Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Zum heute
verabschiedeten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion für eine effektivere
Arzneimittelversorgung erklären der gesundheitspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Karl Lauterbach und die
stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion und zuständige Berichterstatterin, Dr. Marlies
Volkmer:
Auch ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl herrscht Stillstand im
Bundesgesundheitsministerium. Zusatzbeiträge für Millionen Versicherte,
ineffiziente Strukturen oder das drohende Defizit von 15 Mrd. Euro in
2011 scheinen Herrn Rösler kalt zu lassen. Andernfalls hätte er längst
Gesetzesvorschläge vorgelegt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits Vorschläge unterbreitet, wie
Zusatzbeiträge verhindert werden können. Diese werden nun ergänzt durch
Vorschläge für eine effektivere Arzneimittelversorgung.
Kurzfristig wirksam werden eine zehnprozentige Anhebung des
Herstellerrabatts, bei gleichzeitiger Einführung eines Preismoratoriums,
und die Einführung einer neuen Vergütung des Arzneimittelgroßhandels.
Mit dieser soll eine preisunabhängige Vergütung des Großhandels
eingeführt werden, die zugleich Rabatte des Großhandels an die Apotheken
zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung abschöpft. Neu ist der
Vorschlag eines europäischen Preisvergleichs. Im Ergebnis werden die
Arzneimittelpreise in Deutschland auf den europäischen Durchschnitt
abgesenkt.
Mittel- und langfristig wird die Versorgung qualitativer und
wirtschaftlicher durch eine Ausweitung von Kosten-Nutzen-Bewertungen:
Zukünftig soll kein Arzneimittel mehr durch die Gesetzliche
Krankenversicherung bezahlt werden können, das nicht nachgewiesen
wirtschaftlich ist. Der Preis für neue Arzneimittel wird nicht mehr
alleine durch den Hersteller festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss
legt stattdessen einen Höchstpreis fest. Der GKV-Spitzenverband kann auf
dieser Basis Preisabschläge vereinbaren.
Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss eine Positivliste erarbeiten,
auf der alle Arzneimittel verzeichnet sind, die die Gesetzliche
Krankenversicherung bezahlt. Dies schafft Transparenz für Ärzte und
Versicherte.
Weiterhin sollen die Krankenkassen nur dann neue teure Krebsarzneimittel
bezahlen, wenn der Patient auf die Therapie anspricht. Andernfalls soll
der Hersteller die Kosten tragen.
Insbesondere die Vorschläge zum Umgang mit innovativen Arzneimitteln
unterscheiden sich deutlich von Überlegungen des
Bundesgesundheitsministers, der auf Kosten-Nutzen-Bewertungen regelhaft
verzichten will, wenn Vertragsabschlüsse zwischen Kassen und Herstellern
auf der Grundlage von Informationen des Herstellers zustande gekommen
sind.
Wir setzen ohne Wenn und Aber auf unabhängige Kosten-Nutzen-Bewertungen,
und zwar für jedes neue Arzneimittel.
Kontakt
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 - 7 11 66
Fax: (030) 227 - 7 62 22
E-Mail: marlies.volkmer@bundestag.de
http://www.marlies-volkmer.de
(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
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