Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Zu den Überlegungen
von Bundesgesundheitsminister Rösler, den Zugang zum Medizinstudium zu
reformieren und eine "Landarztquote" einzuführen, erklärt die
stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Dr. Marlies Volkmer, MdB:
Natürlich sagt die Abiturnote nichts über Motivation, soziale Kompetenz
und Erfahrungen aus dem Pflegebereich aus.
Aber: Schon heute ist die Abiturnote keineswegs mehr das einzige
Kriterium, nach dem die Universitäten ihre Studenten auswählen. Für 60
Prozent ihrer Medizin-Studienplätze können die Hochschulen eigene
Kriterien aufstellen. Berufserfahrung und soziale Kompetenz kann schon
heute gewürdigt werden. Es liegt also in der Verantwortung der
Universitäten, Bewerberinnen und Bewerber, die beispielsweise ein
freiwilliges soziales Jahr im Krankenhaus oder Pflegeheim erfolgreich
absolviert haben, einen Bonus bei der Studienplatzvergabe zu gewähren.
Rösler möchte eine generelle Erhöhung der Zahl der Studienplätze. Das
löst kein Problem, denn es gibt nicht zu wenig Studierende, sondern
zuviel Abbrecher. Bei mehr Studenten müssten die Bundesländer ihre
Kapazitäten deutlich aufstocken, denn mehr Studenten bedeuten mehr
Anforderungen an die sächliche und personelle Ausstattung der
Hochschulen, sonst leidet die Ausbildung. Zur Zeit erleben wir aber eine
Kürzung der Landesmittel für den Hochschulbereich. Allein die
medizinische Fakultät der Leipziger Universität muss im laufenden Jahr
mit fast 6 Mio Euro weniger auskommen.
Für eine Arbeit in der Patientenversorgung bedarf es Anreize.
Wichtigster Anreiz wäre es, das Ärztinnen und Ärzte für die gleiche
Leistung das gleiche Einkommen erzielen, unabhängig davon ob der
Versicherte gesetzlich oder privat versichert ist. Doch daran ist mit
FDP-Mann Rösler nicht zu denken.
Stattdessen schlägt er eine "Landarztquote" vor, die so nicht umsetzbar
ist. Wer kann schon mit 19-Jahren sagen, wo er mit welcher Qualifikation
nach 11 Jahren (nach Medizinstudium und Facharztausbildung) arbeiten
möchte? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll etwa ein frisch
gebackener Facharzt, der seine Fähig- und Fertigkeiten doch anders
einsetzen möchte als in der Landarztpraxis, seine Studienkosten
zurückzahlen? Hier wird juristischen Auseinandersetzungen Tür und Tor
geöffnet.
Zu favorisieren ist der Weg, einen Anreiz über Stipendien zu schaffen(
vom Land oder Kommunen bezahlt), die daran geknüpft sind, später in
einer von Unterversorgung bedrohten Region zu arbeiten. Die Stipendien
müssen zurückgezahlt werden, wenn sich ein Absolvent anders entscheidet.
Ein Vorschlag Röslers: Kommunen stärker in die Pflicht zu nehmen und zu
ermuntern, selbst Arztpraxen zu betreiben, verdient jedoch vollste
Unterstützung.
Kontakt
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 - 7 11 66
Fax: (030) 227 - 7 62 22
E-Mail: marlies.volkmer@bundestag.de
http://www.marlies-volkmer.de
(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
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