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VIDEOAPOTHEKEN
Berlin - Der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA) steht dem Einsatz von Videoapotheken skeptisch, aber nicht ablehnend gegenüber. „Ich bin für Innovationen immer offen, aber die Frage ist, ob die Notwendigkeit für Videoapotheken besteht", sagte der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse gegenüber APOTHEKE ADHOC. Buse hält Auflagen bezüglich der Maximalentfernung zur Betreiberapotheke für überflüssig, die die Entwickler der sogenannten CoBox gefordert hatten.
Wozu Maximalentfernung? Der BVDVA-Vorsitzende Chrsitian Buse hat
noch Fragen zum Einsatz von Videoapotheken. Foto: Elke Hinkelbein
Für eine solche Beschränkung gibt es Buse zufolge keinen plausiblen
Grund: „Wenn die räumliche Nähe zur Apotheke zur Voraussetzung gemacht
wird, braucht man auch keine Videoapotheke." Die Entfernung könne
ohnehin nur willkürlich festgelegt werden und würde früher oder später
vor Gericht landen, erwartet der BVDVA-Chef. Buse kann auch nicht
nachvollziehen, warum die Videoapotheken Teil der
Apothekenbetriebsräume werden sollen.
Eine konkrete Stellungnahme will der BVDVA formulieren, sobald das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Regelung zu Videoapotheken
ausformuliert hat. Klar ist: Für Versandapotheken wäre der Einsatz von
Videoapotheken nur ohne Kilometerbeschränkung attraktiv. Buse will
zunächst beobachten, ob es bei Patienten überhaupt einen Bedarf gibt.
„Grundsätzlich halte ich jeden Ansatz für gut, der die flächendeckende
Versorgung sichert. Deshalb mache ich Versandhandel", sagte Buse.
Deutlich skeptischer ist man bei der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände: „Grundsätzlich lehnt die ABDA den Ersatz des
persönlichen Kontaktes durch Audiovisionstechnik ab", sagte ein
Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Derzeit werde im Hause die
Stellungnahme zur Apothekenbetriebsordnung sowie die zugehörigen
Grundsatzpositionen erarbeitet. Diese sollten zu gegebener Zeit im
Detail bekannt gemacht werden, kündigte der Sprecher an.
Alexander Müller, Donnerstag, 05. August 2010, 15:37 Uhr
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