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ÄRZTEHONORARE
Berlin - Deutschlands rund
66.000 Zahnärzte sollen bei Privatversicherten und Kassenpatienten mit
Privatleistungen künftig rund 6 Prozent mehr verdienen - und müssen sich
dabei nicht auf Selektivvereinbarungen einlassen. Die Forderungen der
privaten Krankenversicherungen (PKV), so genannte Öffnungsklauseln in
die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufzunehmen, sind vom Tisch.
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sagte in der „Ärzte
Zeitung", die Privatversicherer dürften keine Einzelverträge mit den
Zahnmedizinern abschließen.
In der Ärzteschaft war mit Spannung erwartet worden, wie Rösler bei der
seit langem vorbereiteten Novellierung der GOZ entscheidet. Die derzeit
gültige GOZ wurde bereits 1987 entwickelt. In der Novellierung werden
nun rund 20 Behandlungs- und Diagnose-Posten neu aufgenommen, die es
bislang noch nicht gab. Die Ärzte hatten aber auch gefordert, die
Einzelposten darüber hinaus höher zu bezahlen.
„Lediglich Veränderungen durch die technisch notwendigen Anpassungen"
würden berücksichtigt, sagte Rösler. Das entspreche einem Honorarplus
von rund 6 Prozent. Weitere Steigerungen seien „ausgeschlossen". Im
Gegenzug werde es keine Öffnungsklausel für Einzelverträge der PKV mit
Ärzten geben.
Damit sind die Zahnmediziner zufrieden. Der Vorsitzende der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz,
sagte: „Dass das BMG von der Öffnungsklausel abrückt, ist ein wichtiger
und richtiger Schritt. Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine
marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal."
Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, sagte,
mit dem Nein zur Öffnungsklausel sei ein Hauptziel der Ärzte erreicht.
Doch müssten die Kostensteigerungen der vergangenen 23 Jahre angemessen
berücksichtigt werden.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 02. März 2011, 18:12 Uhr
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