Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Seit Monatsbeginn
gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich
versicherte Patienten von ihren Krankenkassen erstattet bekommen.
Anlass dafür ist die Anpassung von Festbeträgen
(Erstattungshöchstbeträgen). Darauf macht der Deutsche Apothekerverband
(DAV) aufmerksam. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) wurden 84 Festbetragsgruppen zum 1. April 2010
angepasst. In 43 von diesen 84 Gruppen wurden zugleich
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen dann keine Zuzahlung
leisten, wenn der Pharmahersteller diese Zuzahlungsbefreiungsgrenze -
typischerweise 30 Prozent unter dem Festbetrag - tatsächlich
unterschreitet. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten
ansonsten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen
es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer
begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken
sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die Kassen einzusammeln
und an diese weiterzuleiten.
Im Gegensatz zur Festbetragsregelung gilt eine andere Art der
Zuzahlungsbefreiung nur für die Versicherten bestimmter gesetzlicher
Krankenkassen: Jede Kasse kann nach Abschluss eines Rabattvertrages ihre
Versicherten zur Hälfte (50 Prozent) oder komplett (100 Prozent) von
der Zuzahlung zu den betroffenen Präparaten befreien. Da die AOK, die TK
und andere Kassen zum 1. April neue Rabattverträge in Kraft gesetzt
haben, kann sich auch hierbei die Zuzahlungshöhe ändern. Der Apotheker
erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei
ist oder nicht.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln steht auf http://www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de
Kontakt
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
http://www.abda.de
(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
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