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GESUNDHEITSSYSTEM
Berlin - Die
Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition ist nach Expertenmeinung
in einem zentralen Punkt verfassungsrechtlich bedenklich. Der
Frankfurter Jurist Ingwer Ebsen komme in einem Gutachten im Auftrag der
SPD zu dem Schluss, dass der für Geringerverdiener geplante
Sozialausgleich dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz widerspreche,
berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf die ihr vorliegende
Expertise. Die SPD fühlt sich in ihrer Kritik an der von
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler geplanten Reform bestätigt.
Der automatische Sozialausgleich soll verhindern, dass Versicherte mit
geringem Einkommen überfordert werden, wenn sie einen Zusatzbeitrag an
die Kasse zahlen müssen. So, wie der Ausgleich funktionieren solle,
stelle er das Leitprinzip der Krankenversicherung „auf den Kopf", heißt
es laut Welt in dem Gutachten. Es komme zu einer Ungleichbehandlung von
Kassenmitgliedern.
Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden laut Gutachten nur das
Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung
berücksichtigt. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor.
Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres
beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den
Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen.
Für diese Berechnungsart bestehe „ein hohes verfassungsrechtliches
Risiko".
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der Zeitung, nun habe ein
renommierter Staatsrechtler bestätigt, „dass Röslers Pläne nicht nur
ungerecht, sondern verfassungswidrig sind". Tatsächlich gebe es gar
keinen Sozialausgleich. „Nun ist Herr Rösler am Zug: Er muss darlegen,
wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen
eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen."
dpa, Samstag, 24. Juli 2010, 10:46 Uhr
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