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  • 25.06.2010 - Mehr Rechte bei Sterbehilfe
    25.06.2010 - Mehr Rechte bei Sterbehilfe
    PANORAMA – BUNDESGERICHTSHOF Karlsruhe - Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärz...

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BUNDESGERICHTSHOF

Mehr Rechte bei Sterbehilfe

 

Karlsruhe  -  Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat. Nach dem nun verkündeten Urteil kommt es nicht darauf an, ob der Abbruch durch aktive Handlungen erfolgt, also beispielsweise das Entfernen eines Ernährungsschlauchs. Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend.

Der BGH sprach damit einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt frei. Er hatte seiner Mandantin geraten, den Ernährungsschlauch durchzuschneiden, über den ihre seit Jahren im Wachkoma liegende Mutter versorgt wurde. Das Gericht entsprach damit den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft, die beide Freispruch gefordert hatten.

Das Landgericht Fulda hatte den Anwalt wegen versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der inzwischen verstorbenen Patientin war nach der Tat ein neuer Schlauch gelegt worden, so dass sie zunächst überlebte.

dpa, Freitag, 25. Juni 2010, 12:35 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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