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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PALLIATIVMEDIZIN
Berlin - Der Deutschen
Hospiz Stiftung geht die in der vergangenen Woche vom Bundesrat
beschlossene Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
(BTMVV) nicht weit genug. Es sei zwar zu begrüßen, dass den Patienten in
Hospizen künftig ein Schmerzmittelvorrat zur Verfügung stehe, sagte der
Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen
Brysch. „Es fehlt jedoch für die direkt betroffenen 300.000 Patienten in
rund 11.000 Pflegeheimen weiterhin eine gleichlautende Regelung, die
eine unabhängige Bevorratung von hochwirksamen Schmerzmitteln für den
Notfall ermöglicht."
Der Bundesrat hatte nur Hospizen und Einrichtungen der ambulanten
Palliativversorgung erlaubt, künftig Notfalldepots für Betäubungsmittel
(BTM) anzulegen.
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