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  • 03.04.2024 – Entscheidung: Betriebssitz Pflicht für Mietwagenverkehr
    03.04.2024 – Entscheidung: Betriebssitz Pflicht für Mietwagenverkehr
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass kein Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen ohne einen festen Betriebssitz betrieben w...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Entscheidung: Betriebssitz Pflicht für Mietwagenverkehr

 

Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass kein Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen ohne einen festen Betriebssitz betrieben werden darf. Die Entscheidung erging in Bezug auf einen Antragsteller, der eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit zehn Mietwagen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz besaß. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hatte dem Antragsteller die Genehmigung erteilt, jedoch stellte die Behörde fest, dass an der vom Antragsteller angegebenen Adresse weder Büroräume noch reservierte Stellplätze für die Fahrzeuge vorhanden waren.


Daraufhin widerrief die Behörde die Erlaubnis unter sofortiger Vollziehung. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag des Antragstellers gegen den Widerruf zurück. Die Richter stimmten der Behörde zu, dass der Antragsteller gegen eine Kernpflicht des Mietwagenverkehrs verstoßen habe. Im Wesentlichen bestehe die Pflicht darin, dass Aufträge nur am Betriebssitz entgegengenommen und die Fahrzeuge nach jedem Auftrag dorthin zurückgebracht werden müssten.

Das Gericht betonte, dass die Begründung und Unterhaltung eines Betriebssitzes eine Voraussetzung für die Erfüllung dieser Rückkehrpflicht sei. Diese Regelung diene dazu sicherzustellen, dass Mietwagen nicht nach Beendigung eines Auftrags wie Taxis auf öffentlichen Straßen bereitgestellt und neue Aufträge angenommen werden. Es blieb jedoch unklar, ob der Widerruf auch auf die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers gestützt werden könnte. Das Gericht deutete an, dass der Antragsteller möglicherweise nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügte, was jedoch bei der Genehmigungserteilung hätte berücksichtigt werden sollen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass der Zeitwert der Fahrzeuge nicht als alleiniges Kriterium für die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Mietwagenunternehmers herangezogen werden dürfe. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Kommentar:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung eines festen Betriebssitzes für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen. Die Entscheidung zeigt, dass die Rückkehrpflicht der Fahrzeuge zum Betriebssitz eine zentrale Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung von Mietwagenfahrten ist. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Mietwagen wie Taxis agieren und spontan Aufträge annehmen können.

Die Überlegung des Gerichts bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers verdeutlicht zudem die Notwendigkeit, bei der Genehmigungserteilung alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass Mietwagenunternehmer über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Insgesamt bestätigt das Urteil die Rolle der Behörden bei der Regulierung des Personenbeförderungsmarktes, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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