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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ältere Patienten stehen bei der digitalen Terminvergabe oft vor verschlossenen Türen, während Online-Buchungen längst ausgebucht sind. Die Wundversorgung bleibt im Fokus, denn eine verlängerte Übergangsfrist soll Herstellern mehr Zeit geben, den Nutzen ihrer Produkte nachzuweisen. In der Finanzwelt sorgt Warren Buffetts Rückzug für Spekulationen über die Zukunft von Berkshire Hathaway, während ein Ehepaar wegen einer veralteten IBAN eine Steuerrückzahlung verliert. Auch im Straßenverkehr lauern Risiken: Autofahren mit einem Gips ist nicht verboten, kann aber teure Folgen haben. Und die Corona-Pandemie? Ihre Auswirkungen prägen noch immer Gesundheit, Arbeit und Digitalisierung.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft geraten ältere Patienten bei der Vergabe von Arztterminen immer stärker ins Hintertreffen. Viele Facharztpraxen sind telefonisch nur eingeschränkt erreichbar, meist auf wenige Stunden am Vormittag begrenzt. Die alternative Möglichkeit, Termine online zu buchen, bleibt für viele Senioren eine unüberwindbare Hürde. Nicht jeder ältere Patient verfügt über einen Computer oder ein Smartphone, geschweige denn über das nötige Wissen, sich durch komplexe Online-Buchungssysteme zu navigieren. Die Folge: Die begehrten Online-Termine sind oft schnell vergeben, während Patienten, die auf den klassischen Anruf angewiesen sind, leer ausgehen. Dies führt nicht nur zu Frustration, sondern auch zu einer realen Benachteiligung jener Bevölkerungsgruppe, die ohnehin häufig auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen ist. Gesundheitsverbände warnen vor einer zunehmenden digitalen Kluft im Gesundheitswesen, die strukturelle Barrieren für ältere und weniger technikaffine Patienten schafft.
Ein gesundheitspolitisches Thema mit weitreichenden Folgen für Patienten und Hersteller ist die kürzlich beschlossene Verlängerung der Übergangsfrist für bestimmte Wundbehandlungsprodukte. Der Bundestag hat im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes die Erstattungsfähigkeit für nicht arzneimittelbasierte Wundbehandlungsprodukte bis zum 2. Dezember 2025 verlängert. Diese Entscheidung gibt den Herstellern mehr Zeit, den medizinischen Nutzen ihrer Produkte wissenschaftlich nachzuweisen, was angesichts komplexer Wundheilungsprozesse von großer Bedeutung ist. Für Patienten bedeutet dies, dass sie weiterhin Zugang zu bewährten Therapien behalten, die andernfalls möglicherweise aus der Erstattung gefallen wären. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Verlängerung nicht die grundsätzliche Problematik des bürokratischen Zulassungsverfahrens löst. Hersteller stehen weiterhin unter hohem Druck, ihre Produkte evidenzbasiert zu belegen, während Pflegekräfte und Ärzte oft auf langjährig bewährte Methoden setzen, deren Nutzen sich in der Praxis längst erwiesen hat.
Ein Blick in die Finanzwelt zeigt ebenfalls einen tiefgreifenden Wandel. Warren Buffett, eine der einflussreichsten Persönlichkeiten in der Geschichte der Kapitalmärkte, hat in den letzten Monaten seines aktiven Wirkens bei Berkshire Hathaway eine strategische Neuausrichtung vorgenommen. Mit seinen 94 Jahren kündigte der Investor an, sich schrittweise aus dem operativen Geschäft zurückzuziehen. Dieser Schritt markiert nicht nur das Ende einer Ära, sondern wirft auch Fragen über die künftige Ausrichtung des Unternehmens auf. Während Buffett stets für eine konservative und langfristig orientierte Investmentstrategie bekannt war, zeigen seine jüngsten Käufe eine überraschende Neigung zu einer bislang von ihm eher gemiedenen Branche. Experten spekulieren, dass die von ihm eingeleiteten Umstrukturierungen bereits den Weg für seine Nachfolger ebnen. Die Finanzwelt blickt gespannt auf die kommenden Monate, in denen sich zeigen wird, wie Berkshire Hathaway ohne seinen legendären Lenker aufgestellt ist.
Während sich die großen Investoren um neue Strategien bemühen, müssen sich Privatpersonen oft mit unerwarteten finanziellen Problemen auseinandersetzen. Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen erlebte kürzlich ein unerwartetes Szenario, das zeigt, wie eine scheinbar kleine Nachlässigkeit im Finanzwesen große Konsequenzen haben kann. Die beiden hatten sich über eine Steuerrückzahlung in Höhe von 2.000 Euro gefreut, mussten jedoch feststellen, dass das Geld nie auf ihrem Konto einging. Die Ursache: Eine veraltete IBAN war im System der Steuerbehörden hinterlegt, sodass die Überweisung auf ein Konto ging, das nicht mehr in ihrem Besitz war. Der Versuch, das Geld zurückzuholen, gestaltete sich kompliziert. Finanzexperten warnen davor, dass solche Fehler nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig werden können. Die Steuerbehörden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Gelder zurückzuholen, wenn der Betrag auf ein existierendes Konto geflossen ist. Daher raten Fachleute dringend dazu, hinterlegte Bankverbindungen regelmäßig zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Auch im Straßenverkehr können unerwartete Komplikationen auftreten. Besonders in den Wintermonaten sind Knochenbrüche keine Seltenheit, doch viele Betroffene stellen sich die Frage, ob sie mit einer solchen Verletzung noch ein Fahrzeug führen dürfen. Rechtlich gibt es in Deutschland kein generelles Verbot, mit einem Gips oder einer Schiene Auto zu fahren. Allerdings liegt die Verantwortung beim Fahrer: Wer sich trotz eingeschränkter Beweglichkeit ans Steuer setzt und dadurch einen Unfall verursacht, kann versicherungsrechtlich belangt werden. Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass Fahrer, die durch eine Verletzung in ihrer Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sind, für eventuelle Schäden haften. Versicherungen können in solchen Fällen die Zahlung verweigern. Experten raten daher, sich vor Fahrtantritt ärztlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls auf alternative Transportmittel zurückzugreifen, um sich nicht unnötigen Risiken auszusetzen.
Diese Vorsichtsmaßnahmen waren auch in der Corona-Pandemie ein zentrales Thema. Als im Januar 2020 der erste COVID-19-Fall in Deutschland bestätigt wurde, war noch nicht abzusehen, welche massiven Auswirkungen die Pandemie auf das öffentliche Leben haben würde. Die Bundesregierung reagierte mit weitreichenden Maßnahmen: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Großveranstaltungen abgesagt, und schließlich wurde im März 2020 ein landesweiter Lockdown verhängt. Die Bevölkerung musste sich schlagartig auf eine neue Normalität einstellen, in der Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Homeoffice den Alltag bestimmten. Während einige Wirtschaftszweige massiv unter den Einschränkungen litten, erlebten andere Branchen einen Boom – allen voran der Online-Handel und die Telemedizin. Die Pandemie führte zu einem tiefgreifenden Umbruch, dessen Auswirkungen bis heute spürbar sind. Während die akute Gesundheitskrise überwunden scheint, beschäftigen sich Politik und Gesellschaft weiterhin mit den langfristigen Folgen – sowohl wirtschaftlich als auch sozial.
Die digitale Transformation schreitet voran, doch während sie für viele den Alltag erleichtert, werden andere schlicht abgehängt. Besonders ältere Menschen geraten zunehmend ins Hintertreffen – sei es bei der Terminvergabe in Arztpraxen, der Nutzung digitaler Gesundheitsangebote oder der Abwicklung finanzieller Angelegenheiten. Die Praxis zeigt: Wer sich online nicht zurechtfindet, hat oft das Nachsehen. Eine Gesellschaft, die Digitalisierung als Fortschritt begreift, muss auch sicherstellen, dass dieser Fortschritt für alle zugänglich bleibt. Doch stattdessen wird der Zugang zu essenziellen Dienstleistungen oft stillschweigend von digitalen Kompetenzen abhängig gemacht.
Die Verlängerung der Übergangsfrist für Wundbehandlungsprodukte ist ein weiteres Beispiel dafür, dass regulatorische Prozesse in der Theorie gut gemeint sind, in der Praxis jedoch oft an der Realität vorbeigehen. Hersteller sollen wissenschaftlich nachweisen, was in der Praxis längst anerkannt ist – und Patienten laufen Gefahr, bewährte Therapien zu verlieren, weil bürokratische Hürden nicht rechtzeitig genommen werden. Statt echter Innovation entstehen so nur künstliche Verzögerungen und Unsicherheiten für alle Beteiligten.
Auch im Finanzsektor zeigt sich, wie ein System, das eigentlich reibungslos funktionieren sollte, Menschen vor große Probleme stellen kann. Wer einmal eine veraltete IBAN in einem behördlichen System hinterlegt hat, kann sich schnell in einem kafkaesken Albtraum wiederfinden. Das zeigt: Bürokratische Strukturen sind oft nicht für Fehleranfälligkeit ausgelegt. Vielmehr liegt die Verantwortung immer beim Einzelnen – auch dann, wenn das System selbst versagt.
Die Frage der Eigenverantwortung stellt sich auch beim Autofahren mit Verletzungen. Dass es kein generelles Verbot gibt, ist einerseits nachvollziehbar, andererseits öffnet es Tür und Tor für Fehlentscheidungen mit weitreichenden Folgen. Die Verantwortung wird auf den Fahrer übertragen – und im Zweifel auf die Versicherung, die dann aber möglicherweise gar nicht zahlt. Ein weiteres Beispiel dafür, dass Rechtssicherheit oft erst in der Praxis auf die Probe gestellt wird.
Die Corona-Pandemie hat solche Schwachstellen auf breiter Ebene offengelegt. Plötzlich waren digitale Lösungen nicht mehr nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wer sich mit Online-Terminvergaben, digitalen Rezepten oder kontaktlosem Bezahlen nicht auskannte, hatte das Nachsehen. Doch statt aus diesen Erfahrungen zu lernen und langfristige Konzepte für digitale Teilhabe zu entwickeln, scheint es, als habe man es nach der Pandemie versäumt, eine inklusive Digitalisierung voranzutreiben.
Die Debatte um Warren Buffetts letzte Investitionsentscheidungen zeigt unterdessen, dass selbst Ikonen der Finanzwelt umdenken müssen, wenn sich die Spielregeln ändern. Und das ist vielleicht die zentrale Lektion: Märkte, Gesetze und Technologien verändern sich – doch wer sich nicht anpasst, bleibt zurück. Das gilt für Unternehmen, für Politiker, aber eben auch für eine Gesellschaft, die Digitalisierung gestalten will, ohne ihre Bürger zu verlieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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