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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VERSORGUNGSGESETZ
Berlin - Die schwarz-gelbe
Koalition will Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich Arzneimittel
überarbeiten: Nach dem Grundsatz „Beratung vor Regress" sollen die
Krankenkassen die Ärzte künftig nicht mehr so schnell finanziell in
Haftung nehmen dürfen. So sehen es die Eckpunkte zum Versorgungsgesetz
vor, auf die sich die Koalitionäre heute Nacht geeinigt haben. Demnach
dürfen die Kassen in einem Jahr keinen Regress festsetzen, wenn sie den
Arzt nicht im Vorjahr über seine Verordnungsverhalten beraten haben.
Die Prüfungen der Kassen über ein Jahr müssen spätestens nach zwei
Jahren abgeschlossen sein. Zudem sollen Ärzte künftig die Möglichkeit
erhalten, die Prüfstelle auf die Besonderheiten ihrer Praxis
hinzuweisen: Bei hohen Überschreitungen des Richtgrößenvolumens können
sie sich schon vor Einleitung der Prüfung eine verbindliche Aussage
geben lassen, dass diese Besonderheiten berücksichtigt werden.
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