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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTELPACKUNGEN
Berlin - Blinde und Sehbehinderte können anhand der ertastbaren Braille-Schrift auf den Packungen zwar ihre Arzneimittel erkennen. Doch bei Fragen zu Dosierung, Risiken und Nebenwirkungen waren sie bislang auf die Hilfe von Dritten angewiesen: Wer nicht oder nur schlecht sehen kann, muss sich die Packungsbeilage vorlesen lassen oder den Hersteller anrufen. Das soll sich ändern: Ab sofort gibt es Arzneimittelinformationen im Internet barrierefrei.
Mehr Informationen als der bloße Medikamentenname: Im Internet können Blinde und Sehbehinderte auch auf die Packungsbeilage zugreifen. Foto: Elke Hinkelbein
Das Angebot hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
gemeinsam mit der Roten Liste Service GmbH, einer Tochter des
Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie (BPI) und des
Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), entwickelt. Auf der
Website patienteninfo-service.de liefern die Pharmahersteller
Informationen zu Dosierungen, Risiken und Nebenwirkungen in Großschrift
oder als Audiodateien.
Auch Apotheken soll das Portal helfen, Blinde und Sehbehinderte besser
zu unterstützen: Für Kunden ohne Internetzugang können die gewünschten
Informationen in Großschrift ausgedruckt, als Audiodateien auf CD
gebrannt oder direkt auf blindengerechte Abspielgeräte gespeichert
werden.
Bislang beteiligen sich 18 Pharmafirmen an der Internetseite, die zur
Zeit noch aufgebaut wird. Der DBSV hofft, dass weitere Unternehmen
hinzukommen. Hersteller müssen laut Arzneimittelgesetz (AMG) die
Packungsbeilage behindertengerecht darstellen, wenn
Patientenorganisationen sie dazu auffordern. Allerdings reicht rein
rechtlich ein telefonisches Beratungsangebot aus. Um Blinden und
Sehbehinderten das aufwändige Heraussuchen der jeweiligen Telefonnummer
zu ersparen, setzt sich der BPI nach eigenen Angaben bei seinen
Mitgliedern für das neue Angebot ein.
Janina Rauers, Montag, 21. Juni 2010, 18:36 Uhr
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