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BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM
Berlin - Die Koalition hat das Pick-up-Verbot noch nicht aufgegeben: „Wir wollen weiterhin gegen Auswüchse beim Versandhandel vorgehen, darin ist sich die Koalition einig", sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Ministerium habe sich „vehement" für ein Pick-up-Verbot eingesetzt und eine entsprechende Regelung in den Referentenentwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) aufgenommen.
Gegen Auswüchse: Das BMG will Pick-up-Stellen für Arzneimittel verbieten. Foto: Elke Hinkelbein
Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens des Entwurfes mit den
Bundesressorts hätten das Justiz- und das Innenministerium aber
verfassungsrechtliche Einwände vorgebracht. „Da ein Beschluss des
Bundeskabinetts zu einem Gesetzentwurf einvernehmlich erfolgt, konnte
die Regelung nicht aufgenommen werden", so der BMG-Sprecher. „Aber
natürlich können die Fraktionen im Rahmen der parlamentarischen
Beratung Änderungsanträge einbringen."
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken: Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn, hält am Pick-up-Verbot fest. Foto: Elke Hinkelbein
Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Union, will
es drauf ankommen lassen. Die Unionsfraktion sei dafür, das Verbot
„trotz aller verfassungsrechtlicher Bedenken" durchzusetzen, sagte er
der Berliner Zeitung. „Lieber scheitere ich vor dem Verfassungsgericht
als dass es heißt, wir hätten es nicht ernsthaft versucht", so der
CDU-Gesundheitsexperte.
Konkrete Vorschläge aus der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Fraktion gibt es noch nicht. Auch halten es dem Vernehmen nach
nicht alle Mitglieder der Arbeitsgruppe für sinnvoll, das Verbot auf
Teufel komm raus ins Gesetz zu schreiben. Zunächst will man die
verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesjustiz- und des
Bundesinnenministeriums analysieren. Zudem gibt es Überlegungen, die
Pick-up-Stellen mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
de facto abzuschaffen, ohne sie zu verbieten. Allerdings warten die
Fraktionen hier noch auf einen Gesetzesentwurf.
Alexander Müller, Mittwoch, 04. August 2010, 11:18 Uhr
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