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BUNDESGERICHTSHOF
Karlsruhe - Mit einem
Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das
Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch
dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der unmittelbare
Sterbevorgang noch nicht begonnen hat. Nach dem nun verkündeten Urteil
kommt es nicht darauf an, ob der Abbruch durch aktive Handlungen
erfolgt, also beispielsweise das Entfernen eines Ernährungsschlauchs.
Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille
entscheidend.
Der BGH sprach damit einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt
frei. Er hatte seiner Mandantin geraten, den Ernährungsschlauch
durchzuschneiden, über den ihre seit Jahren im Wachkoma liegende Mutter
versorgt wurde. Das Gericht entsprach damit den Anträgen von
Verteidigung und Bundesanwaltschaft, die beide Freispruch gefordert
hatten.
Das Landgericht Fulda hatte den Anwalt wegen versuchten Totschlags zu
einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der inzwischen
verstorbenen Patientin war nach der Tat ein neuer Schlauch gelegt
worden, so dass sie zunächst überlebte.
dpa, Freitag, 25. Juni 2010, 12:35 Uhr
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