche umsatzsteuerliche Risiken, wenn die Apotheke eine falsche
Rechnung an den Patienten ausstellt, denn dann wird die Umsatzsteuer
hieraus "als Strafe" zusätzlich geschuldet (im Ergebnis also zweimal).
Dass der Fiskus keinen Schaden hat, weil dem Patient kein
Vorsteuerabzug zusteht, ist dabei völlig unerheblich. Spätere Heilung
bringt nur eine Rechnungskorrektur. Fällt das alles erst nach Jahren im
Rahmen einer Betriebsprüfung des Finanzamts auf, verbleibt zumindest
ein Zinsschaden von jährlich 6 %; von der "peinlichen"
Rechnungskorrektur ganz zu schweigen, falls das überhaupt noch
praktisch möglich ist.
Rechtslage
Weil der Patient im umsatzsteuerlichen Sinne nicht der
Leistungsempfänger ist, muss in der Abrechnung der Apotheke die
Krankenkasse als Leistungsempfänger angegeben werden. Wird das
versäumt, gilt es zu unterscheiden: So stellen Rechnungen über
Zuzahlungen regelmäßig Kleinbetragsrechnungen dar, da sie 150 EUR nicht
überschreiten. Fehlt hier der Hinweis des rechtmäßigen
Leistungsempfängers, ergibt sich aus der Versäumnis kein Schaden, denn
bei solch niedrigen Beträgen stellt die Angabe des vollständigen Namens
und der Anschrift des Leistungsempfängers keine Pflicht dar. Anders
jedoch bei Zuzahlungen von über 150 EUR; die unzutreffende Angabe des
Leistungsempfängers stellt eine Abrechnung über eine nicht ausgeführte
Leistung dar. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich geschuldet (§ 14c Abs. 2
UStG). Für Hörgeräteakustiker und Augenoptiker wurde eine
Nichtbeanstandungsregelung eingeführt; das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche
für Apotheken nicht existiert.
Heilung
Das BMF führt weiter aus, dass die Apotheke aber bis zu einer möglichen
Umstellung der elektronischen Abrechnungssysteme selbst eine Entwertung
durchführen kann. Durch den Zusatz "Leistungsempfänger ist die
Krankenkasse; diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug" kann
das Entstehen einer zusätzlichen Umsatzsteuer verhindert werden, denn
dadurch verliert das Dokument seinen Rechnungscharakter. Das Schreiben
des BMF vom 8.12.2009 (I V B 8 - S - 7283/09/10001) ist nicht nur von
Apotheken zu beachten, sondern betrifft alle Unternehmer, die
Zuzahlungen erhalten (z.B. Hörgeräteakustiker, Augenoptiker,
Orthopädie-Techniker). Entscheidend für die Verhinderung des
unberechtigten Ausweises von Umsatzsteuer in diesen Fällen ist alleine,
dass die Abrechnung über die Zuzahlung so gestaltet ist, dass sie dem
Versicherten theoretisch einen Vorsteuerabzug nicht ermöglicht. Dies
kann auch dadurch erreicht werden, dass auf einen Ausweis der
Umsatzsteuer verzichtet wird.
Diplom-Finanzwirt (FH) / Steuerberater Michael Mittmann, Bonn
Zum Autor:
Steuerberater Mittmann ist schwerpunktmäßig in der Beratung von
Freiberuflern tätig. Sollten Sie Fragen und/oder Anregungen zu den von
Herrn Mittmann aufgeworfenen Fragestellungen haben, wenden Sie sich
bitte unmittelbar an Herrn Mittmann unter: mmittmann@netcologne.de
Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Sitz und Registrierung: Bonn, AG Essen, PR 2019
Partner: Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Rechtsanwalt Michael Lennartz
Anschrift:
Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG
Rheinallee 27
53173 Bonn
Tel: +49 (0)228- 3500 89-0
Fax: +49 (0)228- 3500 89-10
news@medi-ip.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 II RStV:
Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi
http://www.heilberuferecht.eu
(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.