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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSORGUNGSGESETZ
Berlin - Apotheker sollen in
Zukunft keine Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mehr betreiben
dürfen. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition kommen künftig nur
Vertragsärzte und Krankenhäuser als Betreiber in Frage. „Sonstige
Leistungserbringer [...], die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmen, sind künftig nicht mehr berechtigt, MVZ zu gründen", heißt
es im ersten Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und FDP für eine
Einschränkung der Besitzrechte ausgesprochen; zuletzt hatte aber die CDU
gewackelt. Laut Neuregelung sollen MVZ nur noch von Leistungserbringern
betrieben werden dürfen, „die den Großteil der ambulanten und
stationären ärztlichen Versorgung der Versicherten leisten". Damit die
Ärzte „unabhängig von sachfremden Erwägungen" bleiben, soll der
ärztliche Leiter selbst im Versorgungszentrum praktizieren und in
medizinischen Fragen weisungsfrei sein.
MVZ wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 zugelassen.
Heute gibt es fast 1600 Einrichtungen. Knapp die Hälfte wird von
Vertragsärzten betrieben, 38 Prozent von Kliniken.
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