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  • 12.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Liberalisierung und Qualitätssicherung
    12.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Liberalisierung und Qualitätssicherung
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Liberalisierung und Qualitätssicherung

 

Die Debatte um Filialen ohne Apotheker und Zweigapotheken ohne Rezepturherstellung - Chancen, Risiken und die Zukunft der Pharmazie

Erleben Sie die tobende Debatte um das deutsche Apothekenwesen hautnah! Während Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit seinen brisanten Liberalisierungsplänen für Aufruhr sorgt, warnen besorgte Stimmen vor einem möglichen Niedergang von Qualität und Sicherheit. Von der hitzigen Diskussion über die Zulässigkeit von Filialen ohne zugelassene Apotheker bis hin zum kontroversen Thema der Zweigapotheken ohne eigene Rezepturherstellung - die geplante Reform reißt Gräben auf und spaltet die Fachwelt. Begleiten Sie uns auf einer tiefgründigen Expedition durch die Schlagzeilen und Kommentare dieses zentralen Streitpunkts und entdecken Sie die brennenden Fragen, die die Zukunft der deutschen Pharmazie prägen.

 

Alles im Griff: Die Allrisk-Versicherung für Apotheken

In der heutigen Zeit ist das Betreiben einer Apotheke nicht nur eine Frage der Bereitstellung von Medikamenten und Gesundheitsprodukten, sondern auch eine komplexe Angelegenheit im Hinblick auf die Sicherheit und Absicherung des Unternehmens. Angesichts der vielfältigen Risiken, denen Apotheken ausgesetzt sind, gewinnt die Allrisk-Versicherung für Apotheken zunehmend an Bedeutung.

Eine Allrisk-Versicherung für Apotheken zielt darauf ab, eine breite Palette von Risiken abzudecken, die spezifisch für die Apothekenbranche sind. Dazu gehören nicht nur die üblichen Versicherungskategorien wie Brandschutz, Diebstahl und Naturkatastrophen, sondern auch branchenspezifische Risiken, die oft übersehen werden können.

Ein wesentliches branchenspezifisches Risiko, das von einer Allrisk-Versicherung abgedeckt werden sollte, ist der Verlust von Arzneimitteln durch Diebstahl oder Vandalismus. Apotheken sind oft das Ziel von Einbrüchen, da sie wertvolle Medikamente und Produkte bevorraten. Eine umfassende Allrisk-Versicherung würde die Kosten für den Ersatz gestohlener Medikamente abdecken und somit die finanziellen Auswirkungen eines solchen Vorfalls mindern.

Ein weiteres Risiko, dem Apotheken gegenüberstehen, ist die Haftung für Fehler bei der Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten. Selbst bei sorgfältiger Arbeitsweise können Fehler auftreten, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für Patienten führen können. Eine Allrisk-Versicherung kann Haftungsansprüche abdecken und den finanziellen Schutz der Apotheke sicherstellen.

Des Weiteren sollten Apotheken auch vor Betrug und Cyberkriminalität geschützt sein. In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Apotheken anfällig für Cyberangriffe, bei denen sensible Patientendaten gestohlen oder manipuliert werden können. Eine Allrisk-Versicherung kann die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und den Schutz vor zukünftigen Angriffen decken.

Zusätzlich zu diesen Risiken sollten Apotheken auch ihre Geschäftsunterbrechung absichern. Im Falle eines Feuers oder einer Naturkatastrophe kann eine Apotheke gezwungen sein, den Betrieb vorübergehend einzustellen, was zu Einnahmeverlusten führen kann. Eine Allrisk-Versicherung kann die entgangenen Gewinne und die Kosten für den Wiederaufbau des Geschäfts abdecken.

Insgesamt bietet eine Allrisk-Versicherung für Apotheken einen umfassenden Schutz vor den vielfältigen Risiken, denen diese Unternehmen ausgesetzt sind. Durch die Abdeckung branchenspezifischer Risiken können Apothekeninhaber ruhigen Gewissens ihre Geschäfte führen, wissend, dass sie gegen unvorhergesehene Ereignisse abgesichert sind.

Die Einführung einer Allrisk-Versicherung speziell für Apotheken ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit und Stabilität dieses wichtigen Teils des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Die Vielzahl der abgedeckten Risiken, von Diebstahl über Haftung bis hin zu Cyberkriminalität, spiegelt die Komplexität des Apothekenbetriebs wider und bietet den Inhabern eine umfassende Absicherung.

Besonders hervorzuheben ist die Berücksichtigung branchenspezifischer Risiken, die oft übersehen werden können. Die Abdeckung von Risiken wie dem Verlust von Arzneimitteln oder der Haftung für medizinische Fehler ist entscheidend für die finanzielle Stabilität von Apotheken. Darüber hinaus ist der Schutz vor Betrug und Cyberangriffen angesichts der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens von größter Bedeutung.

Die Einführung einer Allrisk-Versicherung für Apotheken zeigt, dass die Versicherungsbranche auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Branchen eingeht und innovative Lösungen anbietet, um diese Bedürfnisse zu erfüllen. Für Apothekeninhaber bedeutet dies eine größere Sicherheit und den Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden können.

 

ABDA warnt: Apothekenreform bedroht Versorgung als 'Trojanisches Pferd'

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (ApoRG) als äußerst problematisch eingestuft und als "Trojanisches Pferd" für die Arzneimittelversorgung bezeichnet. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, äußerte ernste Bedenken hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen dieses Entwurfs auf die Patientenversorgung und die apothekerliche Tätigkeit.

Insbesondere wurde die geplante Möglichkeit zur Abgabe von Medikamenten ohne die Anwesenheit eines Apothekers, unter dem Stichwort PTA-Vertretung, als schwerwiegender Tabubruch kritisiert. Overwiening betonte, dass Einrichtungen ohne die Präsenz von Apothekern nicht als Apotheken angesehen werden könnten. Die ABDA sieht in diesem Vorschlag eine erhebliche Gefährdung der Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung sowie eine Abwertung der Rolle von Apothekern in diesem Prozess.

Des Weiteren wurde die geplante Honorarumstellung stark bemängelt, da nach Ansicht der ABDA kaum zusätzliche finanzielle Mittel in das bereits seit Jahren unterfinanzierte System fließen würden. Overwiening forderte dringend eine bessere Honorierung, mehr Entscheidungskompetenzen, weniger Bürokratie und eine digitale Weiterentwicklung der apothekerlichen Aufgaben, um die Zukunftsfähigkeit des Apothekenwesens sicherzustellen.

Die ABDA warnte vor einer Bagatellisierung und Abwertung der Versorgung durch die Einführung von Abgabestellen auf niedrigstem Niveau, wie sie von einigen Gesundheitspolitikern vorgeschlagen wurden. Sie argumentierte, dass solche Maßnahmen die Versorgung nicht verbessern, sondern vielmehr gefährden und unverantwortliche Risiken für die Patienten mit sich bringen könnten.

Insgesamt steht die ABDA dem Referentenentwurf äußerst kritisch gegenüber und fordert eine umfassende Überarbeitung, um die Versorgungsqualität und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten sowie die Zukunft der Apotheken in Deutschland zu sichern.

Die Kritik der ABDA an der geplanten Apothekenreform ist berechtigt und sollte ernst genommen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jede Reform im Gesundheitswesen die Qualität und Sicherheit der Versorgung nicht beeinträchtigt, sondern verbessert. Die Bedenken der ABDA hinsichtlich der Abgabe von Medikamenten ohne Apothekerpräsenz sowie der unterfinanzierten Honorierung müssen sorgfältig berücksichtigt werden, um die bestmögliche Versorgung für die Patienten zu gewährleisten.

 

Apothekenreform: Sicherheit, Qualität und Effizienz in Gefahr?

Die vorgeschlagene Apothekenreform, wie sie im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums dargelegt wird, wirft eine Vielzahl kritischer Fragen und Bedenken auf. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sollen Apotheken künftig nicht mehr zwingend von Approbierten geleitet werden müssen, sondern könnten auch von Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAs) geführt werden, mit der Option, bei Bedarf einen Apotheker per Videokonferenz hinzuzuziehen. Diese Lockerung der Präsenzpflicht wirft Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Qualität der pharmazeutischen Versorgung auf, insbesondere bei der Herstellung komplexer Arzneimittel oder der Abgabe von Betäubungsmitteln.

Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass Filialleitungen zwischen zwei Apothekern aufgeteilt werden können, wobei auch der Inhaber selbst die Leitung einer Filiale übernehmen kann. Diese Maßnahme könnte zu einer Fragmentierung der Verantwortung und einer möglichen Schwächung der Qualitätskontrolle führen. Zusätzlich sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, für unterstützende Tätigkeiten Personal ohne apothekenspezifische Ausbildung einzustellen, was Fragen hinsichtlich der fachlichen Kompetenz und der Sicherheit der Patientenversorgung aufwirft.

Ein weiterer kritischer Aspekt der Reform betrifft die Erleichterung von Apotheken- und Zweigapotheken-Gründungen. Während die Schaffung von Zweigapotheken ohne eigene Rezeptur möglicherweise zu einer verbesserten Verfügbarkeit von Apotheken in ländlichen Gebieten beitragen könnte, besteht die Gefahr einer weiteren Zersplitterung des Apothekenwesens und einer Verlagerung von Ressourcen weg von etablierten Apotheken hin zu neuen Zweigapotheken.

Darüber hinaus sollen Apotheken eine erweiterte Rolle bei Impfungen übernehmen können, indem sie neben den bereits bekannten Impfungen auch Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und FSME sowie Schnelltests auf verschiedene Virenarten anbieten dürfen. Während dies potenziell zu einer verbesserten Verfügbarkeit von Impfungen führen könnte, bleiben Fragen bezüglich der Schulung und Qualifikation des Personals sowie der Einhaltung von Qualitätsstandards bestehen.

Insgesamt bedarf der vorgeschlagene Referentenentwurf einer sorgfältigen Prüfung und einer umfassenden öffentlichen Debatte, um sicherzustellen, dass die Reform tatsächlich zu einer Verbesserung der pharmazeutischen Versorgung führt, ohne die Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung zu gefährden.

Die geplante Apothekenreform wirft berechtigte Fragen und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, Qualität und Effizienz der pharmazeutischen Versorgung auf. Die Lockerung der Präsenzpflicht und die Möglichkeit, Personal ohne apothekenspezifische Ausbildung einzustellen, könnten zu einer Schwächung der Fachkompetenz und einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen. Die Erleichterung von Apotheken- und Zweigapotheken-Gründungen könnte zu einer weiteren Fragmentierung des Apothekenwesens und einer Verlagerung von Ressourcen weg von etablierten Apotheken hin zu neuen Zweigapotheken führen. Es ist daher entscheidend, dass die Reform sorgfältig geprüft wird und Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Patientensicherheit und -versorgung nicht beeinträchtigt werden.

 

Streit um Apotheken-Reform: Notdienst-Zuschlag aus pDL-Topf finanziert

Der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) wurde veröffentlicht und enthüllt die geplanten Veränderungen im Apothekenwesen. Apotheker und Branchenexperten zeigen sich größtenteils enttäuscht, da der Entwurf nur wenige Verbesserungen im Vergleich zu den bisherigen Eckpunkten aufweist. Insbesondere wird die geplante Umschichtung des Notdienstzuschlags kontrovers diskutiert.

Eine positive Maßnahme des Entwurfs ist die geplante Erhöhung des Zuschlags für die Notdienstvergütung von 21 auf 28 Cent pro Packung. Diese Erhöhung zielt darauf ab, die Vergütung von Apotheken in ländlichen Gebieten zu verbessern und den Nacht- und Notdienstfonds jährlich um etwa 50 Millionen Euro zu erhöhen.

Allerdings sorgt die Finanzierung dieser Erhöhung für Diskussionen, da die zusätzlichen Mittel nicht von den Krankenkassen, sondern durch eine Umverteilung der Apothekenhonorare aufgebracht werden sollen. Dies bedeutet, dass ein Teil des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen abgezogen wird, während der Zuschlag selbst auf 13 Cent gesenkt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen derzeit nicht vollständig ausgeschöpft werden. Als "Sofortmaßnahme" sollen daher jährlich etwa 50 Millionen Euro zugunsten des Notdienstzuschlags umgewidmet werden, wobei davon ausgegangen wird, dass die verbleibenden Mittel ausreichen, um das bestehende Dienstleistungsangebot aufrechtzuerhalten.

Die Entscheidung, die Finanzierung des Notdienstzuschlags auf diese Weise zu regeln, wird als Zugeständnis von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an seinen Kabinettskollegen angesehen. Berichten zufolge hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner zusätzliche Ausgaben abgelehnt, was zu dieser Lösung führte, um die Krankenkassen nicht weiter zu belasten.

Zusätzlich sieht der Entwurf keine direkte Erhöhung der regulären Vergütung für Apotheken vor, sondern eine Umschichtung, die als "sachgerechte Umverteilung" bezeichnet wird. Dies beinhaltet eine stufenweise Absenkung des prozentualen Honoraranteils und eine Erhöhung des Fixums bis zum Jahr 2026.

Schließlich plant das Bundesgesundheitsministerium, die Verantwortung für die Honorarverhandlungen ab 2027 an den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband zu übertragen. Eine Vereinbarung zur Anpassung des Packungsfixums muss bis zum 30. Juni 2026 vorliegen.

Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zeigt deutlich, dass die geplanten Maßnahmen kontroverse Reaktionen in der Apothekerschaft hervorrufen. Während die geplante Erhöhung des Notdienstzuschlags begrüßt wird, sorgt die Art und Weise der Finanzierung für Bedenken. Die Umschichtung der Apothekenhonorare zur Deckung dieser Kosten wirft Fragen zur langfristigen finanziellen Stabilität der Apotheken auf. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen und Verhandlungen über den Entwurf verlaufen und welche endgültigen Regelungen getroffen werden.

 

Verzögerung der Skonto-Freigabe: Apothekerschaft wartet auf Reform im Gesundheitswesen

Die Apothekerschaft wartet gespannt auf eine lang ersehnte Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), insbesondere nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Skonto-Regelungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant im Rahmen einer umfassenden Apothekenreform bedeutende Änderungen, darunter eine Neugestaltung des Apothekenhonorars. Dieser Schritt, so betont Lauterbach, sei Teil eines breiteren Reformpakets, das eine effektivere und fairere Struktur im Apothekenwesen gewährleisten soll.

Die geplante Änderung der AMPreisV umfasst auch den Bereich des Großhandelshonorars gemäß § 2, bei dem neben einer Beibehaltung der bestehenden Fixum- und Prozentsatzvorgaben die Gewährung von handelsüblichen Rabatten und Vergünstigungen, darunter Skonti bei Zahlungszielen, ermöglicht werden soll. Diese Anpassung soll eine dringend benötigte Flexibilität im Umgang mit Rabattierungen schaffen, während gleichzeitig eine angemessene Deckelung des Großhandelshonorars beibehalten wird.

Die Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung dieser Änderungen wurde jedoch durch die Ankündigung gedämpft, dass die Anpassung der AMPreisV voraussichtlich erst mit dem Inkrafttreten des Apotheken-Reformgesetzes erfolgen wird, und das möglicherweise erst im Jahr 2025. Diese Verzögerung stellt einen Rückschlag für die Apothekerschaft dar, die auf eine rasche Reaktion seitens des Gesetzgebers gehofft hatte.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte bereits konkrete Vorschläge für eine schnelle Umsetzung der Skonto-Freigabe vorgelegt, die jedoch bislang nicht berücksichtigt wurden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte zuvor die Zusage für eine schnelle Skonto-Freigabe erhalten, doch in der aktuellen Diskussion spielte dieses Thema keine Rolle.

Das Apotheken-Reformgesetz steht nun im Fokus der Gesetzgebung und soll grundlegende Veränderungen im Apothekenwesen einführen. Die Verzögerung der Skonto-Freigabe zeigt jedoch, dass der Weg zu einer umfassenden Reform des Apothekenwesens möglicherweise länger ist als erwartet.

Die Verzögerung der Skonto-Freigabe im Rahmen der geplanten Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung stellt einen Rückschlag für die Apothekerschaft dar, die auf eine rasche Reaktion seitens des Gesetzgebers gehofft hatte. Die Ankündigung, dass die Änderungen voraussichtlich erst mit dem Inkrafttreten des Apotheken-Reformgesetzes umgesetzt werden, zeigt, dass der Weg zu einer umfassenden Reform des Apothekenwesens länger ist als erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Verzögerung auf die bereits belastete Beziehung zwischen den Apothekern und dem Gesundheitsministerium auswirken wird, während die Branche weiterhin auf dringend benötigte strukturelle Veränderungen wartet.

 

Neue Geschäftsführung für Gematik: Digitale Weichenstellungen für das Gesundheitswesen

Die Gematik, eine zentrale Instanz für die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen, hat eine neue Geschäftsführung bestellt. Diese besteht aus Florian Fuhrmann, Brenya Adjei und Florian Hartge, die für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wurden. Florian Fuhrmann wird den Vorsitz des Gremiums übernehmen, während Florian Hartge vorübergehend als Interims-Geschäftsführer fungieren wird, bis zum 1. September.

Die Arbeitsbereiche der Geschäftsführer wurden klar definiert: Florian Fuhrmann wird die strategische Ausrichtung und die Entwicklung von Standards, Recht und Finanzen leiten. Brenya Adjei wird sich auf Personalmanagement, Informationstechnologie und Kommunikation konzentrieren, während Florian Hartge die Verantwortung für Produktionsprozesse, Sicherheitsaspekte und den Betrieb trägt.

In ihren ersten Stellungnahmen betonen die Geschäftsführer die Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Fuhrmann erklärt, dass die digitale Transformation entscheidend sei für eine patientenzentrierte Versorgung und die Bewältigung struktureller Herausforderungen. Adjei unterstreicht die Notwendigkeit kundenzentrierter Produkte und einer positiven Unternehmenskultur für die Akzeptanz der Digitalisierung. Hartge betont die bereits erfolgten Schritte der Gematik und sieht das Unternehmen an einem Wendepunkt, besonders mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Positionierung als Digitalagentur.

Die Hintergründe und Fachkenntnisse der neuen Geschäftsführung sind vielfältig und umfassen Erfahrungen in Bereichen wie Telematik, Sicherheitstechnologie, Medienmanagement, Medizininformatik und Projektmanagement.

Hauptgesellschafter der Gematik mit 51-prozentigem Stimmrecht ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Weitere Gesellschafter sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung sowie der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Die Bestellung der neuen Geschäftsführung für die Gematik markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die klare Aufteilung der Arbeitsbereiche und die vielfältigen Fachkenntnisse der Geschäftsführer versprechen eine effektive Leitung und Umsetzung digitaler Innovationen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind die Ziele und Strategien der neuen Geschäftsführung von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Gematik und die Patientenversorgung in Deutschland.

 

Deutsche Regierung plant umfassende Reformen im Apothekenwesen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

Die vorgeschlagenen Reformen im deutschen Apothekenwesen haben eine Debatte über ihre potenziellen Auswirkungen ausgelöst. Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die darauf abzielen, die Arzneimittelversorgung im ganzen Land zu verbessern. Unter diesen Maßnahmen sind finanzielle Anreize für Apotheken in ländlichen Gebieten sowie strukturelle Anpassungen, um die Flexibilität und Effizienz des Apothekenbetriebs zu steigern.

Die vorgeschlagenen finanziellen Anreize werfen jedoch Fragen auf. Während eine Erhöhung des Notdienstzuschlags und eine schrittweise Absenkung des prozentualen Anteils der Apothekenvergütung kurzfristige Anreize bieten könnten, bleibt unklar, ob sie langfristig zu einer verbesserten Versorgung führen werden. Es besteht die Gefahr, dass Apotheken in ländlichen Gebieten lediglich auf profitgetriebene Strategien setzen, was möglicherweise zu einer Vernachlässigung der Servicequalität führen könnte.

Die Öffnung des Apothekenberufs für Personen ohne Approbation ist eine weitere kontroverse Maßnahme. Während sie den Mangel an Fachkräften möglicherweise mildern könnte, stellen sich Fragen zur Qualität der pharmazeutischen Beratung durch nicht ausgebildetes Personal. Eine angemessene Schulung allein könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die erforderlichen Fähigkeiten und das Fachwissen zu vermitteln, um verantwortungsvoll in einer Apotheke zu arbeiten.

Die Integration von Telepharmazie ist zweifellos eine vielversprechende Entwicklung, aber es müssen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit adressiert werden, um sicherzustellen, dass sensible medizinische Informationen angemessen geschützt sind.

Darüber hinaus werfen die erweiterten Rollen für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) Fragen auf. Obwohl sie potenziell die Kapazitäten zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Krankheiten stärken könnten, müssen klare Richtlinien und Schulungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Aufgaben sicher und effektiv ausgeführt werden können.

Insgesamt ist es wichtig, dass diese Reformen sorgfältig überwacht und evaluiert werden, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgung führen und die Qualität der Apothekendienste gewährleisten. Ein ausgewogener Ansatz, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, ist unerlässlich, um die Versorgungssicherheit und Qualität der Apothekendienste zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Reformen im deutschen Apothekenwesen signalisieren zweifellos einen Versuch, die Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung anzugehen, aber es gibt berechtigte Bedenken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und potenzieller Risiken. Die finanziellen Anreize könnten dazu führen, dass einige Apotheken in ländlichen Gebieten ihre Servicequalität vernachlässigen, während die Öffnung des Apothekenberufs für Personen ohne Approbation die Qualität der pharmazeutischen Beratung beeinträchtigen könnte.

Die Integration von Telepharmazie und die erweiterten Rollen für Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten könnten zwar die Kapazitäten zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Krankheiten stärken, aber es müssen klare Richtlinien und Schulungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Aufgaben sicher und effektiv ausgeführt werden können.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Reformen sorgfältig überwacht und bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie die beabsichtigten Ziele erreichen und die Qualität und Sicherheit der Apothekendienste gewährleisten. Ein ausgewogener Ansatz, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, ist unerlässlich, um die Versorgungssicherheit und Qualität der Apothekendienste zu gewährleisten.

 

Bundesgesundheitsminister Lauterbach beharrt trotz Kritik auf Liberalisierungsplänen für Apothekenmarkt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält trotz anhaltender Kritik und Widerstand unbeirrt an seinen Plänen fest, den Apothekenmarkt zu liberalisieren. Seine Vorschläge beinhalten unter anderem die Einführung von Filialen ohne zugelassene Apotheker sowie Zweigapotheken, die keine Arzneimittel herstellen dürfen. Diese Maßnahmen werden von Teilen der Apothekerschaft und anderen Experten vehement abgelehnt, da sie befürchten, dass sie nicht nur die Qualität der Arzneimittelversorgung beeinträchtigen könnten, sondern auch den Betrieb von Apotheken für Nachwuchskräfte unattraktiv machen würden.

Der Widerstand gegen Lauterbachs Pläne ist von Anfang an stark gewesen, insbesondere innerhalb der Apothekerschaft. Diese sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Gefahr für ihre Existenz und für die Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen. Obwohl sachliche Argumente gegen die Liberalisierungspläne vorgebracht wurden, scheint der Minister entschlossen zu sein, seinen Kurs beizubehalten.

Besondere Kritik zog die Entscheidung des Ministers auf sich, den Entwurf seiner Pläne erneut über eine Tageszeitung zu veröffentlichen, anstatt einen offenen Dialog mit den betroffenen Parteien zu suchen. Dies wird von vielen als undurchsichtiger und undemokratischer Schritt angesehen, der den Konflikt weiter verschärft.

Es bleibt abzuwarten, wie die politische Landschaft auf Lauterbachs Pläne reagieren wird. Ob er im Kabinett auf breite Ablehnung stoßen wird oder ob er im Parlament Unterstützung für seine Vorhaben finden kann, ist derzeit unklar. In jedem Fall ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Diskussion um die Zukunft des Apothekenmarktes in Deutschland offen und transparent geführt wird und dass alle Stimmen, insbesondere die der Patienten, gehört werden.

Die Hartnäckigkeit von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in Bezug auf die Liberalisierungspläne für den Apothekenmarkt ist beunruhigend. Trotz des deutlichen Widerstands aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft, insbesondere der Apothekerschaft, scheint er fest entschlossen zu sein, seinen Kurs zu verfolgen. Diese Entschlossenheit wirft Fragen nach dem Demokratieverständnis und der Transparenz seiner Entscheidungsprozesse auf. Es ist wichtig, dass alle betroffenen Parteien an einem offenen Dialog teilnehmen können und dass die besten Lösungen für eine effiziente und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung gefunden werden.

 

Medizinforschungsgesetz: Geheime Erstattungspreise stoßen auf breite Ablehnung

Die öffentliche Debatte über das geplante Medizinforschungsgesetz (MFG) erreichte heute ihren Höhepunkt, als der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer intensiven Sitzung die Vor- und Nachteile des Gesetzesentwurfs diskutierte. Das MFG, das von der Bundesregierung als wegweisende Initiative zur Stärkung der deutschen Pharmaforschung positioniert wird, stieß auf gemischte Reaktionen seitens der Experten und Interessengruppen.

Während einige, wie Han Steutel, Präsident des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa), das Gesetz als entscheidenden Schritt zur Förderung der Forschungsindustrie in Deutschland lobten, äußerten andere erhebliche Bedenken hinsichtlich bestimmter Bestimmungen, insbesondere der geplanten geheimen Erstattungspreise für Medikamente.

Kerstin Noëlle Vokinger, Professorin an der Universität Zürich, warnte vor den potenziellen negativen Auswirkungen geheimer Preise auf die Transparenz und die Qualität der Preisverhandlungen. Sie betonte, dass schlechte Evidenz mit geheimen Preisen belohnt werden könne, was falsche Anreize schaffe und letztendlich nicht im Interesse der Patienten liege. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, fügte hinzu, dass die Einführung geheimer Preise zu erheblichen finanziellen Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen führen könne, was wiederum zu steigenden Beiträgen für Versicherte führen würde.

Ein weiterer umstrittener Punkt des MFG war die geplante Einrichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission auf Bundesebene. Kritiker, darunter Ulrich Langenberg von der Bundesärztekammer, argumentierten, dass die vorgesehene Struktur dieser Kommission die Unabhängigkeit bei der ethischen Bewertung von Studienvorhaben beeinträchtigen könne.

Die Diskussionen über das MFG verdeutlichen die Komplexität und die möglichen Auswirkungen von Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen. Während das Gesetz einige klare Vorteile für die Forschungsindustrie zu bieten scheint, sind die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen sorgfältig abzuwägen, um sicherzustellen, dass es letztendlich im besten Interesse der Patienten und des Gesundheitssystems liegt.

Die heutige Debatte über das Medizinforschungsgesetz (MFG) verdeutlicht die Spannungen und Herausforderungen, denen Gesetzgeber gegenüberstehen, wenn es um die Regulierung des Gesundheitswesens geht. Während das MFG zweifellos wichtige Anstrengungen unternimmt, um die Forschungsindustrie in Deutschland zu stärken, müssen die Bedenken hinsichtlich geheimer Erstattungspreise und der Einrichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission ernst genommen werden. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen auf die Transparenz, die Qualität der Gesundheitsversorgung und die finanzielle Belastung für das Gesundheitssystem müssen sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass das Gesetz letztendlich den besten Interessen der Bevölkerung dient.

 

Zweigapotheken ohne Rezepturherstellung: Kontroverse Reform in der deutschen Pharmazie

Die geplante Apothekenreform, initiiert vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), stößt auf ein breites Spektrum von Reaktionen und kontroversen Diskussionen in der pharmazeutischen Gemeinschaft und darüber hinaus. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Eröffnung von Filialen zu erleichtern und Zweigapotheken zu ermöglichen, hat das Potenzial, erhebliche Veränderungen in der Struktur und im Betrieb von Apotheken in Deutschland herbeizuführen.

Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Vereinfachung der Vorschriften für die Eröffnung und den täglichen Betrieb von Apotheken. Während weiterhin Vorgaben bestehen bleiben, die die Sicherheit der Patienten gewährleisten sollen, wird die übermäßige Bürokratie und die damit verbundenen Kosten als hinderlich für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Apotheken angesehen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen den Apothekenbetreibern eine größere Flexibilität bieten und es ihnen ermöglichen, Ressourcen effizienter einzusetzen.

Ein kontroverser Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft die Zweigapotheken, die laut den neuen Vorschlägen keinen eigenen Rezepturarbeitsplatz mehr benötigen würden. Stattdessen könnten Rezepturen von anderen Apotheken des Filialverbunds geliefert werden. Dieser Schritt wird von einigen als Maßnahme zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung begrüßt, während andere Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Sicherheit der gelieferten Rezepturen äußern.

Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass für Filial- oder Zweigapotheken keine eigene Apothekenleitung mehr benannt werden muss. Dies könnte zu einer Veränderung der organisatorischen Struktur von Apotheken führen, indem die Verantwortlichkeiten auf mehrere Personen aufgeteilt werden können. Auch die geplante Reduzierung der Dienstbereitschaftsdauer und die Möglichkeit, nicht-pharmazeutisches Personal für Hilfstätigkeiten einzusetzen, werden von einigen als positive Schritte zur Entlastung des Personals und zur Senkung der Betriebskosten angesehen.

Insgesamt sind die vorgeschlagenen Reformen in der Apothekenbranche sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik gestoßen. Während einige die potenziellen Vorteile für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Effizienz im Apothekenbetrieb hervorheben, äußern andere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung und die Sicherheit der Arzneimittel. Die Diskussionen über den Gesetzentwurf werden voraussichtlich in den kommenden Wochen intensiviert, da die Apothekengemeinschaft und politische Interessengruppen ihre Standpunkte weiter ausarbeiten und verteidigen.

Die vorgeschlagene Apothekenreform verspricht eine Modernisierung und Flexibilisierung der deutschen Apothekenlandschaft, die dringend notwendig ist, um den veränderten Anforderungen und Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Die Vereinfachung von Vorschriften und die Erleichterung der Gründung von Filialen und Zweigapotheken könnten dazu beitragen, die Zugänglichkeit und Effizienz im Apothekenbetrieb zu verbessern. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Qualität der Patientenversorgung und die Sicherheit der Arzneimittel dabei nicht beeinträchtigt werden. Eine ausgewogene Diskussion und sorgfältige Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Reform letztendlich das Wohl der Patienten und die Integrität des Gesundheitssystems fördert.

 

Debatte um Apotheken-Reformgesetz: Kritik an 'Apotheke light' und PTA-Regelung

Der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz hat eine Lawine von Reaktionen ausgelöst, wobei insbesondere die kritische Stimme von Kristine Lütke, der Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Apothekenthemen, hervorsticht. Ihre Analyse wirft ein Schlaglicht auf potenzielle Schwächen und Kontroversen innerhalb des Gesetzesentwurfs.

Lütke äußerte ihre Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelung, wonach pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zeitweise alleine in Apotheken arbeiten dürfen sollen, sofern ein Approbierter per Videokonferenz zugeschaltet werden kann. Diese Bestimmung, die darauf abzielt, die Flexibilität im Apothekenbetrieb zu erhöhen, stößt auf Ablehnung bei verschiedenen politischen Akteuren, darunter auch Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Die Kernpunkte des Entwurfs, die bereits seit dem vergangenen Jahr diskutiert werden, sind laut Lütke lediglich in Textform gegossen worden, ohne signifikante Neuerungen oder Verbesserungen. Sie hebt die entscheidende Rolle der Apotheken als Gewährleister für eine zuverlässige und wohnortnahe Arzneimittelversorgung hervor, warnt jedoch davor, dass die vorgeschlagene Reform die Freien Berufe, zu denen auch die Apotheken zählen, eher schwächen als stärken könnte.

Besonders kritisiert wird die geplante Einführung der "Apotheke light", einer abgespeckten Form der Apotheke, deren Beitrag zur Sicherung der pharmazeutischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, in Frage gestellt wird.

Die Reaktionen von Lütke und anderen Mitgliedern der FDP-Bundestagsfraktion zeigen, dass eine gründliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs angestrebt wird, um sicherzustellen, dass er tatsächlich die gewünschten Verbesserungen bringt und die Apotheken in ihrer wichtigen Rolle unterstützt.

Das weitere Schicksal des Entwurfs liegt nun im parlamentarischen Verfahren, wo er weiter diskutiert und möglicherweise geändert wird, bevor er das Kabinett passiert.

Der Widerstand gegen den Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz, wie von Kristine Lütke und anderen FDP-Mitgliedern zum Ausdruck gebracht, zeigt deutlich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht den gewünschten Konsens erreicht haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Reform auf einem breiten Konsens basiert und die Interessen der Apotheken sowie die Bedürfnisse der Patienten angemessen berücksichtigt. Die aktuellen Bedenken sollten ernst genommen werden, um sicherzustellen, dass das endgültige Gesetz einen wirklichen Fortschritt für die pharmazeutische Versorgung in Deutschland darstellt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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