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  • 22.06.2010 - Beipackzettel für Blinde
    22.06.2010 - Beipackzettel für Blinde
    PANORAMA – ARZNEIMITTELPACKUNGEN Berlin - Blinde und Sehbehinderte können anhand der ertastbaren Braille-Schrift auf den Packungen zwar ihre Arzneimittel erkennen. Doch b...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


ARZNEIMITTELPACKUNGEN

Beipackzettel für Blinde

 

Berlin  -  Blinde und Sehbehinderte können anhand der ertastbaren Braille-Schrift auf den Packungen zwar ihre Arzneimittel erkennen. Doch bei Fragen zu Dosierung, Risiken und Nebenwirkungen waren sie bislang auf die Hilfe von Dritten angewiesen: Wer nicht oder nur schlecht sehen kann, muss sich die Packungsbeilage vorlesen lassen oder den Hersteller anrufen. Das soll sich ändern: Ab sofort gibt es Arzneimittelinformationen im Internet barrierefrei.

Mehr Informationen als der bloße Medikamentenname: Im Internet 
können Blinde und Sehbehinderte auch auf die Packungsbeilage zugreifen. 
Foto: Elke Hinkelbein

Mehr Informationen als der bloße Medikamentenname: Im Internet können Blinde und Sehbehinderte auch auf die Packungsbeilage zugreifen. Foto: Elke Hinkelbein

Das Angebot hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gemeinsam mit der Roten Liste Service GmbH, einer Tochter des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie (BPI) und des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), entwickelt. Auf der Website patienteninfo-service.de liefern die Pharmahersteller Informationen zu Dosierungen, Risiken und Nebenwirkungen in Großschrift oder als Audiodateien.

Auch Apotheken soll das Portal helfen, Blinde und Sehbehinderte besser zu unterstützen: Für Kunden ohne Internetzugang können die gewünschten Informationen in Großschrift ausgedruckt, als Audiodateien auf CD gebrannt oder direkt auf blindengerechte Abspielgeräte gespeichert werden.

Bislang beteiligen sich 18 Pharmafirmen an der Internetseite, die zur Zeit noch aufgebaut wird. Der DBSV hofft, dass weitere Unternehmen hinzukommen. Hersteller müssen laut Arzneimittelgesetz (AMG) die Packungsbeilage behindertengerecht darstellen, wenn Patientenorganisationen sie dazu auffordern. Allerdings reicht rein rechtlich ein telefonisches Beratungsangebot aus. Um Blinden und Sehbehinderten das aufwändige Heraussuchen der jeweiligen Telefonnummer zu ersparen, setzt sich der BPI nach eigenen Angaben bei seinen Mitgliedern für das neue Angebot ein.

Janina Rauers, Montag, 21. Juni 2010, 18:36 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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