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GESUNDHEITSREFORM
Berlin - Das für dieses Jahr angestrebte Versorgungsgesetz könnte zur neuen Zerreißprobe für die Koalition werden. Nachdem die Union in den vergangenen Wochen Vorschläge zu neuen Regelungen erarbeitet hatte, ist die FDP nun mit einem eigenen Positionspapier nachgezogen. Die Ideen der Liberalen widersprechen in wichtigen Punkten, wie etwa der ärztlichen Bedarfsplanung oder den Besitzverhältnissen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), denen ihrer Koalitionspartner.
Streit um Versorgung: Union und FDP haben unterschiedliche
Vorstellungen zur Zukunft der ärztlichen Versorgung. Foto: Elke
Hinkelbein
Schon bei der Organisation der Bedarfsplanung driften die Meinungen
auseinander: Zwar sind Union und FDP sich darüber einig, dass die für
die Bedarfsplanung zuständige Selbstverwaltung mehr Kompetenzen erhält:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann demnach künftig auch
demographische Kriterien in die Bedarfsplanung einfließen lassen.
Die Union hatte zuletzt aber angekündigt, Ländern und Kommunen in den
entsprechenden Gremien des G-BA ein Mitspracherecht einräumen zu wollen.
Auch sollen Planungsentscheidungen vor dem Beschluss den Ländern
vorgelegt werden.
Diese Vorschläge stoßen jedoch bei den Liberalen auf Ablehnung: „Die FDP
will keine neuen bürokratischen Gremien für die Bedarfsplanung", heißt
es in dem FDP-Papier. Man sei gegen etwaige Versorgungsräte oder
Kommissionen auf Länderebene oder im G-BA . Auch den Vorschlag der
Union, die Zonen der Bedarfsplanung künftig kleinräumiger zu gestalten,
um besser auf Versorgungsbedürfnisse einzugehen, lehnen die Liberalen
ab.
Um die Versorgunng in unterversorgten Regionen zu verbessern, setzt die
FDP auf die Abschaffung der Residenzpflicht für Ärzte. „Der Wohnort des
Arztes muss damit nicht der Ort der Leistungserbringung sein", heißt es
in dem Papier.
Auch in Sachen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen die
Meinungen auseinander: „Wir stehen zum Koalitionsvertrag", schreibt die
FDP. Nur Vertragsärzte und Krankenhäuser sollten MVZ gründen dürfen; die
Besitzanteile müssten mehrheitlich in ärztlicher Hand liegen. Die FDP
geht sogar noch einen Schritt weiter als im Koalitionsvertrag: „Daneben
soll der ärztliche Leiter selbst im MVZ tätig sein, um sicherzustellen,
dass er tatsächlich Einwirkungsmöglichkeiten auf die Abläufe im MVZ
hat", heißt es im Papier der Liberalen. Die Union hatte die im
Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zuletzt abgeschwächt. MVZ müssten
nur von Ärzten geleitet werden, hieß es.
Welche Vorschläge der Liberalen sich durchsetzen, bleibt nun abzuwarten.
Zumal es neben den Koalitionspartnern eine dritte
Interessengemeinschaft gibt: Bereits seit Wochen verhandelt
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) mit den
Bundesländern, die sich eine stärkere Einbindung in die
Versorgungsregelung wünschen.
Eine Einigung mit den Ländern ist notwendig, da diese dem Gesetz im
Bundesrat zustimmen müssen. Am 6. April wollen Rösler und die
Ländervertreter zusammen kommen und ihre gemeinsame Lösung bekannt
geben.
Benjamin Rohrer, Montag, 28. Februar 2011, 12:36 Uhr
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