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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Erleben Sie die spannende Welt der Apotheken-Nachrichten in unserer neuesten Ausgabe! Wir nehmen Sie mit auf eine Reise durch wegweisende Gerichtsurteile, die die Zukunft der Apothekenlandschaft beeinflussen könnten. Erfahren Sie mehr über die rasche Einführung innovativer Technologien wie dem CardLink-Verfahren und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Branche. Tauchen Sie ein in die Diskussionen über Datenschutzbedenken beim E-Rezept und die Herausforderungen, denen Apotheken durch die Skonto-Sperre gegenüberstehen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen und erhalten Sie fundierte Einblicke, um die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland besser zu verstehen.
Versicherungsschutz für Apotheken: Die vier Säulen der Sicherheit
In einer Zeit des ständigen Wandels in der Apothekenlandschaft und angesichts neuer Herausforderungen im Gesundheitswesen ist der Versicherungsschutz für Apothekenbetriebe von entscheidender Bedeutung. Die Sicherheit des Betriebs, der Mitarbeiter und der Kunden steht im Mittelpunkt, und hier spielen vier wesentliche Säulen eine zentrale Rolle:
Die erste Säule bildet die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie dient dazu, Apotheken vor Schadenforderungen Dritter zu schützen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen. Angesichts der hohen Verantwortung, die Apotheker für die Gesundheit ihrer Kunden tragen, ist eine solide Betriebshaftpflichtversicherung von herausragender Bedeutung. Sie bietet Schutz vor finanziellen Belastungen, die aus Schadensfällen resultieren können, sei es durch Fehler bei der Medikamentenabgabe oder andere betriebliche Risiken.
Die zweite Säule ist die Inhaltsversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden an der Ausstattung und den Beständen der Apotheke ab, sei es durch Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen. Da Apotheken hochwertige Medikamente und sensible medizinische Geräte lagern, ist ein umfassender Schutz notwendig, um im Falle von Schäden den Betrieb schnell wieder aufnehmen zu können und finanzielle Verluste zu minimieren.
Die dritte Säule umfasst die Ertragssicherung. Diese Versicherung greift, wenn ein Betrieb aufgrund eines Schadens zeitweise geschlossen werden muss. Sie deckt Kosten wie Gehälter, Mieten und Betriebskosten ab und unterstützt dabei, den Betrieb nach einem Schaden wieder aufzubauen und die wirtschaftlichen Folgen zu mildern. Gerade in Zeiten von unvorhergesehenen Ereignissen oder Krisen ist eine Ertragssicherung für Apotheken von großer Bedeutung, um die Existenz des Unternehmens zu sichern.
Die vierte und letzte Säule ist die Absicherung gegen Cyber-Risiken. In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Apotheken anfällig für Cyberangriffe, die nicht nur finanzielle Schäden verursachen können, sondern auch die sensiblen Daten der Kunden gefährden. Eine Cyber-Versicherung bietet Schutz vor den Folgen von Datenschutzverletzungen, Hackerangriffen und anderen Formen der Cyberkriminalität. Sie unterstützt Apotheken dabei, sich gegen die wachsende Bedrohung durch digitale Risiken zu wappnen und im Falle eines Cyberangriffs schnell reagieren zu können.
Zusammen bilden diese vier Säulen den umfassenden Versicherungsschutz, der für Apothekenbetriebe unverzichtbar ist. Angesichts der digitalen Transformation im Gesundheitswesen und der zunehmenden Komplexität von Risiken ist es für Apothekeninhaber entscheidend, sich mit einer breiten Palette an Versicherungen abzusichern, um ihren Betrieb erfolgreich und sicher zu führen.
BGH-Urteil könnte Apothekenhonorare beeinflussen: Weg frei für mögliche Honorarerhöhung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, das potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Honorierung von Apotheken in Deutschland haben könnte. In seiner Entscheidung erklärte der BGH, dass Skonti auf rezeptpflichtige Medikamente unzulässig sind, wenn dadurch der Fixzuschlag des pharmazeutischen Großhandels beeinflusst wird.
Diese Entscheidung wurde vom Deutschen Apothekerverband (DAV) begrüßt, der darauf hinweist, dass die angemessene Vergütung der Apotheken nicht durch unzulässige Rabatte auf Großhandelspreise, sondern durch gesetzlich festgelegte Apothekenzuschläge gemäß § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sichergestellt wird.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, warnt vor den möglichen Auswirkungen der chronischen Unterfinanzierung von Apotheken aufgrund dieses Urteils. Er fordert eine Senkung des Festzuschlags als betriebswirtschaftliche Nothilfe sowie eine Anhebung und Dynamisierung des Apothekenhonorars, um die wirtschaftliche Lage der Apotheken zu stabilisieren.
Der DAV richtet seinen Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), ein Gesetz zur Stabilisierung der Apotheken vorzulegen, anstatt ein Gesetz zur Einsparung in Apotheken zu verabschieden.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch die Zulassung von Skonti in Betracht gezogen werden sollte. Diese Änderung könnte durch ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung schnell umgesetzt werden.
Die genaue Bewertung des Urteils sowie die Diskussion über mögliche politische Schritte werden noch ausführlich geführt werden müssen, um die langfristigen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Situation der Apotheken abzuschätzen.
Landgerichtsurteil: Verantwortung im Straßenverkehr übertrumpft Fahrzeugleistung
Am 20. März 2024 fällte das Landgericht Ellwangen ein Urteil, das die Verantwortlichkeiten bei einem Verkehrsunfall auf einer engen und kurvenreichen Straße klärte. In dem Fall überholte der Fahrer eines knapp 2,20 Meter breiten Tesla-Elektrofahrzeugs eine Fahrzeugkolonne auf einer nur fünf Meter breiten Straße, was zu einer Streifkollision mit dem führenden Fahrzeug der Kolonne führte.
Der Kläger, der Fahrer des Teslas, argumentierte, dass sein Fahrzeug ähnliche Beschleunigungswerte wie ein Formel-1-Fahrzeug aufweise und der Überholvorgang daher sicher gewesen sei. Er behauptete weiterhin, dass der Unfall allein auf ein unerwartetes Lenkmanöver des Kolonnenführers zurückzuführen sei.
Die Richter des Amtsgerichts Langenburg und des Landgerichts Ellwangen wiesen diese Argumentation jedoch zurück. Sie entschieden, dass der Überholvorgang angesichts der örtlichen Gegebenheiten äußerst riskant war und ein idealtypischer Fahrer auf einen solchen Vorgang verzichtet hätte.
Insbesondere wiesen die Richter darauf hin, dass aufgrund der schmalen und kurvenreichen Straße sowie des Fehlens eines befestigten Randstreifens ein Überholen mit hoher Geschwindigkeit äußerst gefährlich sei. Selbst bei außergewöhnlicher Beschleunigungsfähigkeit des Teslas sei ein solcher Überholvorgang nur dann sicher, wenn die überholten Fahrzeuge am äußersten rechten Rand der Fahrbahn fahren und ihre Fahrlinie präzise einhalten würden. Diese Bedingungen seien jedoch aufgrund der Straßenverhältnisse nicht zu erwarten gewesen.
Das Gericht betonte zudem, dass das Rechtsfahrgebot nicht bedeute, dass kein Sicherheitsabstand zur rechten Fahrbahnbegrenzung eingehalten werden dürfe, insbesondere in Abwesenheit eines Randstreifens.
Infolgedessen wurde der Tesla-Fahrer für den Unfall allein verantwortlich gemacht, da sein Überholmanöver als äußerst riskant eingestuft wurde. Die Entscheidung wurde rechtskräftig.
CardLink: Gedisa und IhreApotheken.de arbeiten unter Hochdruck – Einführung in wenigen Wochen erwartet
Die Einführung des CardLink-Verfahrens durch DocMorris bei der Gematik hat die Apothekenlandschaft in Bewegung gesetzt. Mit einer überraschend schnellen Zulassung durch die Gematik hat DocMorris einen Vorsprung erlangt, der andere Akteure, darunter Gedisa und IhreApotheken.de, unter Zugzwang gesetzt hat. Diese arbeiten nun mit Hochdruck daran, das CardLink-Verfahren ebenfalls innerhalb weniger Wochen umzusetzen.
Die Ankündigung hat lokale Vor-Ort-Apotheken in Alarmbereitschaft versetzt, da CardLink bald für Kunden des EU-Versenders verfügbar sein wird. Der Zukunftspakt äußerte seine Überraschung über die Geschwindigkeit, mit der das Zulassungsverfahren durchgeführt wurde, und wies darauf hin, dass CardLink noch nie in der Praxis angewendet wurde. Dies wirft Fragen hinsichtlich seiner Effektivität und Durchführbarkeit auf.
Um sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten, empfiehlt der Zukunftspakt den Apotheken, ihre Kunden über CardLink zu informieren und geeignete Apps wie die iA.de-App (Noweda) oder Apoguide (Gedisa) zu nutzen. Es wird erwartet, dass die Gematik das Zulassungsverfahren für CardLink auch für Vor-Ort-Apotheken beschleunigen wird, um eine gleichberechtigte Lösung für die gesamte Apothekenlandschaft anzubieten.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, allen Vor-Ort-Apotheken eine stabile, erschwingliche und einheitliche Lösung anzubieten, die schnell, sicher und einfach umsetzbar ist. Die Bewerbung des neuen Einlöseverfahrens für E-Rezepte wird bereits betrieben und in den nächsten Monaten intensiviert werden.
Skonto-Urteil: Wie reagiert der Markt auf die rechtlichen Grenzen im Arzneimittelhandel?
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Unzulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Medikamenten hat eine bedeutende Resonanz im Markt für Apotheken ausgelöst. Die Entscheidung, die am 8. Februar gefällt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen von Preisnachlässen im Arzneimittelhandel.
Der BGH argumentierte, dass Skonti, die die festgelegte Spanne von 3,15 Prozent des Gesamtpreises überschreiten, unzulässig sind. Rechtsanwalt Alexander Strobel betonte, dass mit dieser Entscheidung des BGH nun Klarheit herrscht und vorerst keine weiteren rechtlichen Schritte zu erwarten sind.
Die Reaktionen der Marktteilnehmer fielen jedoch gemischt aus. Einige Unternehmen, darunter die ABDA und Ratiopharm, hielten sich mit öffentlichen Stellungnahmen zurück, bis die genaue Begründung des Urteils vorlag. Ohne diese Begründung war es schwierig, die Auswirkungen auf den Markt präzise einzuschätzen.
Die Wettbewerbszentrale hingegen kündigte an, Unternehmen, die weiterhin Skonti gewähren, mit Abmahnungen zu konfrontieren. Dies betrifft vor allem Hersteller und Großhändler, die Rabatte gewähren, die den Mindestpreis gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterschreiten.
Das Urteil basierte auf der Interpretation von § 2 Abs. 1 Satz 1 der AMPreisV, der den Mindestpreis für den Großhandel festlegt. Jegliche Skonti, die diesen Mindestpreis unterschreiten, wurden vom BGH als rechtswidrig erklärt.
Insgesamt reagierte der Markt zunächst abwartend auf das Urteil des BGH, während die Begründung des Urteils weiter analysiert wurde. Die genaue Auswirkung auf die verschiedenen Marktteilnehmer bleibt abzuwarten, jedoch hat die Entscheidung des BGH zweifellos eine Debatte über die rechtlichen Grenzen von Preisnachlässen im Arzneimittelhandel ausgelöst.
Ullmann fordert verstärkte Zusammenarbeit: Lauterbach soll mit Verbänden reden
Der FDP-Gesundheitssprecher Andrew Ullmann hat angesichts der jüngsten Warnungen der Heilberufe betreffend die Lage im Gesundheitswesen eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. In einem ausführlichen Kommentar äußerte er tiefes Verständnis für die alarmierenden Signale, die von den Leistungserbringern gesendet werden, und unterstrich gleichzeitig die Dringlichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den beteiligten Akteuren.
Ullmann machte deutlich, dass die besorgniserregenden Meldungen der Heilberufe keinesfalls ignoriert werden dürfen. Vielmehr sei es erforderlich, die Arbeitsbemühungen zu intensivieren und zu beschleunigen, um die dringend benötigten Reformen im Gesundheitswesen voranzutreiben. Insbesondere richtete er einen Appell an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), diesen Aufruf ernst zu nehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Der FDP-Politiker betonte die Bedeutung eines konstruktiven Dialogs mit den Praktikern, um praxisorientierte Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu erarbeiten. Dabei hob er hervor, dass eine erfolgreiche Reform nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Akteuren erreicht werden könne. Ullmann plädierte dafür, die bestehenden Strukturen an die sich ändernden Umstände anzupassen, anstatt gänzlich neue Institutionen einzuführen. Dies sei ein effektiverer Ansatz, um langfristige Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung zu erzielen.
Die Äußerungen von Ullmann verdeutlichen die Dringlichkeit und den ernsthaften Handlungsbedarf, der im Gesundheitswesen besteht. Sie rufen dazu auf, die Reformbemühungen zu verstärken und auf die Bedürfnisse der Praktiker und Patienten gleichermaßen einzugehen, um eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu erreichen.
Sinkende Margen trotz gestiegener Umsätze: Pharmazeutischer Großhandel fordert dringende Reform
Im pharmazeutischen Großhandel herrscht trotz gestiegener Umsätze Unzufriedenheit über sinkende Margen. Laut dem Branchenverband Phagro verschlechtert sich die finanzielle Lage der Unternehmen, während die Kosten kontinuierlich steigen. Marcus Freitag, Geschäftsführer von Phagro, betont, dass die Hauptursache für diese Entwicklung in der vermehrten Abgabe hochpreisiger Arzneimittel liegt. Eine Analyse des Kölner Instituts für Handelsforschung (IfH) zeigt, dass die Branche im Jahr 2023 in Deutschland einen Gesamtumsatz von 40,38 Milliarden Euro erwirtschaftete, wobei verschreibungspflichtige Medikamente den Großteil ausmachten.
Trotz dieses Umsatzwachstums sinken die Margen für verschreibungspflichtige Arzneimittel kontinuierlich. Im Zeitraum von 2017 bis 2023 fiel die Marge von 4,39 Prozent auf 3,86 Prozent. Diese Diskrepanz zwischen Umsatz und Marge erfordert nach Ansicht von Freitag dringend eine Überarbeitung der Vergütungsstruktur für den Großhandel. Insbesondere der Anstieg des Umsatzes mit teuren Arzneimitteln trägt zur Verschärfung dieses Problems bei. Im Jahr 2023 wurden so viele hochpreisige Medikamente abgegeben wie nie zuvor.
Ein weiterer Faktor, der die Margen beeinflusst, ist die Kappungsgrenze, die ab einem Packungspreis von 1.200 Euro greift. Dadurch erhalten Großhändler maximal 38,53 Euro pro Packung, selbst wenn der Preis deutlich höher liegt. Im Jahr 2023 wurden rund 4,7 Millionen Packungen über dieser Grenze verkauft, fast doppelt so viele wie noch vor sechs Jahren.
Die anhaltende Niedrigzinsphase verschärft die finanzielle Situation zusätzlich, da dem Großhandel das erforderliche Kapital für Investitionen fehlt. Freitag fordert daher eine grundlegende Reform der gesetzlichen Vergütung des Großhandels, um die wirtschaftliche Stabilität der Branche langfristig zu gewährleisten. Er ruft die Bundesregierung auf, sofortige Maßnahmen zur Überprüfung und Anpassung der Vergütungsstruktur einzuleiten, um die Arzneimittelversorgung zu sichern und den Großhandel zu unterstützen.
E-Rezept in Deutschland: Card-Link als Brandbeschleuniger für Datenschutzbedenken
In einem gemeinsamen Live-Talk der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) wurde am Donnerstagabend eine kritische Diskussion über die ersten 100 Tage des E-Rezepts in Deutschland geführt.
Seit seiner Einführung vor mehr als 100 Tagen hat das E-Rezept aufgrund wiederholter technischer Probleme eine gemischte Bilanz aufgewiesen. Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie bei der ABDA, und Florian Hartge, Interimsgeschäftsführer der Gematik, tauschten ihre Ansichten über die Chancen und Herausforderungen der elektronischen Verschreibungen aus.
Ein zentrales Thema war das kontrovers diskutierte Card-Link-Verfahren, das es ermöglicht, ein E-Rezept über eine Smartphone-App mit der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) einzulösen. Insbesondere die Sicherheit der Patientendaten stand dabei im Fokus der Diskussion. Korf äußerte Bedenken darüber, dass die Datenschutzstandards für Drittanbieter-Apps nicht mit denen der offiziellen Gematik- und Krankenkassen-Apps vergleichbar sind.
Hartge hingegen betonte, dass das Card-Link-Verfahren vorübergehend sei und bereits mit den relevanten Datenschutzbehörden abgestimmt wurde. Die kürzliche Zulassung von Doc Morris für dieses Verfahren wurde durch deren frühe Entwicklung und intensiven Druck erklärt. Dennoch herrscht die Befürchtung, dass ausländische Versandapotheken durch dieses Verfahren einen Wettbewerbsvorteil erlangen könnten.
Auch die Startschwierigkeiten des E-Rezepts aufgrund technischer Ausfälle wurden thematisiert. Obwohl Korf und Hartge dem E-Rezept eine gute Note für die Quantität geben würden, also für die Anzahl der verschriebenen Medikamente, betonten sie gleichzeitig die bestehenden Qualitätsprobleme. Das Versprechen von mehr Bequemlichkeit für Patienten und weniger Aufwand für Praxen und Apotheken wurde bisher nicht vollständig erfüllt.
Die Diskussion verdeutlichte die Komplexität der Telematik-Infrastruktur und die Herausforderungen durch regelmäßige Software-Updates. Trotz intensiver Tests und Bemühungen, eine zuverlässige Anwendung zu etablieren, wird ein perfekt funktionierendes E-Rezept als unrealistisch angesehen.
Für Apothekenteams ist ein zuverlässiges E-Rezept von entscheidender Bedeutung, da Ausfälle zu erheblichem Aufwand führen können, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Korf und Hartge betonen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit, um die Zuverlässigkeit des Systems zu verbessern, während gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass vollkommene Fehlerfreiheit wohl nie erreicht werden kann.
Skonto-Sperre: Apotheken fordern Unterstützung vom Großhandel
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Skonto-Sperre bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat weitreichende Auswirkungen auf Apotheken und den Großhandel. Das Urteil, das im Februar gefällt wurde, hat das Thema erneut in den Mittelpunkt gerückt und Apothekenbetreiber sowie Großhändler gleichermaßen aufgeschreckt.
Die Skonto-Sperre bedeutet für Apotheken einen empfindlichen Einkommensverlust, da sie nicht mehr von den Skonti profitieren können. Insbesondere in Niedersachsen sehen sich Apothekenbetreiber nun vor großen finanziellen Herausforderungen. Einige prognostizieren Betriebseinbußen zwischen 20.000 und 100.000 Euro, was zu erheblichen Unsicherheiten in der Branche führt.
Apothekenmitarbeiter äußern Unmut über das scheinbare Überraschungsmoment beim Großhandel bezüglich des BGH-Urteils. Gleichzeitig appellieren sie an die Verhandlungsbereitschaft ihrer Lieferanten, um mögliche Insolvenzen oder Schließungen abzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen dieser Entscheidung sind bereits spürbar, wobei einige Apotheken Verluste von bis zu 150.000 Euro verzeichnen. Diese Einbußen gefährden den Betrieb vieler Apotheken und könnten zu einer weiteren Konsolidierung in der Branche führen.
Um dieser Krise entgegenzuwirken, fordern Apothekenvertreter vom Großhandel mehr Entgegenkommen. Die Abschaffung oder Reduzierung von Zusatzgebühren und Restriktionen sowie die Flexibilisierung von Ausschlusslisten für Kontingentwaren werden als mögliche Lösungsansätze genannt. Zusätzlich könnten Apotheken auch von ihren Lieferanten finanzielle Unterstützung für bestimmte Dienstleistungen wie Datenweitergabe einfordern.
Besonders die Genossenschaften stehen in der Verantwortung, ihren Mitgliedsapotheken entgegenzukommen. Eine mögliche Maßnahme wäre die Berücksichtigung der Skonto-Kürzung bei der Dividendenpolitik, um den genossenschaftlichen Gedanken zu stärken und den Apotheken Sicherheit zu geben.
Die Zukunft der Apothekenbranche hängt nun maßgeblich davon ab, wie der Großhandel auf die Forderungen der Apotheken reagiert und welche Unterstützung seitens der Genossenschaften geleistet wird.
AfP setzt trotz Wegfalls der Präqualifizierungspflicht Erinnerungsservice fort
Trotz des Wegfalls der Präqualifizierungspflicht für 18 Hilfsmittel-Produktgruppen seit dem 1. April scheint die Agentur für Präqualifizierung (AfP) weiterhin aktiv zu sein. Ein Erinnerungsservice der AfP informiert derzeit Inhaber:innen von Apotheken darüber, dass ihre Präqualifizierung bald abläuft. Dieser Service stößt auf Verwunderung und Kritik bei den Betroffenen.
Inhaber:innen von Apotheken empfinden das Vorgehen der AfP als gängelnd, da sie trotz des Wegfalls der Präqualifizierungspflicht weiterhin zu Zwischenaudits und Re-Präqualifizierungsanträgen aufgefordert werden. Insbesondere wird die Entscheidung der AfP in Frage gestellt, weiterhin Erinnerungsschreiben zu verschicken, obwohl die Präqualifizierungspflicht offiziell abgeschafft wurde.
Eine Apothekerin aus Düsseldorf berichtete von ihrer eigenen Erfahrung mit der AfP. Sie wurde von einer Mitarbeiterin der Präqualifizierungsstelle darüber informiert, dass ihre Präqualifizierung automatisch im August 2024 auslaufen werde und sie daher ihren bestehenden Vertrag nicht kündigen müsse. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Erinnerungsschreiben, die sie von der AfP erhalten hat. Aufgrund dieser Diskrepanz bat sie um eine schriftliche Stellungnahme von der AfP.
Eine weitere Inhaberin äußerte ihre Verwirrung über die Notwendigkeit eines weiteren Überwachungsaudits, obwohl ihr letztes Audit erst vor einem Jahr stattgefunden habe und sie sich noch innerhalb der fünfjährigen Laufzeit befinde. Sie ärgerte sich darüber, dass Apotheker:innen kein kostenloses Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde und betonte die finanzielle Belastung, die mit weiteren Audits verbunden ist.
Auch der Hessische Apothekenverband (HAV) äußerte sein Unverständnis über das Vorgehen der AfP. Der Verband kritisierte die Entscheidung, für Sonderkündigungen Entgelte zu berechnen, und betonte die unnötige Belastung für Apotheken, insbesondere in schwierigen Zeiten. Der Verband forderte eine Erklärung von den Verantwortlichen im Deutschen Apothekerverband (DAV) und betonte die Notwendigkeit, ein positives Signal zu setzen.
Das Ende der Grippewelle 2023/24: Einblick in Impfstoffwirksamkeit und Medikamentenresistenz
Die Grippewelle der Saison 2023/24 hat offiziell ihr Ende erreicht, wie das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem aktuellen Bericht bekannt gab. Nach 15 Wochen, die von der 50. Kalenderwoche des Vorjahres bis zur 12. Kalenderwoche dieses Jahres reichten, wurde das Ende der Welle festgestellt. Die Gesamtzahl der gemeldeten laborbestätigten Influenza-Infektionen lag bei 206.217, was im Vergleich zum Vorjahr eine geringere Zahl darstellt.
Das RKI beendete die Grippewelle nach seinen Kriterien, wonach zwei aufeinanderfolgende Wochen eine Influenza-Positivenrate unterhalb des 10-Prozent-Konfidenzintervalls aufweisen müssen. Diese Bedingung wurde in den Kalenderwochen 13 und 14 erfüllt, was das offizielle Ende der Welle markierte.
Obwohl die Grippewelle nun vorüber ist, bleiben weiterhin einzelne Influenza-Fälle bestehen, mit 1.582 laborbestätigten Fällen allein in der letzten gemeldeten Woche. Das RKI warnt zudem davor, dass akute respiratorische Erkrankungen zunehmend durch andere Viren wie Rhinoviren, humane Metapneumoviren und humane saisonale Coronaviren verursacht werden.
Die Welle des respiratorischen Synzytialvirus (RSV) endete bereits in der 10. Kalenderwoche, nach 16 Wochen Dauer. Das RKI stellte jedoch fest, dass in den Sentinelproben kein SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde.
Die Wirksamkeit der Grippeimpfstoffe für die Saison 2023/24 wird vom RKI noch abschließend bewertet. Während der laufenden Grippewelle wurden jedoch bereits Grippeviren in Zellkultur isoliert und auf ihre Reaktion mit dem gegen den Impfstamm gerichteten Referenzserum getestet. Die meisten isolierten Influenzaviren wurden gut erkannt, jedoch betont das RKI, dass weitere Faktoren die Wirksamkeit der Impfstoffe beeinflussen können.
Eine positive Erkenntnis ist, dass alle untersuchten Influenzaviren keine Resistenzen gegen die gängigen Grippe-Medikamente Oseltamivir (Tamiflu), Zanamivir (Relenza) und Baloxavir (Xofluza) aufweisen.
Insgesamt zeigt die Analyse der Grippewelle 2023/24 eine erfolgreiche Überwachung durch das RKI, wobei wichtige Informationen über Impfstoffwirksamkeit und Arzneimittelresistenzen gesammelt wurden, um zukünftige Maßnahmen zur Prävention und Behandlung zu informieren.
Neue Erkenntnisse: Welche Schmerzmittel sind für ältere Patienten am besten geeignet?
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) hat kürzlich die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Schmerzmitteln bei älteren Menschen untersucht hat. Die Umfrage, an der über 1200 praktizierende Ärzte von März bis Dezember 2023 teilnahmen, hatte zum Ziel, die Empfehlungen der aktualisierten Priscus-Liste mit den praktischen Erfahrungen von Schmerzmedizinern abzugleichen.
Die Umfrageergebnisse, präsentiert beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag sowie in einer offiziellen Pressemitteilung, zeigen eine Neubewertung einiger gängiger Schmerzmittel in Bezug auf ältere Patienten. Insbesondere wurde festgestellt, dass Morphin, das oft als Goldstandard gilt, als am wenigsten geeignet für diese Altersgruppe angesehen wird. Stattdessen bevorzugten die befragten Ärzte andere Optionen.
Unter den nicht steroidalen Antirheumatika (NSAR) wurden Kombinationen wie Diclofenac und Omeprazol etwas besser bewertet als einzelne Wirkstoffe. Metamizol und Paracetamol wurden als geeignet für ältere Menschen eingestuft, ebenso wie die Kombination von Tilidin und Naloxon unter den niederpotenten Opioid-Analgetika.
Bei den hochpotenten Opioid-Analgetika schnitten Buprenorphin als transdermales Therapeutisches System (TTS), Hydromorphon und Tapentadol am besten ab. Interessanterweise erhielten auch Cannabinoide positive Bewertungen für ältere Patienten, wobei Fertigarzneimittel oder Rezepturen bevorzugt wurden.
Co-Analgetika wie Gabapentin, Pregabalin, Mirtazapin und Duloxetin wurden ebenfalls positiv bewertet. Überraschenderweise wurden Muskelrelaxanzien von den befragten Ärzten positiver bewertet als in der Priscus-Liste. Methocarbamol und Pridinol wurden für ältere Menschen als geeignet angesehen.
Es wurde betont, dass obwohl einige der untersuchten Wirkstoffe in der Priscus-Liste als potenziell inadäquat eingestuft wurden, ihre Anwendung im Rahmen einer individuellen Schmerztherapie für ältere Patienten dennoch notwendig und gut verträglich sein kann. Die DGS plant nun, die Ergebnisse dem Priscus-Autorenteam zur Verfügung zu stellen und Empfehlungen für die schmerzmedizinische Pharmakotherapie im Alter zu veröffentlichen.
PEI-Studie: Kein Kausalzusammenhang zwischen Shingrix-Impfung und Gürtelrose
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat eine umfassende Untersuchung von 80 Verdachtsfällen von Gürtelrose (Herpes Zoster) und damit verbundenen Hautreaktionen nach der Verabreichung des Shingrix-Impfstoffs durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden in einer Studie veröffentlicht, die im renommierten Journal "Euro Surveillance" erschien und nun auch auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammengefasst ist.
Der Shingrix-Impfstoff, der seit Mai 2018 in Deutschland zugelassen ist, zielt darauf ab, Menschen vor Herpes Zoster zu schützen, einer schmerzhaften Erkrankung, die durch das Varizella-Zoster-Virus (VZV) verursacht wird. Die Impfung enthält neben dem gentechnisch hergestellten Glykoprotein E (gE) des VZV auch das Adjuvans AS01B.
Die Analyse konzentrierte sich auf Verdachtsfälle von Gürtelrose und Hautreaktionen, die zeitnah nach der Verabreichung von Shingrix im Jahr 2020 gemeldet wurden. Die Fälle, die dem PEI zwischen dem 15. April und dem 14. Oktober 2020 gemeldet wurden, wurden bundesweit rekrutiert, um eine breite Palette von Patientenrepräsentationen zu gewährleisten.
Daten zu relevanten Vorerkrankungen, Begleitmedikationen, zur Shingrix-Impfung und zum Hautzustand wurden von den 80 betroffenen Patienten erhoben. Zwei unabhängige Dermatologen validierten die Verdachtsfälle anhand der verfügbaren Dokumentation, Fotomaterialien und virologischen Befunde. Ein dritter Dermatologe überprüfte zusätzlich Fälle, in denen es unterschiedliche Einschätzungen gab.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass bei 27 der 80 Patienten (37,5 Prozent) eine VZV-Infektion nachgewiesen wurde, wobei in allen Fällen der Wildtyp-Stamm des Virus identifiziert wurde. Interessanterweise traten die ersten Symptome bei den Betroffenen in den ersten Wochen nach der ersten Impfdosis oder unmittelbar nach der zweiten Dosis auf, noch bevor ein ausreichender Impfschutz aufgebaut war.
Es wurde festgestellt, dass sieben der 53 VZV-negativen Proben HSV-Infektionen aufwiesen, wobei zwei Fälle von HSV-1 und fünf Fälle von HSV-2 vorlagen. Acht Proben wurden aufgrund von Qualitätsmängeln von der Analyse ausgeschlossen. Die häufigsten alternativen Diagnosen der Dermatologen neben den HSV-Infektionen waren Exantheme, Ekzeme und Follikulitis.
Die Studie betont die Herausforderung, Gürtelrose von anderen Hautsymptomen ohne PCR-Tests auf VZV zu unterscheiden. Die Hautsymptome traten in der Regel bei Patienten auf, die noch keinen vollständigen Impfschutz hatten. Die Ergebnisse der Beobachtungsstudie legen nahe, dass es einen zeitlichen, aber keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Shingrix-Impfung und den bestätigten Fällen von Gürtelrose gibt.
Aufgrund dieser Ergebnisse sieht das Paul-Ehrlich-Institut keine Veranlassung, Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Impfreaktionen nach der Verabreichung von Shingrix anzuordnen. Die Studie trägt jedoch dazu bei, das Verständnis für potenzielle Nebenwirkungen des Impfstoffs zu verbessern und zukünftige Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet zu leiten.
Neue Studie zeigt: Erenumab effektiver als orale Migräne-Prophylaxe
Die Ergebnisse einer wegweisenden Studie könnten die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit häufigen Migräne-Attacken revolutionieren. Die Studie, die von Novartis, dem Hersteller von Erenumab (Aimovig®), finanziert wurde, verglich den frühen Einsatz von Erenumab mit der Verwendung von nicht spezifischen oralen Migräne-Prophylaktika. Die randomisierte, multizentrische, internationale Studie, bekannt als APPRAISE-Studie, erstreckte sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten und umfasste 621 Erwachsene mit episodischer Migräne.
Die Ergebnisse, kürzlich im Fachjournal "JAMA Neurology" veröffentlicht, zeigten eine deutliche Überlegenheit von Erenumab gegenüber oralen Prophylaktika. In der Erenumab-Gruppe erlebten 56 Prozent der Patienten eine Reduktion der monatlichen Migränetage um mindestens 50 Prozent, verglichen mit nur knapp 17 Prozent in der Gruppe, die orale Therapie erhielt. Zudem war die Responder-Rate in der Erenumab-Gruppe mit 76 Prozent signifikant höher als in der oralen Therapiegruppe mit 19 Prozent.
Neben der Reduktion der Migräne-Tage wies die Erenumab-Gruppe auch eine signifikant geringere Abbruchrate aufgrund von Nebenwirkungen auf (2,2 Prozent gegenüber 23,3 Prozent in der Vergleichsgruppe). Diese Phase-IV-Studie ergab keine neuen Sicherheitssignale für Erenumab.
Die aktuelle Praxis erfordert oft eine langwierige "Trial-and-Error"-Phase, in der verschiedene Medikamente ausprobiert werden müssen, bevor ein monoklonaler Antikörper verschrieben werden kann. Diese Studie könnte einen Paradigmenwechsel in der Behandlung von Migräne bedeuten und Patienten eine wirksamere und besser verträgliche Option bieten, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
Experten betonen jedoch, dass weitere Studien erforderlich sind, um die Langzeitwirkungen und die optimale Einsatzstrategie von Erenumab zu bestimmen. Dennoch sind die Ergebnisse dieser Studie ein vielversprechender Schritt hin zu einer effektiveren Behandlung von Migräne und könnten einen bedeutenden Einfluss auf die klinische Praxis haben.
Der ganzheitliche Versicherungsschutz für Apotheken, bestehend aus Betriebshaftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Ertragssicherung und Cyber-Versicherung, ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und Stabilität des Betriebs. Diese vier Säulen bieten einen umfassenden Schutz vor unterschiedlichen Risiken, sei es finanzielle Haftung gegenüber Dritten, Schäden an Inventar und Ausstattung, Betriebsunterbrechungen oder Cyberangriffe. Sie sind unverzichtbar, um die Kontinuität des Apothekenbetriebs zu gewährleisten und das Vertrauen der Kunden sowie die Sicherheit der Mitarbeiter zu sichern.
Das BGH-Urteil zur Unzulässigkeit von Skonti auf rezeptpflichtige Medikamente wirft wichtige Fragen zur Honorierung von Apotheken auf. Die Forderung des DAV nach einer Senkung des Festzuschlags und einer Anhebung des Apothekenhonorars verdient ernsthafte politische Überlegung. Dennoch sollten auch die Auswirkungen einer möglichen Zulassung von Skonti sorgfältig geprüft werden. Eine ausgewogene Lösung ist entscheidend, um die langfristige Stabilität der Apotheken und die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Das Urteil des Landgerichts Ellwangen verdeutlicht die Bedeutung der Verantwortung jedes Fahrers im Straßenverkehr. Es zeigt, dass die Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugs allein nicht ausreicht, um gefährliche Situationen zu rechtfertigen. Vielmehr müssen Fahrer die örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsprinzipien beachten. Selbst bei leistungsstarken Fahrzeugen wie einem Tesla ist ein riskantes Überholmanöver auf engen und kurvenreichen Straßen unverantwortlich. Dieser Fall mahnt zur Vorsicht und zur Einhaltung grundlegender Verkehrsvorschriften.
Die rasche Zulassung des CardLink-Verfahrens für DocMorris durch die Gematik hat die gesamte Apothekenbranche überrascht und in Bewegung gesetzt. Gedisa und IhreApotheken.de arbeiten nun unter Hochdruck daran, ebenfalls eine Implementierung innerhalb weniger Wochen zu erreichen. Diese Entwicklung verdeutlicht den wachsenden Druck und die Notwendigkeit für lokale Vor-Ort-Apotheken, sich schnell an die digitalen Innovationen anzupassen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieser Vorsprung für DocMorris auszahlt und welche Auswirkungen das CardLink-Verfahren auf die gesamte Arzneimittelversorgung haben wird.
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Medikamenten hat erhebliche Auswirkungen auf den Markt für Apotheken. Es schafft zwar Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Grenzen von Preisnachlässen, löst jedoch auch Unsicherheit aus. Während einige Unternehmen zunächst abwarten, bevor sie weitere Schritte planen, warnt die Wettbewerbszentrale vor möglichen Abmahnungen für diejenigen, die weiterhin Rabatte gewähren. Das Urteil fordert die Branchenakteure heraus, ihre Praktiken zu überdenken und sich an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Es markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Arzneimittelhandel und wird die Dynamik der Branche in den kommenden Monaten maßgeblich beeinflussen.
Andrew Ullmann von der FDP betont die Dringlichkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Leistungserbringern angesichts besorgniserregender Warnungen aus den Heilberufen. Seine Forderung nach einer beschleunigten Reform und einem konstruktiven Dialog unterstreicht die Notwendigkeit, praxisnahe Lösungen für das Gesundheitswesen zu finden.
Die aktuellen Zahlen des pharmazeutischen Großhandels sind alarmierend: Trotz gestiegener Umsätze verzeichnen Unternehmen wie Phagro sinkende Margen. Diese Entwicklung ist vor allem auf die vermehrte Abgabe hochpreisiger Arzneimittel zurückzuführen. Die Tatsache, dass die Margen für verschreibungspflichtige Medikamente kontinuierlich sinken, verdeutlicht die Dringlichkeit einer Reform der Vergütungsstruktur für den Großhandel. Eine Überarbeitung dieser Struktur ist unerlässlich, um die wirtschaftliche Stabilität der Branche langfristig zu gewährleisten und die Arzneimittelversorgung zu sichern.
Die Diskussion über die ersten 100 Tage des E-Rezepts in Deutschland verdeutlicht, dass trotz quantitativer Erfolge noch erhebliche Qualitätsprobleme bestehen. Besonders das kontrovers diskutierte Card-Link-Verfahren wirft Datenschutzbedenken auf. Es ist entscheidend, dass die Sicherheit der Patientendaten gewährleistet wird, während gleichzeitig die Zuverlässigkeit des Systems verbessert werden muss, um das volle Potenzial des E-Rezepts auszuschöpfen.
Die Skonto-Sperre bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stellt eine ernsthafte Herausforderung für Apotheken dar, die nun mit einem spürbaren Einkommensverlust konfrontiert sind. Es ist entscheidend, dass der Großhandel und insbesondere die Genossenschaften Verständnis zeigen und konstruktive Lösungen anbieten, um das Überleben vieler Apotheken zu sichern. Eine flexible und kooperative Haltung ist jetzt erforderlich, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern und die langfristige Stabilität der Branche zu gewährleisten.
Das anhaltende Vorgehen der AfP trotz des Wegfalls der Präqualifizierungspflicht stößt auf berechtigte Kritik. Es wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Effizienz und Transparenz dieser Behörde auf. Die fortgesetzte Forderung nach Re-Präqualifizierungsanträgen und Zwischenaudits erscheint nicht nur als übermäßige Bürokratie, sondern auch als ein Beispiel für mangelnde Anpassungsfähigkeit an aktuelle Gesetzesänderungen. Dieses Verhalten belastet die ohnehin angespannte Situation der Apotheken zusätzlich und wirft Zweifel an der Effektivität der AfP auf. Eine kritische Überprüfung und mögliche Neuausrichtung ihrer Vorgehensweise ist daher dringend geboten, um die Interessen und Bedürfnisse der Apothekeninhaber:innen angemessen zu berücksichtigen.
Das offizielle Ende der Grippewelle 2023/24 markiert einen wichtigen Meilenstein in der saisonalen Gesundheitsüberwachung. Die sorgfältige Analyse des RKI bietet wertvolle Einblicke in die Wirksamkeit von Impfstoffen und die Resistenzlage gegenüber gängigen Medikamenten. Dies unterstreicht die Bedeutung kontinuierlicher Überwachung und evidenzbasierter Interventionen, um die Auswirkungen von Infektionskrankheiten auf die öffentliche Gesundheit zu minimieren.
Die jüngsten Umfrageergebnisse der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) bieten wertvolle Einblicke in die Wahl der Schmerzmittel für ältere Patienten. Die Erkenntnis, dass Morphin als weniger geeignet betrachtet wird, überrascht angesichts seiner traditionellen Rolle als Goldstandard. Stattdessen bevorzugen Ärzte andere Optionen wie Metamizol, Paracetamol und spezifische Kombinationen von Opioid-Analgetika. Diese Daten sind entscheidend, um eine individualisierte und effektive Schmerztherapie bei älteren Patienten zu gewährleisten.
Die gründliche Analyse des Paul-Ehrlich-Instituts zu Gürtelrose-Verdachtsfällen nach Shingrix-Impfungen ist beruhigend. Die Studie deutet darauf hin, dass die Impfung nicht als Auslöser für die beobachteten Fälle identifiziert werden konnte. Diese Erkenntnis unterstreicht die Sicherheit des Impfstoffs. Dennoch verdeutlicht die Untersuchung die Komplexität der Diagnose von Hautsymptomen und die Bedeutung eines vollständigen Impfschutzes.
Die Ergebnisse der APPRAISE-Studie sind äußerst vielversprechend und könnten einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Migräne darstellen. Die deutliche Überlegenheit von Erenumab gegenüber herkömmlichen oralen Prophylaktika, wie in der Studie gezeigt, legt nahe, dass ein früherer Einsatz dieses Anti-CGRP-Antikörpers für Patienten mit Migräne von großem Nutzen sein könnte. Dies könnte nicht nur die Häufigkeit und Schwere der Migräneattacken reduzieren, sondern auch die Verträglichkeit verbessern und somit die Lebensqualität der Betroffenen erheblich steigern.
In einer Zeit, die von sich schnell entwickelnden Technologien, rechtlichen Entscheidungen und gesundheitspolitischen Diskussionen geprägt ist, ist es unerlässlich, dass alle Akteure im Gesundheitswesen zusammenarbeiten, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Die aktuellen Herausforderungen, sei es im Bereich der Versicherungssicherheit für Apotheken, der rechtlichen Rahmenbedingungen für Preisnachlässe oder der Einführung digitaler Innovationen, erfordern ein gemeinsames Engagement für Lösungen, die sowohl den Bedürfnissen der Patienten als auch den Anforderungen der Branche gerecht werden. Es ist an der Zeit, dass wir als Gemeinschaft von Gesundheitsdienstleistern und Entscheidungsträgern unsere Bemühungen verstärken, um eine nachhaltige und effektive Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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