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Berlin - Bundesgesundheitsminister
Dr. Philipp Rösler (FDP) will auch weiter erlauben, dass Ärzte und
Krankenhäuser Daten von gesetzlich versicherten Patienten an private
Dienstleister geben dürfen. Diese Ende Juni 2010 auslaufende Regelung
solle um ein Jahr verlängert werden, teilte ein Sprecher des
Ministeriums mit und bestätigte einen Bericht der Berliner Zeitung.
Dazu habe man sich entschlossen, da eine angestrebte grundsätzliche
Regelung kurzfristig nicht zu erreichen sei.
Nachdem das Bundessozialgericht die Weitergabe von Daten an private
Abrechnungsstellen - auch bei Einwilligung der Patienten - im Dezember
2008 untersagt hatte, beschloss die damalige schwarz-rote Regierung die
Ausnahmeregelung bis Mitte 2010. Datenschützer kritisieren die jetzt
geplante Verlängerung als falsches Signal. „Es wäre besser gewesen,
Anpassungen an strengere Vorgaben jetzt schon zu vollziehen", sagte ein
Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar.
Dieser hatte die ursprüngliche Ausnahmeregelung akzeptiert, allerdings
eine neue gesetzliche Regelung gefordert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) plädierte dafür,
persönliche Daten bei Körperschaften - wie der KBV - zu sammeln. „Diese
unterliegen strengen Kriterien, was den Datenschutz angeht", sagte ein
KBV-Sprecher. Zahlreiche niedergelassene Ärzte und auch viele
Krankenhäuser setzen bei der Abrechnung ihrer Leistungen auf
Dienstleister, die dafür einen bestimmten Anteil kassieren.
dpa, Dienstag, 16. Februar 2010, 17:28 Uhr
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