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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Berlin - Der Generalanwalt
beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, hat sich in einem
Schlussantrag dafür ausgesprochen, menschliche Embryonen grundsätzlich
von der Patentierbarkeit auszunehmen. Nach seiner Auffassung stellen
totipotente Stammzellen das erste Stadium des menschlichen Körpers dar
und sind rein rechtlich als Embryonen zu bewerten. Deren Patentierung
müsse ausgeschlossen werden. Auch die Blastozyste muss laut Bot als
Embryo anerkannt werden.
Pluripotente embryonale Stammzellen, die sich in verschiedene Organe
ausdifferenzieren können, fallen dem Anwalt zufolge dagegen nicht unter
den Embryonen-Begriff. Man müsse aber die Herkunft der Zellen
berücksichtigen. So können Erfindungen, die sich auf pluripotente
Stammzellen beziehen, nur patentierbar sein, wenn sie nicht zu Lasten
eines Embryos, dass heißt durch dessen Schädigung oder dessen
Zerstörung, gewonnen werden.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der Organisation Greenpeace
gegen ein Patent des deutschen Wissenschaftlers Professor Dr. Oliver
Brüstle. Das 1997 angemeldete Patent betrifft neurale Vorläuferzellen,
die aus embryonalen Stammzellen hergestellt werden. Das
Bundespatentgericht hatte auf die Klage hin das Patent für nichtig
erklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH), wo Brüstle Berufung eingelegt
hatte, hat den EuGH angerufen, um den Begriff „menschlicher Embryo"
auslegen zu lassen.
Brüstle leitet das Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der
Universität Bonn. Zudem ist er Geschäftsführer
Genomforschungsunternehmens Life & Brain. Das Urteil wird in den
kommenden Monaten erwartet.
Yvette Meißner, Donnerstag, 10. März 2011, 15:21 Uhr
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