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Berlin - Hartz-IV-Empfänger können für rezeptfreie Arzneimittel künftig zusätzliche Gelder beantragen. Allerdings soll die Härtefallregelung nur in Ausnahmen greifen. Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einigten sich das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf einen Katalog mit Richtvorgaben und Fallbeispielen. Eine Positiv- oder Negativliste für Arzneimittel soll es aber nicht geben.
Enge Grenzen: Die Fallmanager in den Jobcentern entscheiden über Härtefalleregelungen für OTC-Arzneimittel. Foto: apotheke adhoc
Als „außergewöhnliche, laufende Belastung" werden OTC-Medikamente aber
nur in bestimmten Fällen eingestuft, etwa Hautpflegeprodukte bei
Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.
„Die Regelung gilt nur in engen Grenzen", sagte eine
Ministeriumssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Es werden auch in
Zukunft nicht pauschal OTC-Arzneimittel übernommen." Die Möglichkeit
der Erstattung besteht ab sofort; ab April sollen die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.
Bedürftige müssen sich an ihren Fallmanager beim Jobcenter wenden. Der
entscheidet im Rahmen seines Ermessensspielraums über die Erstattung;
die Dienstanweisungen dazu werden zur Stunde verschickt. Gegebenenfalls
muss eine Bestätigung vom ärztlichen Dienst oder Gesundheitsamt
eingeholt werden. Ob der Antragsteller in Vorleistung gehen muss oder
ob er die Beträge monatlich überwiesen bekommt und Nachweise erbringen
muss, soll einer Sprecherin der Arbeitsagentur zufolge im Einzelfall
entschieden werden. Ein eigenes Abrechnungsverfahren für die Apotheken
werde es vermutlich nicht geben.
Nicht unter die Härtefallklausel fallen die Praxisgebühr, Erstattungen
für Brillen, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe. Sie müssen aus der
Regelleistung bestritten werden. Rollstuhlfahrer, „die gewisse
Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und
keine Hilfe von anderen erhalten", sollen Zuschüsse für Putz- oder
Haushaltshilfen bekommen.
apotheke adhoc/dpa, Mittwoch, 17. Februar 2010, 09:32 Uhr
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